Kontrolle statt Schutz: Das geplante Prostituiertenschutzgesetz wird seinem Namen nicht gerecht

Das neue Gesetz soll Prostituierte besser vor Ausbeutung „schützen“. Für Sexarbeiter*innen ist die Einrichtung einer Sonderdatenbank mit Anmeldepflicht und Zwangsberatung geplant. Für sogenannte „Prostitutionsstätten“ – Orte, an denen Sexarbeit ausgeübt wird – sollen strenge Auflagen gelten. Beides ist gut gemeint, wird aber die Situation von Sexarbeiter*innen verschlechtern. Viele neue Pflichten werden eingeführt, aber kaum neue Rechte geschaffen – Sexarbeiter*innen stehen in der Pflicht, sich anzumelden, haben aber keinen nennenswerten Vorteil davon.

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Die EMMA, das Prostitutionsgesetz und die „Zuhälterlobby“

Das EMMA Magazin macht seit mehreren Jahren Druck für die Abschaffung des 2002 verabschiedeten Prostitutionsgesetzes. Es trage, so die EMMA, die „die Handschrift der Zuhälter und Menschenhändler.“

Seitdem Alice Schwarzer 2013 den „Appell gegen Prostitution“ veröffentlicht hat, scheint sich die öffentliche Debatte über Prostitution und Menschenhandel kaum noch sachlich führen zu lassen.

Zwar hat das Bundeskriminalamt in seinen Berichten wiederholt einen Rückgang der offiziellen Zahlen des Menschenhandels in Deutschlands feststellen müssen, dennoch behaupten alle immer wieder, dass der Menschenhandel seit 2002 zugenommen habe.

Zwar reden alle immer wieder von der „Legalisierung der Prostitution“ und vergessen (oder: wissen nicht), dass Prostitution schon längst legal ist. Nur die rechtliche Lage der Prostituierten hat sich verändert. Und zwar im positiven Sinne.

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Prostitution: Schwesig hält an Strafen für Prostituierte fest

Die Diskussion über ein neues Prostitutionsgesetz in der Großen Koalition geht inzwischen schon seit über zwei Jahren. Damals, im Oktober 2013, wurde die Diskussion durch Alice Schwarzers Kampagne gegen Sexarbeit geradezu erzwungen.

Besonders sachlich, empirisch und fundiert ging es in der Debatte deshalb nicht zu: Falsche Zahlen und Behauptungen werden seitdem in die Welt gesetzt mit dem einzigen Ziel die Legalität der Sexarbeit einzuschränken oder – wie es Schwarzer gerne sagt – die Prostitution „abzuschaffen“.

Natürlich nennt diese Absicht niemand beim Namen. In der Großen Koalition und im Ministerium von Manuela Schwesig spricht man daher auch von „Schutz“ – Schutz der Prostituierten. Und darüber streiten sich SPD und CDU seit Anfang an – darüber, wie man Prostituierte besser „schützen“ kann.

Worte wie „Selbstbestimmung“ fallen gerne bei der SPD. Bei der CDU ist man etwas ehrlicher und spricht von „Kontrolle“. Von „Rechten“ spricht niemand, weil das neue Gesetz keine neuen „Rechte“ schafft sondern – nach typisch deutscher Manier – nur neue Pflichten und Auflagen.

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Schwere Form der Ausbeutung von Arbeitskraft: Arbeitnehmer*innen, die sich innerhalb der EU bewegen oder in sie einreisen

MEMO der Europäischen Agentur für Grundrechte / 2. Juni 2015. Der vollständige Bericht zum Memo ist hier zu finden (Englisch).

1. Was ist schwerwiegende Arbeitsausbeutung?

Als schwere Form der Ausbeutung von Arbeitskraft gilt zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer jeden Tag arbeiten müssen und unregelmäßig oder überhaupt nicht entlohnt werden, wenn sie in beengten und unwürdigen Wohnverhältnissen von der übrigen Gemeinschaft isoliert leben oder wenn sie ohne Vertrag und unter ständiger Androhung der Abschiebung arbeiten müssen. Formal gesehen, bezeichnet der Begriff „schwerwiegende Arbeitsausbeutung“ alle Formen der Ausbeutung von Arbeitskraft, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Ausbeutung stattfindet, strafbar sind. Das Strafrecht der EU erstreckt sich nur auf bestimmte Formen der Ausbeutung von Arbeitskraft; nach Artikel 5 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind jedoch Sklaverei und Zwangsarbeit verboten, und gemäß Artikel 31 dieser Grundrechtecharta haben alle Arbeitnehmer das Recht auf „gerechte und angemessene“ Arbeitsbedingungen.

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Prostitutionsdebatte: Wie Sexarbeiter*innen und Betroffene von Menschenhandel gegeneinander ausgespielt werden

Dieser Beitrag erscheint anlässlich des Artikels von Ann-Katrin Müller gegen Sexarbeiter*innen (aus meiner Sicht ein „Hetzartikel“), der diese Woche in der Printausgabe des SPIEGELs unter dem Titel „Aus der Deckung. Dubiose Verbände kämpfen gegen Regeln in der Sexbranche“ erscheint. Dass DER SPIEGEL bei diesem Thema gerne „auf Lücke“ arbeitet und einseitig berichtet, wissen wir spätestens seit „Bordell Deutschland“

Sexarbeiter*innen sollen politisch neutralisiert werden. Sie sind unbequem in dieser ganzen Prostitutionsdebatte. Man kann sie nicht ausschließen – wie leben ja schließlich in einer Demokratie. Man will sie aber auch nicht ernst nehmen, ihnen auf Augenhöhe begegnen. Es sind ja schließlich „Huren“. Man lädt eine von ihnen ein, redet mit einer von ihnen, um einen Haken auf der Liste machen zu können. Aber letztendlich ist klar: Es sind Worte, die viele als wertlos betrachten. Das Narrativ steht eh schon fest. Was immer auch Sexarbeiter*innen sagen: Es ist den meisten egal. Das ist die neue politische Strategie gegen Sexarbeiter*innen und ihre Organisationen.

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Menschenhandel: Abschottung, Ausbeutung und Verbrechen

Autorin: Barbara Lochbihler 

Die EU kämpft gegen den Menschenhandel. Doch mangelnde Umsetzung und eine falsche Migrationspolitik lassen die Maßnahmen ins Leere laufen.

Ob sexuelle Ausbeutung, häusliche Sklaverei oder Organentnahme, bei Menschenhandel geht es immer um schwerwiegende Verbrechen. Oftmals stehen sie im Kontext der organisierten Kriminalität. Deutschland gehört für den internationalen Menschenhandel zu den bedeutsamsten Staaten und ist ein wichtiges Durchreiseland (DIW Berlin 2012). Die Gewinne aus dem Geschäft gelten als die lukrativsten des Organisierten Verbrechens. Sie können mit denen multinationaler Konzerne mithalten (Egan, Suzanne 2008). Das Geschäft blüht aber auch, weil das Risiko der Täter_innen sehr niedrig ist. Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 425 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und 53 zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft abgeschlossen (Bundeskriminalamt 2013).

Veranstaltung „Gleichstellungsprojekt Europa?“, 21./22. März 2014, Heinrich-Böll-Stiftung Berlin. Foto: Stefan Rühl. Creative Commons Lizenzvertrag Dieses Bild steht unter einer Creative Commons Lizenz.

Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, die meist sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind und häufig zur Prostitution gezwungen werden. 67 Prozent aller in der Europäischen Union registrierten Opfer von Menschenhandel zwischen 2010 und 2012 waren Frauen, 13 Prozent Mädchen, 17 Prozent Männer und 3 Prozent Jungen (Europäische Kommission 2014). Diese Zahlen zeigen: Frauen brauchen besonderen Schutz. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 wurden allein in der EU 30.146 Menschen als Opfer von Menschenhandel registriert. Davon wurden 69 Prozent sexuell ausgebeutet, darunter vor allem Frauen. 19 Prozent sind Opfer von Zwangsarbeit geworden, wobei es sich hier meist um Männer handelt. 12 Prozent der Betroffenen wurden in anderer Form ausgebeutet: Man zwang sie zum Betteln und kriminellen Aktivitäten oder sie wurden Opfer von Organ- und Kinderhandel (Europäische Kommission 2014).

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Bericht zur Veranstaltung „Rotlicht im Fokus“ in Augsburg (20.11.2014)

Der/die Autor*in bleibt gerne anonym. Vielen Dank für den Bericht! 

Ca. 70 der 100 Plätze in der neuen Stadtbibliothek in Augsburg sind besetzt. Die Veranstaltung läuft von 18:30 bis 21 Uhr. Die Begrüßung übernimmt die Gastgeberin, MdB Ulrike Bahr wahr. Sie spricht zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens bezüglich der Prostitution. Sie dankt dem Familienministerium, an der Expertenanhörung im Sommer teilnehmen zu dürfen. Sie sieht den Graubereich zwischen legaler und illegaler Sexarbeit durch die EU-Osterweiterung wachsen und appelliert auch jene zu schützen, die davon bedroht sind einmal Opfer von Menschenhandel zu werden.

Darauf folgt ein Schauspiel. Das von zwei Frauen entwickelte Stück „Der Nuttenbus von der A8“, was normalerweise in einem Kleinbus gehalten wird, um dem Publikum Enge zu vermitteln, wird aufgeführt. In Vorbereitung zu dem Stück wurde mit deutschen Prostituierten in einem Augsburger Bordell sowie Zuhältern gesprochen. Aus diesen Erzählungen machten sie ein Solostück. Porträtiert wird eine in die Jahre gekommene deutsche Sexarbeiterin, die Hand, Blasen oder „Quicki“ für jeweils 30 € macht und viele Kunden pro Tag braucht um ihre Kosten zu decken. Sie beschwert sich über die „Ostschlampen“ die schnell Kohle machen wollen. Sie erzählt, wie sie angelernt wurde, welche problematische Aspekte ihrer Arbeit hat und dass auch Männer zu ihr kommen, die wissen wollen wie man eine Frau befriedigt.

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Prostitution in Deutschland. Mehr Rechte verhindern Ausbeutung

Autorin: Irmingard Schewe-Gerigk. Dieser Beitrag wurde ursprünglich veröffentlicht auf b-republik.de und wird freundlicher Genehmigung der Autorin weiter veröffentlicht. 

Bis 2002 waren Prostituierte in Deutschland nahezu rechtlos. Das rot-grüne Prostitutionsgesetz hat diesen Zustand juristisch erstmals beendet. Dennoch bleibt viel zu regeln, um die betroffenen Frauen wirksam zu schützen. Dabei würde sich die Kriminalisierung der Prostitution als Irrweg erweisen.

Kaum ein gesellschaftspolitisches Thema erregt die Gemüter in Talkshows und Magazinen so sehr wie das Thema Prostitution. Zwei Positionen stehen sich unversöhnlich gegenüber: Die Vertreter eines Verbots verkünden missionarisch, dass Prostitution niemals freiwillig sein kann, sondern immer unter Zwang ausgeübt wird. Sie sprechen den Prostituierten die Entscheidungskompetenz ab, wollen Bordelle und Prostitution verbieten und Freier bestrafen. Auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die Prostitution tolerieren und als Teil des Selbstbestimmungsrechts von Frauen ansehen, wenn sie freiwillig erfolgt. Sie argumentieren, durch die Stärkung der Rechte von Prostituierten könne ihrer Ausbeutung entgegengewirkt werden.

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Amnesty International kritisiert Maßnahmen gegen Ausbeutung im Katar an

Pressemitteilung von Amnesty International (12.11.2014)

Ein neuer Amnesty-Bericht zeigt: Katar bleibt weiterhin dringend notwendige Reformen zum Schutz von Arbeitsmigranten schuldig. Vor sechs Monaten hatte die Regierung eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, um die Ausbeutung im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 zu bekämpfen.

BERLIN, 12.11.2014 – Katar bleibt weiterhin dringend notwendige Reformen zum Schutz von Arbeitsmigranten schuldig. Das stellt Amnesty International in einem heute veröffentlichten Bericht fest. Vor sechs Monaten hatte die Regierung eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, um die Ausbeutung im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 zu bekämpfen.

„Katar hat den Zuschlag für die Fußball-WM bereits vor vier Jahren erhalten. Bisher ist im Kampf gegen die weit verbreitete Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften aber erbärmlich wenig passiert“, sagt Regina Spöttl, Katar-Expertin von Amnesty International in Deutschland. Amnesty International forderte die Behörden wiederholt auf, das umstrittene Sponsorengesetz abzuschaffen. Das Gesetz verpflichtet ausländische Arbeiter unter anderem dazu, die Genehmigung ihres Arbeitgebers einzuholen, wenn sie diesen wechseln oder Katar verlassen möchten. Das kann dazu führen, dass ausgebeutete Arbeiter in Katar festsitzen und nicht ausreisen können. Außerdem fördert es die Zwangsarbeit.

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Prostitution: Ein offener Brief an Sylvia Pantel, MdB für die CDU

Sehr geehrte Frau Pantel,

letzte Woche haben Sie an einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Sexarbeits-Kongresses teilgenommen. Die Diskussion fand am Abend des ersten Tages statt. Insgesamt drei Tage lang gab es Vorträge und Austausch. Es waren unter ihnen nicht nur Sexarbeiter*innen sondern auch Sozialarbeiter*innen anwesend – auch jene, die vorwiegend mit Betroffenen von Menschenhandel arbeiten.

Rechte von Sexarbeiter*innen sind Menschenrechte.

Vor der Veranstaltung haben Sie ein Interview gegeben und einen eigenen Blogbeitrag verfasst. Nicht nur dort sondern auch während der Veranstaltung haben Sie gezeigt, wie wenig Sie über das Thema wissen. Deshalb schreibe ich Ihnen diesen offenen Brief.

In ihrem eigenen Blogbeitrag sprechen Sie von den „anwesenden Prostituierten“ und gehen fälschlicherweise davon aus, dass nur Prostituierte diesen Kongress besucht haben. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass sich niemand sonst aus der Zivilgesellschaft auch nur ansatzweise für das Thema Sexarbeit und Rechte von Sexarbeiter*innen interessiert. Sie unterstellen nicht nur allen anwesenden „Huren“ zu sein sondern sie unterstellen allen anwesenden mutmaßlichen Huren, nichts zu sagen, was man sinnvollerweise in einer Demokratie berücksichtigen sollte. Sie unterstellen allen anwesenden auch, nicht von Gewalt oder gar Menschenhandel betroffen gewesen zu sein.

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Gesetze zu Prostitution und Menschenhandel: Stellungnahme des Juristinnenbundes

Autor*in: Deutscher Juristinnenbund e. V.

Stellungnahme zur Reform der Strafvorschriften des Menschenhandels, Verbesserung des Schutzes der Opfer von Menschenhandel und Regulierung der Prostitution vom 15.09.2014 (djb.de)

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat zur Frage der Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU und zur Diskussion weiteren rechtspolitischen Handlungsbedarfs zur Bekämpfung des Menschenhandels, Unterstützung der Opfer von Menschenhandel, Stärkung der Prävention und Regulierung des Prostitutionsgewerbes einen Arbeitsstab eingesetzt, der von Februar bis August 2014 gearbeitet und sich mit aktuellen Forderungen zu Reformen in den genannten Bereichen auseinandergesetzt hat. Der Arbeitsstab hat darüber hinaus eine Anhörung durchgeführt, bei der Vertreterinnen von Beratungsstellen, die mit Opfern von Menschenhandel arbeiten, sowie Vertreterinnen der Verbände von Sexarbeiterinnen anwesend waren. Die Ergebnisse und Empfehlungen aus der Arbeit des Arbeitsstabs fasst diese Stellungnahme zunächst zusammen, das ausführliche Gutachten folgt im Anschluss.

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Was geschieht mit all den Daten? Europäische Datenschutzgesetze und der Schutz der persönlichen Daten von gehandelten Menschen

Autorin: Marjan Wijers. Dieser Beitrag wurde in Berlin, am 25. September 2013 im Rahmen der datACT – Konferenz zu Datenschutz und Menschenhandel vorgetragen. Die englische Originalversion ist hier zu finden. 

Einleitung

Während der letzten Jahre ist ein gesteigertes Interesse an der Erhebung der persönlichen Daten der Opfer von Menschenhandel zu verzeichnen. Personenbezogene Daten gehandelter Menschen werden nicht nur im Kontext polizeilicher Untersuchungen und strafrechtlicher Verfolgungen, oder der Koordination nationaler und nationenübergreifender Hilfsaktionen, gesammelt und ausgetauscht, sondern aus den verschiedensten Gründen auch durch nationale Regierungen, zwischenstaatliche Organisationen, NGOs und private Unternehmen.

Ein Beispiel für die staatlich organisierte Sammlung von Daten sind die National Rapporteur Mechanisms in Europa. Einige beruhen auf der Sammlung anonymisierter, nicht-personifizierbarer Daten über Menschenhandelsopfer, während andere sich auf die Erhebung individuell zuordbarer Opferdaten konzentrieren. Ein Beispiel für eine privat betriebene Unternehmung ist das Polaris Projekt, das federführend von einem in den USA ansässigen Unternehmen durchgeführt wird, und das die Analyse von Trends im Bereich des Menschenhandels zum Ziel hat.1 Letzgenanntes Beispiel zeigt, daß die Daten gehandelter Menschen zunehmend einen wirtschaftlichen Wert darstellen.

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Von Zwangspolitikern und der Registrierungspflicht für Sexarbeiter/-innen (Gastbeitrag)

Autorin: Johanna Weber. Ursprünglich veröffentlicht auf johannaweber.de

Vor einigen Jahren habe ich noch drüber nachgedacht, selber eine politische Laufbahn einzuschlagen. Das kann ich mir jetzt nicht mehr vorstellen. Wie die Jungfrau kam ich zum Kinde und wurde Politische Sprecherin des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen. Verändern kann ich in der Position nicht viel, aber ich habe sehr tiefe Einblicke in den Arbeitsalltag der Bundespolitiker bekommen. Menschen, die vermeintlich die Geschicke unseres Landes in der Hand haben. Menschen, die klug und weise zum Wohle aller handeln sollten.

Aber wie frei sind diese Menschen in ihren Entscheidungen? Nun gut, mit der Korruption hält es sich in unserem Lande in Grenzen, aber es gibt hier ganz andere Grenzen, die freie und oftmals vernünftige Entscheidungen fast komplett verhindern. Ich sehe unter welchen Zwängen Politiker Tag täglich arbeiten. Selbst wenn sie wollten, können sie nicht wirklich die sinnvollste Lösung anstreben, sondern müssen immer taktieren mit dem Koalitionspartner, den Lobbyisten, den verschiedenen Schichten von Parteigenossen… und am Ende geht es gar nicht mehr um die eigentliche Sache.

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Pflegen, putzen, pendeln – Lebenslagen von Hausangestellten und das neue ILO-Übereinkommen 189

Philippinische Hausangestellte auf einer Demonstration. Quelle: ILO PLizenz: CC BY-NC-ND 3.0 IGO

Pressemitteilung der Stiftung Universität Hildesheim 

Am 1. September 2014 tritt in Deutschland das Übereinkommen „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Kraft. Professorin Kirsten Scheiwe befasst sich in der Forschung mit den Rechten und Arbeitsbedingungen von Hausangestellten. Sie fordert einen aktiven Einsatz der Politik, sich für die Einhaltung der Rechte zu bemühen. Hausangestellte sollten stärker über ihre Rechte aufgeklärt werden. Sie pflegen alte Menschen, betreuen Kinder, putzen und hegen den Garten. Die Mehrheit der Beschäftigten in Privathaushalten sind Frauen, viele davon Migrantinnen.

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EuGH-Urteil beendet rechtswidrige Abschiebungshaft – Abschiebungshaft in mehreren Bundesländern vor dem Aus

Pressemitteilung von Pro Asyl

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fordern PRO ASYL und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst die sofortige Freilassung von Abschiebungshäftlingen aus der Strafhaft.  Der EuGH hatte klargestellt, dass Abschiebungshaft nicht in einer  gewöhnlichen Haftanstalt vollzogen werden darf. Dem widerspricht die Haftpraxis in fast der Hälfte aller Bundesländer, in denen Abschiebungshaft im Strafvollzug organisiert wird.

Dem heutigen EuGH-Urteil liegen die Fälle einer Syrerin, einer Vietnamesin und eines Marokkaners zugrunde, die gegen ihre Inhaftierung in Justizvollzugsanstalten geklagt hatten. Unterstützt wurden die Verfahren aus den Rechtshilfefonds des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes und von PRO ASYL. Der EuGH stellte einen Verstoß gegen das sogenannte Trennungsgebot der europäischen Rückführungsrichtlinie fest, wonach Abschiebungsgefangene ausschließlich in speziellen Hafteinrichtungen unterzubringen sind, wenn diese im jeweiligen EU-Mitgliedstaat vorhanden sind.

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Kriminalisierung von Prostitutionskunden: Frankreich rudert zurück

Im Herbst 2013 hatte die französische Nationalversammlung (vergleichbar mit dem Bundestag) ein Gesetz zur „Bekämpfung des Prostitutionssystems“ verabschiedet, das entgegen verbreiteter Meinungen noch nicht in Kraft getreten ist und noch einen langen Weg vor sich hat. Der Senat hat nun nach mehreren Anhörungen die Paragraphen zur Kundenkriminalisierung aus dem Gesetz gestrichen. Das ist ein wichtiges Signal, dass der Kampf gegen Menschenhandel nicht mit einem moralisch motivierten Kampf gegen Sexarbeit einhergehen muss oder soll.

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Projekt „Reurbanizacao“: Massenrazzia gegen Sexarbeiter*innen in Niterói, Rio de Janeiro

Autorin: Janine Ewen (@JanineEwen)

Am 23. Mai 2014 marschierte die Polizei aus dem 76. Polizeirevier in Niterói illegal und ohne richterliche Genehmigung in das Gebäude „Caixa Economica“, wo 300 Sexarbeiter*innen und andere Bewohner leben. Niteroi ist eine Stadt, die gegenüber der Guanabara Bucht von Rio de Janeiro liegt. Unter dem Namen „Reurbanizacao“ (Re-Urbanisierung) ging es bei dieser Polizeioperation um die Entfernung von rund 300 Prostituierten, die zu weiteren Ermittlungen auf Polizeistationen gebracht wurden. Insbesondere vor dem Hintergrund der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014, die am 12. Juni beginnt, wird angenommen, dass die Operation Teil der Massenhygienisierung (sozialen Säuberung) in der Innenstadt von Niterói ist.

„FIFA Müll -Reiniger sind in der Stadt und unterstützen diese Regierungsbastarde“ (Anwohner)

Sexarbeiterinnen, Menschen, die in den Wohnungen leben und die Bewohner des umliegenden Gebietes wurden vertrieben und deren Geschäfte geschlossen und sind nun ohne Arbeit und Unterkunft. Zu den Gewerben gehörten Geschäfte und Haarsalons, die durch die lokale Sexarbeiter*innen-Gemeinschaft überlebten. Sie wurden gesprengt, geschlossen und versiegelt.

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Katar: Amnesty International prangert Ausbeutung von migrierten Hausangestellten an

In Katar arbeiten ausländische Hausangestellte sehr häufig unter ausbeuterischen Bedingungen und haben keine rechtlichen Möglichkeiten sich zu wehren. „Die überwiegend weiblichen Hausangestellten sind der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgeliefert, müssen Demütigungen und Gewalt erleiden und die Behörden in Katar tun nichts, um die Frauen zu schützen“, sagt Regina Spöttl, Katar-Expertin von Amnesty International in Deutschland,  anlässlich der Veröffentlichung des neuen Amnesty-Berichts „My sleep is my break“: Exploitation of domestic workers in Qatar („Der Schlaf ist meine Pause“) am Mittwoch.

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Über Monica Jones, Prostitution und …. Zwang

Manifesting prostitution“ heißt die Straftat, die Monica Jones begangen haben soll und wofür sie am vergangenen Freitag im US-Bundesstaat Arizona verurteilt wurde. „Manifesting prostitution“ heißt im Fall von Monica Jones, die schwarz und transsexuell ist, „auf der Straße laufen“ und „sich hin und wieder mit Leuten unterhalten“. Wer sich so verhält, kann festgenommen und wegen Prostitution angeklagt werden, die im US-Bundesstaat Arizona verboten ist.

Natürlich spazieren viele Leute auf der Straße und unterhalten sich mit Menschen, aber nur wer so oder so aussieht, wird tatsächlich verhaftet. Die ACLU – American Civil Liberties Union – wies deutlich daraufhin, dass das Kriterium für eine Festnahme meistens das Geschlecht und die Hautfarbe sind. Insbesondere transsexuelle women of color würden besonders oft durch die Polizei festgenommen und zwar nach Prinzipien, die ein racial profiling mit einem sexual profiling kombinieren. Nicht nur die Hautfarbe sondern auch das Geschlecht und Sexualitäten, die von der gesellschaftlichen Norm abweichen, werden gezielt unter Strafe gestellt und verfolgt. Das Gesetz lädt quasi zu Diskriminierung ein. Auf ihre erste Verhaftung folgten noch weitere, wie Monica Jones in einem Interview erklärt:

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Abschiebehaft als „Moderne Sklaverei“

In einem inspirierenden Beitrag hat sich die britische Soziologin Julia O’Connell Davidson (Homepage und Profil auf Academia.edugefragt, was denn heutzutage als „Moderne Sklaverei“ definiert wird und was nicht. Dabei hat sie sich auch gefragt, warum Abschiebehaft – immigration detention – nicht als moderne Sklaverei betrachtet wird, obwohl Abschiebehaft durchaus die Kriterien für „moderne Sklaverei“ erfüllt.

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Thailand: Staatlich gebilligter Menschenhandel mit Rohingya-Flüchtlingen aus Myanmar

Autor: T. Hanke

Im Dezember 2013 veröffentlichten Jason Zsep und Andrew A.C. Marshall von der Nachrichtenagentur Reuters eine Reportage über den Menschenhandel in Thailand, in dem auch Behörden involviert seien. Thailändische Behörden entledigen sich demnach muslimischer Rohingya Flüchtlinge aus Myanmar, indem sie diese an Menschenhändlerringe übergeben bzw. „verkaufen“. Außerdem toleriert Thailand die Existenz geheimer Dschungellager, in denen die verschleppten Menschen zur Erpressung von Lösegeldzahlungen gefangen gehalten, bzw. aus denen heraus sie in die Sklaverei, etwa an Reedereien oder landwirtschaftliche Betriebe, verkauft werden.

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‘Respecting the rights of sex workers in our democratic societies’

This piece was originally published on humanrightseurope.com, the Human Rights Blog of the Council of Europe, on February 5th 2014

A few years back, it was 2009, I stumbled upon the first media report on “forced prostitution”. Needless to say, I was shocked that such a thing could exist in our societies. Since then, I have been working on the topic of “human trafficking” with a particular interest on a human rights-based approach. It is in this context that I became aware of the criticism of sex workers’ organisations, as well as human rights groups, towards a certain anti-trafficking framework.

According to La Strada International, a “human rights based approach integrates core human rights principles, such as participation, non-discrimination and empowerment, and opposes anti-trafficking measures that may harm the human rights of trafficked persons or other affected groups“ and in particular human rights based anti-trafficking policies are not used „to directly or indirectly discriminate against women, migrants, sex workers or other groups.”

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Amnesty International, Sexarbeit und Menschenrechte

Letzte Woche wurde ein internes Arbeitspapier von Amnesty International geleaked, in dem Argumente für die Entkriminalisierung von Prostitution bzw. Sexarbeit vorgebracht werden. Unter „Sexarbeit“ versteht Amnesty dem Papier zufolge einvernehmliche, bezahlte sexuelle Handlungen unter Erwachsenen, also zwischen Menschen, die älter als 18 sind. In vielen Ländern ist Sexarbeit (und vor allem Sexworker) kriminalisiert, was zu Gewalt (auch durch die Polizei), Rechtlosigkeit, Ausbeutung und Stigma beiträgt oder zur Inhaftierung von Sexarbeiter_innen führt. Kriminalisierung marginalisiert Sexarbeiter_innen, erschwert den Zugang zum Recht sowie den „Ausstieg“, da sie als „Kriminelle“ wesentlich geringere Chancen zur gesellschaftlichen Reintegration haben.

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Berlin: SPD und CDU gegen Menschenhandelsopfer?

Quelle: gemeinfrei

Autor: Simon Kowalewski, MdA Berlin, Mitglied der Piratenfraktion (Homepage

Bereits am 14. November 2012 (!) haben zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November die Fraktion der Linken, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und meine Fraktion, die Piratenfraktion, gemeinsam einen Entschließungsantrag “Gegen Gewalt an Frauen – Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel“ an das Abgeordnetenhaus von Berlin gestellt. Dieser lautet:

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Warum es Unsinn ist, das Mindestalter für die Ausübung der Sexarbeit auf 21 zu erhöhen

Die CSU will laut Medienberichten Anfang Januar einen Gesetzesentwurf zum Thema Prostitution beschließen. Daran ist vieles problematisch, da in erster Linie die Prostituierten zusätzlich unter behördliche Kontrolle gestellt werden, ohne gleichzeitig mehr Rechte zu erhalten. Das Argument lautet, wie immer, dass dadurch die „Frauen“ besser vor Menschenhandel geschützt werden sollen – ein Argument, das unkundige Bürgerinnen und Bürger sprachlos macht (wer will den Frauen schon nicht schützen?). Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:

  • das Mindestalter für eine Tätigkeit als Sexarbeiter*in auf 21 erhöhen
  • Zwangsuntersuchungen für Prostituierte und Registrierung beim Gesundheitsamt
  • Telekommunikationsüberwachung beim Verdacht auf Zuhälterei
  • Abschaffung des beschränkten Weisungsrechtes, wie es im Prostitutionsgesetz vorgesehen ist

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Menschenhandel und Prostitution im Koalitionsvertrag – kaum Fortschritte

Gestern wurde der erste Entwurf des Koalitionsvertrags veröffentlicht. Darin werden auch die Themen Menschenhandel, Prostitution sowie andere Menschenrechtsverletzungen thematisiert. Die relevanten Abschnitte habe ich in dieser Datei kommentiert und mit einigen (sicherlich noch unvollständigen) Änderungsvorschlägen versehen.

Auch der KOK e.V. (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess) äußert sich in einer ersten Einschätzung zum Koalitionsvertrags kritisch:

Gerade als Organisation, die sich für die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel  unter Beachtung  frauenspezifischer Aspekte einsetzt, erachten wir es als sehr wichtig,  Frauen besser vor Menschenhandel  zu schützen. Aber nicht nur Frauen, sondern auch Männer, Minderjährige und Transsexuelle können von Menschenhandel betroffen sein und benötigen Schutz.

Wir begrüßen das Vorhaben, das Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel zu verbessern, bedauern es jedoch, dass das Vorhaben einerseits nicht klarer umschrieben wird und anderseits das Aufenthaltsrecht erneut im Zusammenhang mit der Mitwirkung bei der Strafverfolgung diskutiert wird. Betroffe­nen des Menschen­handels ist ein Aufenthaltstitel zu erteilen, unabhängig von ihrer Koope­rations­bereitschaft gegenüber den Strafverfolgungs­behörden und ihrer ZeugInneneigenschaft, auch über das Prozess­­ende hinaus. Den Vorschlag die intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung zu gewährleisten, sehen wir als Bestärkung unserer langjährigen Forderung einer finanziell stabilen Sicherung und des Ausbaus eines flächendeckenden niedrigschwelligen, anonymen Unterstützungssystems von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen.

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Das französische Gesetz gegen Prostitution: Wenn der Staat Freiheiten einschränkt – Bevormundung, Entmündigung und Zensur

Einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen gegen Entgelt werden unter Strafe gestellt. Webseiten können einfach gesperrt werden. Mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Bürger_innen, will Frankreich angeblich für die Befreiung von Prostituierten kämpfen.

Am 28. November 2013 stimmt das französische Parlament über einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Prostitution ab. Dieses Gesetz wird aus verschiedenen Perspektiven kritisiert. Insbesondere die pauschale Bestrafung von Kunden von Sexarbeitern wird von Organisationen ausverschiedenen Bereichen kritisiert, darunter Sexarbeiter-Organisationen, AIDS-Hilfen, aber auch Frauen-Organisationen.

Gegen den Gesetzentwurf äußern sich auch feministische Stimmen, wie z.B. das „Collectif du 8 mars pour toutES„. Das Kollektiv prangert in einem offenen Brief insbesondere die Exklusion von Prostituierten aus der Debatte, was sie als nicht-feministisch einstufen, sowie den repressiven Charakter des Gesetzes an.

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In der Presse: Appell für und gegen Prostitution

Am Montag veröffenlichten Alice Schwarzer und die EMMA-Zeitschrift ihren Appell gegen Prostitution. Am Tag darauf wurde der Appell für Prostitution durch Sexarbeiter_innen bzw. durch den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen veröffentlicht und von mir mitgezeichnet und unterstützt.

Warum unterstütze ich den Appell der Sexarbeiter_innen, obwohl ich mich gegen Menschenhandel engagiere? Ich müsste doch Prostitution auch abschaffen wollen? An dieser Stelle möchte ich ein paar kurze Gründe darlegen, warum ich mich für den Appell für Prostitution entschieden habe:

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APPELL FÜR PROSTITUTION – für die Stärkung der Rechte und für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen in der Sexarbeit

Appell für Prostitution –
Für die Stärkung der Rechte und für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Menschen in der Sexarbeit

Prostitution ist keine Sklaverei. Prostitution ist eine berufliche Tätigkeit, bei der sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Ein solches Geschäft beruht auf Freiwilligkeit. Gibt es keine Einwilligung zu sexuellen Handlungen, so handelt es sich nicht um Prostitution. Denn Sex gegen den Willen der Beteiligten ist Vergewaltigung. Das ist auch dann ein Straftatbestand, wenn dabei Geld den Besitzer wechselt.

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EU-Gipfel nach den Katastrophen vor Lampedusa (Pro Asyl)

Presseerklärung von Pro Asyl, 23.10.2013

Betroffenheitserklärungen sind angesichts geplanter Maßnahmen unglaubwürdig
PRO ASYL appelliert: Tödliche Abschottungspolitik beenden

Vor dem morgen beginnenden EU-Gipfel in Brüssel zeichnet sich ab, dass Regierungen der EU-Staaten auch nach den Katastrophen vor Lampedusa die bisherige Abschottungspolitik weiter perfektionieren wollen. „Vor diesem Hintergrund sind die zu erwartenden Betroffenheitserklärungen absolut unglaubwürdig“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

PRO ASYL appelliert an die Staats- und Regierungschefs der EU, die falsche Weichenstellung der EU-Innenminister zu korrigieren. Diese wollen Frontex weiter ausbauen, die Grenzüberwachung perfektionieren und Transitstaaten wie sogar Herkunftsstaaten in die Abwehr von Flüchtlingen einbinden. Im Entwurf der Abschlusserklärung heißt es, existierende Maßnahmen sollten effektiver genutzt werden, „insbesondere in Hinblick auf Kooperationen mit den Herkunfts- und Transitstaaten, Aktivitäten von Frontex und den Kampf gegen Schleusung und Menschenhandel“.

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Frontex: Leben retten oder kontrollieren?

Autor: Frontexit (Originaltitel: „Frontex: Controlling or saving lives?„)

Sechs Tage [inzwischen sind es 16] nach der „Tragödie von Lampedusa“, nachdem die Suche nach den Schiffbrüchigen lange weiterging und die Zahl der geborgenen Leichen täglich stieg, sendete die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, eine irreführende Meldung aus: Die Beschleunigung der Installation von Eurosur und der Einsatz zusätzlicher Ressourcen für eine groß angelegte, von Frontex koordinierte Such-und Rettungsaktion im Mittelmeer, um Boote von Flüchtlingen besser aufzuspüren, seien die Lösung, um Todesfälle auf See zu verhindern.

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Datenschutz, Menschenrechte und die Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels: eine Herausforderung im digitalen Zeitalter

Autor: Thilo Weichert

Kommentar der Redaktion: Dieser Vortrag wurde am 25. September 2013 auf der Konferenz des datACT-Projektes „Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung für marginalisierte Gruppen: eine neue Herausforderung in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels“ in Berlin gehalten, die vom KOK e.V. und La Strada International organisiert wurden. Auf der Konferenz des Projekts datACT befassten sich NGOs und Datenschutz-AktivistInnen mit der Frage des Datenschutzes im Bereich der Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel. Ein Beitrag von Sonja Dolinsek und Silvia Oitner über die Konferenz ist auch auf netzpolitik.org erschienen.

Als ich gefragt wurde, ob ich mich an der heutigen Konferenz aktiv beteiligen würde, habe ich spontan zugesagt, da das Thema „Datenschutz bei der Bekämpfung von Menschenhandel“ äußerst spannend klang. Mir war klar, dass eine direkte Beziehung zu einem Thema besteht, mit dem ich mich in der Vergangenheit über Jahre hinweg intensiv beschäftigt habe: das Thema des Datenschutzes für Ausländerinnen und Ausländer, insbesondere auch für Asylsuchende, in Deutschland.

Als ich mich mit diesem neuen Thema näher befasste, wurde mir schnell klar, dass hier viele unbeantwortete Fragen auf Antworten warten und dass eine Vielzahl bestehender Konfliktlagen normativ und empirisch intensiv untersucht werden müssen. Für die offensichtlich bestehenden grundsätzlichen Konflikte gibt es zudem keine oder zumindest keine befriedigenden Lösungen. Insofern war und bin ich neugierig auf die Ergebnisse der Studie datACT, also der Untersuchung über „data protection in anti-trafficking action“.

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Manifest der SexarbeiterInnen in Europa (2005)

Wir kommen aus vielen verschiedenen Ländern und aus unterschiedlichen Verhältnissen, aber wir haben entdeckt, dass wir bei unserer Arbeit und in unserem Leben mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben.In dem vorliegenden Dokument erkunden wir die gegenwärtigen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, die unser Leben und die Sexindustrie bestimmen, wir fragen nach deren Ursachen, nehmen eine Position dazu ein und stellen sie infrage. Wir stellen darin unsere Sicht derjenigen Dinge dar, die geändert werden müssen, um eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen, in der SexarbeiterInnen, deren Rechte und deren Arbeit anerkannt und geachtet werden.
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Dieses Manifest wurde von 120 SexarbeiterInnen aus 26 Ländern auf der Europäischen Konferenz  zu Sexarbeit, Menschenrechten, Arbeit und Migration, die vom 15. bis 17. Oktober 2005 in Brüssel, Belgien stattfand, erarbeitet und verabschiedet.
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Jenseits von Toleranz und Mitleid Für die Anerkennung von Rechten
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Wir leben in einer Gesellschaft, in der Dienstleistungen angeboten und nachgefragt werden. Sexarbeit ist eine davon. Sexuelle Dienstleistungen anzubieten, sollte nicht kriminalisiert werden.Es ist nicht akzeptabel, SexarbeiterInnen aufgrund religiöser oder sexualmoralischer Überzeugungen zu verurteilen. Alle Menschen haben das Recht, eine persönliche Auffassung zu Religion und Sexualmoral zu haben. Aber sie sollte keinem anderen Individuum aufgezwungen werden oder irgendeine politische Entscheidung beeinflussen.Wir wünschen uns eine Gesellschaft, in der SexarbeiterInnen ihre soziale Existenzberechtigung nicht abgesprochen wird.Wir verurteilen die Scheinheiligkeit unserer Gesellschaften, in denen unsere Dienste in Anspruch genommen werden, aber unser Beruf oder unsere Unternehmen nicht legalisiert sind. Derartige Gesetzgebungen führen zu Missbrauch und zum Verlust unserer Selbstbestimmung bezüglich unserer Arbeit und unseres Lebens.Wir lehnen die Kriminalisierung von SexarbeiterInnen, ihrer PartnerInnen, KundInnen, ManagerInnen und aller anderen Personen, die im Bereich der Sexarbeit tätig sind, ab. Diese Kriminalisierung verwehrt SexarbeiterInnen den gleichberechtigten Schutz durch das Gesetz.

Migration spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht den Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu begegnen. Wir fordern unsere Regierungen dazu auf, die grundlegenden Menschen- Arbeits und Bürgerrechte für MigrantInnen anzuerkennen und zur Anwendung zu bringen.

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Prostituierte zu ihrem Schutz verhaften: Das Augsburger Modell und seine Heuchelei

Twitter : Suche - augsburger straßenstrich Noch vor einem Monat argumentierte auf Twitter Volker Ullrich („Berufsmäßiger Stadtrat und Ordnungsreferent der Stadt Augsburg – CSU-Kandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis Augsburg-Stadt“, wie es auf Twitter heißt), dass das Augsburger Verbot der Straßenprostitution der erster „richtige“ Schritt gewesen sei. Daraufhin betonte er:

„in Augbsurg wurde zum Schutz der Frauen die Strassenprostitution verboten. Jetzt ist der BT gefragt!“ (vollständige Unterhaltung auf Twitter)

Heute, am 19. Juli berichtet die Ausgburger Allgemeine über die Inhaftierung von drei bulgarischen Prostituierten (im Alter von jeweils 18, 19 und 25 Jahren), weil sie wiederholt auf der Straße gearbeitet hatten. Die Augsburger Allgemeine schreibt, dass die Frauen trotz „Belehrung“ gegen das Verbot verstoßen hätten. Kritisch hinterfragt wird weder das Gesetz noch der Sinn der Inhaftierung.

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Amnesty International: Griechische Küstenwache setzt das Leben von Flüchtlingen aufs Spiel

Laut einem neuen Amnesty Bericht sind im vergangenen Jahr über 100 Menschen auf dem Weg nach Griechenland ertrunken. Die EU sei mitverantwortlich. 

BERLIN/ATHEN, 09.07.2013 – Die griechische Küstenwache macht Flüchtlingsboote manövrierunfähig und schiebt sie in türkische Gewässer zurück. Sie setzt damit das Leben von Männern, Frauen und Kindern aus Ländern wie Syrien und Afghanistan aufs Spiel, das stellt ein heute vorgestellter Amnesty-Bericht fest. Über 100 Menschen sind seit August 2012 ertrunken als sie versuchten, Griechenland zu erreichen.

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Menschenhandel: Nochmal schnell Scheitern am Ende der Legislatur – Ein Kommentar

Gestern fand im Rechstsausschuss des Bundestages eine öffentlichen Anhörung zum Entwurf „eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ statt (Liste der geladenen Expert_innen), über den hier schon an anderer Stelle geschrieben wurde.  Aus der Begründung zum Entwurf stammt auch dieses Zitat:

„Die zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels in Fachkreisen, insbesondere seitens Vertreterinnen und Vertretern von Opferinteressen sowie von Seiten der Strafverfolgungsorgane diskutierten weiteren Vorschläge hätten eine intensive Prüfung und Erörterung erfordert, die das wegen der Fristgebundenheit der Umsetzung der Richtlinie angestrebte Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Wahlperiode kaum realisierbar erscheinen lassen.“(S. 5)

Die offizielle Pressemitteilung auf der Webseite des Deutschen Bundestages betont ebenfalls die „einhellige“ Ablehnung des Gesetzesentwurfes durch die Sachverständigen.

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TIP – Trafficking in Persons Report 2013: Menschenhandel in Deutschland

Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegebenen Teil der Länderberichte 2012 über die Bundesrepublik Deutschland vom 19. Juni 2013.

Dieser Text wurde ursprünglich auf der Webseite der US-Amerikanischen Botschaft veröffentlicht und wird hier unverändert übernommen.

DEUTSCHLAND (KATEGORIE 1) Weiterlesen →

USA – Oberster Gerichtshof: Der Staat darf Organisationen nicht Prostitutionspolitik vorschreiben

In einer Grundsatzentscheidung hat der US-Amerikanische Supreme Court entschieden, dass die sogenannte „Anti-Prostitution Pledge“ gegen das First Amendment der Meinungsfreiheit verstößt. Geklagt hatte die Nicht-Regierungsorganisation Alliance for Open Society International mit der Unterstützung u.a. der ACLU – American Civil Liberties Union.

Das Urteil wird weitreichende Folgen für die Förderung der Arbeit in den Bereichen HIV-Gesundheitsprävention und Bekämpfung des Menschenhandels durch US-amerikanische Organisationen im Ausland haben. Auch die LGBT-community wird davon profitieren. Ihre Arbeit und Meinungsfreiheit wurden bisher durch die Klausel stark eingeschränkt.

The Policy Requirement compels as a condition of federal funding the affirmation of a belief that by its nature cannot be confined within the scope of the Government program. In so doing, it violates the First Amendment and cannot be sustained. (Urteil, S. 15) Weiterlesen →

Internationaler Tag der Hausangestellten (16. Juni)

Seit 2011 wird am 16. Juni der Internationale Tag der Hausangestellten gefeiert. Am 16. Juni 2011 wurde das „Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ („Convention Concerning Decent Work For Domestic Workers“, auch „C189“ genannt) verabschiedet. Das Abkommen wurde von vielen Organisationen, u.a. Human Rights Watch  als große Errungenschaft begrüßt. Begründet wurde das Übereinkommen u.a. damit, dass die ILO

„ist der Auffassung, dass hauswirtschaftliche Arbeit nach wie vor unterbewertet und unsichtbar ist und hauptsächlich von Frauen und Mädchen durchgeführt wird, von denen viele Migrantinnen oder Angehörige benachteiligter Gemeinschaften sind und die besonders anfällig für Diskriminierung in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und andere Verletzungen der Menschenrechte sind; “ (Quelle) Weiterlesen →

Arbeitsbedingungen: Deutschland ratifiziert ILO-Konventionen für Hausangestellte und Seeleute

Pressemitteilung der ILO – Internationale Arbeitsorganisation vom 7. Juni 2013

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und zum Seearbeitsübereinkommen macht die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von zwei großen Arbeitnehmergruppen. Weiterlesen →

Menschenhandel: Neuer Gesetzesentwurf der Koalition

Morgen, am 6. Juni 2013, wird im Bundestag über den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ beraten. Das Gesetz führt neue Straftatbestände und eine umfassende Überwachung von Prostitutionsstätten ein. Mit zwei Monaten Verspätung wird damit die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt.

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„Bordell Deutschland“ – Journalismus auf Lücke (SPIEGEL 22/2013)

Wie lückenhafter Journalismus dazu beiträgt, dass in Deutschland eine sachlich fundierte Auseindersetzung zum Thema „Menschenhandel“ ausbleibt. Team wallraff

Die Abbildung (siehe oben) ist kein echter Spiegel-Titel. (Graphik: Matthias Lehmann)

Der rote Regenschirm ist das Symbol der Bewegung für die Rechte von Sexarbeiter_innen. Die Abbildung (siehe oben) ist kein echter Spiegel-Titel. (Graphik: Matthias Lehmann)

Diese Woche erschien die Ausgabe DER SPIEGEL 22/2013. Obwohl der deutsche Verteidigungsminister De Mazière gerade um seinen Job bangt ob des Eurohawk- Skandals, wartet der Spiegel mit einem Titelblatt auf, das man eher von der BILD erwarten würde, nebst einer sachlich mehr als fragwürdigen Überschrift, die den Staat der Förderung des Menschenhandels bezichtigt. Die Kritik am Staat wäre angesichts der über 600 Millionen Euro an verschwendeten Steuergeldern an anderer Stelle weitaus passender gewesen.

Vorab möchte ich Ihnen einen Kommentar der im Spiegel interviewten Berliner Sexarbeiterin Carmen Amicitiae, die Stellungnahme der Prostituiertenorganisation Dona Carmen e.V (Frankfurt) sowie eine Stellungnahme auf internet-law.de empfehlen. Eine kürzere, englischsprachige Kritik gibt es hier.

Nachtrag 29.05: Den ungewollten Werbeeffekt möchten wir durch den Hinweis darauf entkräften, dass Ihnen der Spiegel-Artikel nach der Lektüre dieses Beitrages nicht mehr viel wird beibringen  können. Auch von der Länge dürfte das ungefähr ähnlich sein. Kaufen Sie den SPIEGEL also lieber nicht.

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