Berlin: SPD und CDU gegen Menschenhandelsopfer?

Quelle: gemeinfrei

Autor: Simon Kowalewski, MdA Berlin, Mitglied der Piratenfraktion (Homepage

Bereits am 14. November 2012 (!) haben zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November die Fraktion der Linken, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und meine Fraktion, die Piratenfraktion, gemeinsam einen Entschließungsantrag “Gegen Gewalt an Frauen – Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel“ an das Abgeordnetenhaus von Berlin gestellt. Dieser lautet:

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

  1. Das Abgeordnetenhaus spricht sich aus Anlass des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November nachdrücklich dafür aus, dass den Opfern von Menschenhandel unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine Perspektive für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben eröffnet wird. Sie sind dabei zu unterstützen, sich aus der Gewaltsituation zu befreien und ihre Rechte auf Wiedergutmachung durchzusetzen. Alle Opfer von Menschenhandel haben Anspruch auf staatliche Unterstützung, unabhängig davon, ob sie durch Zeugenaussagen bei der Aufklärung und Bekämpfung von Verbrechen mitzuwirken vermögen.
  2. Das Abgeordnetenhaus würdigt ausdrücklich die engagierte und professionelle Arbeit der Frauen in den Fachberatungsstellen und NGOs sowie ihrer verlässlichen Partnerinnen und Partner in den Behörden und drückt ihnen für ihren unermüdlichen Kampf gegen Gewalt an Frauen seine besondere Wertschätzung aus.
  3. Das Abgeordnetenhaus fordert vom Senat, dass er sich im Zuge der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz seiner Opfer auf Bundesebene dafür einsetzt, dass Aufenthaltstitel und Aussagebereitschaft im Strafverfahren entkoppelt werden, so wie es Expertinnen und Experten im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel gefordert haben. Ein sicherer Aufenthaltsstatus ist die Voraussetzung dafür, dass Betroffene ausreichende medizinische Versorgung, Zugang zu Bildung und Arbeit und juristische Vertretung bekommen.
  4. Das Abgeordnetenhaus fordert vom Senat, dass er sich auf Bundesebene und im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit dafür einsetzt, dass alle Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel stets hinsichtlich ihrer Folgen für die Opfer geprüft werden und die Betroffenen ihre Ansprüche auf Entschädigung in Deutschland durchsetzen können.
  5. Das Abgeordnetenhaus fordert vom Senat bis zum 1. März 2013 einen Bericht über die Schwerpunkte der Arbeit der Berliner Fachkommission Frauenhandel in dieser Legislaturperiode.

Der Antrag wurde auf der Plenarsitzung vom 22. November gelesen und federführend in den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie in den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen überwiesen.

Der „Frauenausschuss” hat dann für parlamentarische Verhältnisse sehr bald, am 24. Januar 2013, das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Dazu brachten die Fraktionen von SPD und CDU einen Änderungsantrag als Tischvorlage ein, der die neue Nummer 5 in den Antrag einfügt:

Der Senat soll sich auf Bundesebene für die Schaffung von Prüfungsmöglichkeiten einsetzen, die eine missbräuchliche Nutzung des Übereinkommens zur Bekämpfung von Menschenhandel ausschließen bzw. zumindest weitgehend einschränken. Geeignete Mechanismen und Überprüfungen sollen ausschließen, dass in Einzelfällen eine Opferrolle vorgetäuscht wird, um einen Aufenthaltstitel zu erwirken. Dabei darf jedoch nicht der Eindruck einer pauschalen Vorverurteilung von Opfern entstehen, da eine verantwortungsvolle Prüfung in ihrem Sinn erfolgt.

Ausserdem forderten sie, dass in der alten Nummer 5, jetzt Nummer 6, das Berichtsdatum in 1. September 2013 geändert wird. Der neue Absatz wurde natürlich von den Antrag stellenden Fraktionen scharf abgelehnt, schließlich ist es ein gewaltiger, Menschen verachtender Zynismus, Opfern von Menschenhandel einen Missbrauch einer Bleiberechtsregelung zu unterstellen, gleichzeitig aber zu schreiben, dass nicht der Eindruck einer Vorverurteilung entstehen darf. Folglich haben die Oppositionsfraktionen den Änderungsantrag abgelehnt und sich zum geänderten Antrag enthalten. Beides wurde aber durch die Mehrheit der Regierungsfraktionen angenommen.

Als nächstes hätte sich der „Innenausschuss“ mit dem Antrag auseinandersetzen müssen, allerdings setze er ihn lange Zeit nicht auf die Tagesordnung. Scheinbar wollten sich die Fraktionen der SPD und der CDU zunächst weiterbilden oder zumindest Zeit schinden, am 22. März beantragten sie, wiederum im Frauenausschuss, den Besprechungspunkt „Aufenthaltsrechtliche Probleme beim Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel“. Dieser wurde dann als Expertinnenanhörung am 5. September auf die Tagesordnung gesetzt, eingeladen war Frau Barbara Eritt von IN VIA. Sie bestätigte die Auffassung, die dem Originalantrag zugrunde lag, dass die Art, wie das Bleiberecht gehandhabt wird, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für eine sinnvolle Verfolgung der Täter katastrophal sei.

Die Anhörung wurde dann in der Ausschusssitzung am 28. November ausgewertet. Bei dieser Gelegenheit wies ich darauf hin, dass im inzwischen ausgehandelten schwarz-roten Koalitionsvertrag auf Bundesebene zum Thema Menschenhandel der folgende Passus enthalten sei:

Für die Opfer werden wir unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation das Aufenthaltsrecht verbessern.

Also auch hier wieder die sehr problematische Verknüpfung von Bleiberecht und Nützlichkeit, die zeigt, dass CDU und SPD Menschen, die Opfer eines schlimmen Verbrechens wurden, nicht helfen möchte, sondern sie lediglich als Beweismittel ansieht und am liebsten bis zum Abschluss eines Prozesses in der Asservatenkammer lagern würde, um sie dann direkt abzuschieben.

Wenn ein Ausschuss einen überwiesenen Antrag 6 Monate lang nicht bearbeitet hat, kann eine Fraktion einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen anfordern, der innerhalb von vier Wochen bekannt gegeben werden muss. Einen solchen Bericht hat die Fraktion der Linken zum Bleiberechtsantrag vom Innenausschuss angefordert. Dieser wiederum hat das zum Anlass genommen, den Antrag in der Sitzung am 9. Dezember endlich auf die Tagesordnung zu setzen. Dort stellen SPD und CDU jetzt einen noch weiter gehenden Änderungsantrag. Neben der Einfügung des oben erwähnten Absatzes soll die Nummer 3 des Originalantrags, der den Senat wohl gemerkt lediglich dazu auffordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik geltendes EU-Recht korrekt umsetzt, jetzt ersatzlos gestrichen und der Berichtstermin nunmehr auf den 31. März 2014 geändert werden.

Jetzt waren die Vertreter_innen der Opposion wirklich wütend, weil durch die Änderungen der Antrag nicht nur komplett verwässert, sondern wegen der Vorverurteilungsformulierung sogar in sein Gegenteil verkehrt wurde. Die Koalition beantragte die Vertagung, um den Änderungsantrag zu überarbeiten, und peitschte diese mit ihrer Mehrheit auch durch.

In der Innenausschusssitzung am 13. Januar stellte dann die Koalition ihre Überarbeitung des Änderungsantrags vor. An der bereits aus dem Frauenausschuss seit einem knappen Jahr bekannten Hinzufügung und dem Berichtsdatum ändert sich dabei nichts, allerdings soll Punkt 3 jetzt nicht mehr gestrichen werden, sondern wie folgt abgeändert:

Das Abgeordnetenhaus fordert vom Senat, dass er sich im Zuge der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz seiner Opfer auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die Aussagebereitschaft im Strafverfahren nicht durch die Sorge um den Aufenthaltstitel gefährdet wird.

Eine echte Nullaussage also. Folglich hat die Opposition diesmal nicht nur gegen den Änderungsantrag, sondern auch gegen den geänderten Antrag gestimmt. Und wenn der Antrag am Donnerstag in 2. Lesung im Plenum beraten wird, wird uns wieder nichts anderes übrig bleiben, als gegen unseren eigenen Antrag zu stimmen, weil das, was die Koalition daraus gemacht hat, eine ausdrückliche Vorverurteilung von Menschenhandelsopfern ist, ohne eine wirkliche, durchsetzbare Verbesserung für sie zu beinhalten. Die Koalition aus SPD und CDU hingegen wird sich feiern, dass sie, um etwas gegen den Menschenhandel zu unternehmen, sogar einem Oppositionsantrag zustimmt. Und Menschen, die mit Menschenhandelsopfern zu tun haben und von daher die Realität kennen, werden verzweifeln.

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