Menschenhandel: Nochmal schnell Scheitern am Ende der Legislatur – Ein Kommentar

Gestern fand im Rechstsausschuss des Bundestages eine öffentlichen Anhörung zum Entwurf „eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ statt (Liste der geladenen Expert_innen), über den hier schon an anderer Stelle geschrieben wurde.  Aus der Begründung zum Entwurf stammt auch dieses Zitat:

„Die zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels in Fachkreisen, insbesondere seitens Vertreterinnen und Vertretern von Opferinteressen sowie von Seiten der Strafverfolgungsorgane diskutierten weiteren Vorschläge hätten eine intensive Prüfung und Erörterung erfordert, die das wegen der Fristgebundenheit der Umsetzung der Richtlinie angestrebte Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Wahlperiode kaum realisierbar erscheinen lassen.“(S. 5)

Die offizielle Pressemitteilung auf der Webseite des Deutschen Bundestages betont ebenfalls die „einhellige“ Ablehnung des Gesetzesentwurfes durch die Sachverständigen.

Etwas salopp gesagt: Die Regierung hat keine Zeit mehr, nein, sie hat die ganze Zeit verschwendet und weiß jetzt nicht genau, wie sie die Geldstrafe der EU abwenden kann, weil sie die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gegen Menschenhandel nicht rechtzeitig umgesetzt hat – bis April 2013 hätte sie Zeit gehabt, ganze zwei Jahre.

Die Regierung ist so verzweifelt, dass sie jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat und durchbringen will, der nichts bringt – ja, sogar die Situation verschlechtert. Das ist das Fazit, das man guten Gewissens aus der gestrigen Anhörung ziehen kann.

Obwohl sich die Anhörung wohl nur mit der gewerblichen Regulierung von sog. „Prostitutionsstätten“ befasste, haben sich die geladenen Expert_innen zum Glück auch zur Umsetzung der EU-Richtlinie geäußert. Eine Zusammenfassung:

1) „Prostitutionsstätten“

Was eine „Prostitutionsstätte“ genau ist, weiß man nicht und es wird im Gesetzesentwurf auch nicht definiert. Trotzdem soll es ein Gesetz über einen undefinierten Gegenstand geben. Alles nicht so schlimm, so ein Gesetz hat schließlich keine Folgen. Warum sollte man sich diese kleine Spielerei mit ein paar neuen Paragraphen in der Gewerbeordnung jetzt nicht einfach mal gönnen? Zu schade, dass alle Expert_innen den Vorschlag zur Überwachung von Prostitutionsstätten aus verschiedenen Gründen für eine Fehlentscheidung halten.

Die fehlende Definition von Begriffen führe zu Rechtsunsicherheit, sei sogar eine „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Rechtssprechung“ (v. Galen). Die Umsetzung würde wieder den Bundesländern überlassen werden – wodurch weiterhin eine bundesweite Regulierung fehlen würde. So bleibt völlig unklar, welche Behörden dafür zuständig wären. Wahrscheinlich ist, dass jedes Land das Gesetz anders, oder möglicherweise gar nicht umsetzen würde. Wie ein Gesetz, das noch mehr Rechtsunsicherheit schafft, Betroffenen von Menschenhandel helfen soll, ist schleierhaft.

Die Regulierung von Bordellen solle auch nicht im Kontext der Bekämpfung von Menschenhandel thematisiert werden. Das betonten auch Sexarbeiter_innen, die gestern vor dem Bundestag gegen Menschenhandel demonstrierten (Bilder und Flyer). Eine solche Regulierung solle vielmehr Gegenstand einer Erweiterung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) sein, betonten einige Expert_innen. Alle waren sich über die Notwendigkeit einer Regulierung dieses Bereiches einig – jedoch seien dafür klare Begriffe und Bestimmungen notwendig. Der aktuelle Entwurf beinhalte hingegen nur vage, undefinierte Begriffe, die einer willkürlichen Umsetzung Tür und Tor öffneten.

2. Richtlinie der EU

Verfahren gegen Menschenhandel sind weiterhin von der Aussage von Betroffenen abhängig

Mit dem Gesetz wird die EU Richtlinie eigentlich nicht umgesetzt – es wurden zwar neue Straftatbestände hinzugefügt, aber an den eigentlichen Problemstellen würde nicht mal gerüttelt. Die Strafverfolgung von Menschenhandel sei weiterhin von den Aussagen der Betroffenen abhängig. Obwohl die Richtlinie, die hier umgesetzt werden soll, genau das Problem angehen will, ist in der deutschen Umsetzung nichts davon zu spüren. Auf diesen Punkt hat Kriminaldirektor Carsten Moritz vom BKA ausführlich hingewiesen. Das Gesetz sei also eher eine Verschlechterung, weil es nun mehr Straftatbestände gebe, die alle das gleiche Problem aufweisen: Ohne Zeugenaussage gibt es kein Verfahren.

Bleiberecht für Betroffene von Menschenhandel ist für die Regierung kein Thema

Das zweite unberührte Problem ist jenes der Aufenthaltsgenehmigung für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten – auch hierzu hat die Bundesregierung kein einziges Wort verloren. Schließlich stehen ja die Opfer von Menschenhandel im Vordergrund. Nichts ist also logischer, als sie zu ignorieren  (…beachten Sie den Sarkasmus in diesem Satz!) Um den Schutz der Prostituierten scheint es übrigens auch nicht zu gehen. Was also soll das alles?

„Der ‚Schnellschuss‘ einer Änderung von §38 GewO lässt den verdacht aufkommen, dass es dem gesetzgeber in Wahrheit nicht um den Schutz der Prostituierten geht, sondern allein darum, in Zeiten des Wahlkampfs auf mediale Berichte zu reagieren.“ (v. Galen)

Der vergessene Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeit

Dass es bei medialen und politischen Debatten schon lange nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Menschenhandel geht, zeigt sich am deutlichsten beim Thema „Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft“. Während Menschenhandel in allen Branchen blüht, verbringt die Regierung wertvolle Zeit mit Gesetzen, die mit Wirklichkeit nichts mehr zu tun haben. Anstatt sich mit Opferschutz zu befassen, wird Rechtsunsicherheit im Bereich Sexarbeit geschaffen. Dabei wird die Realität der Arbeitsausbeutung, wie z.B. aktuell in der Fleischindustrie, ignoriert, ja, der Eindruck entsteht, als sei sie weniger wichtig. Dass es diese gibt, scheint die Bundesregierung komplett übersehen zu haben – das monierte auch ein gerade veröffentlichter Bericht der USA.

Fazit: Das neue Gesetz ist die Verkörperung eines Scheiterns. Weder sachlich noch politisch lässt sich dieser Gesetzesentwurf irgendwie rechtfertigen. Wobei: Ich kann schon verstehen, dass Deutschland keine Strafe an die EU zahlen will. Da ist man schon mal bereit vom Lebenssschicksal einzelner Menschen wegzugucken, um noch eine halbwegs gute Figur zu machen! Schließlich ist Wahlkampf – dort zählen weder Fakten noch Menschenleben.

3 Kommentare

  1. […] Menschenhandel heute (kritisches Online Magazin): … „Die Regierung ist so verzweifelt, dass sie jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat und durchbringen will, der nichts bringt – ja, sogar die Situation verschlechtert. Das ist das Fazit, das man guten Gewissens aus der gestrigen Anhörung ziehen kann.“…. https://menschenhandelheute.net/2013/06/25/menschenhandel-nochmal-schnell-scheitern-am-ende-der-legis… […]

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