Sexarbeit, Maischberger und die Menschlichkeit

Ein vorab Kommentar zu einer noch nicht existierenden, aber ziemlich vorhersehbaren Folge von Menschen bei Maischberger (20.1.2015).

Die CDU will schnellstmöglich ein neues „Prostituiertenschutzgesetz“ auf die Wege bringen. Dadurch soll der angeblich explodierende Menschenhandel bekämpft werden, die Prostitution „menschlicher“ werden.

Der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ist im Jahr 2013 um 11 % zurückgegangen. Während es 2012 noch 612 Opfer waren, sind es ein Jahr später 542. Auch die Zahl minderjähriger Opfer hat sich zwischen 2009 und 2013 halbiert: Von 145 auf 70 Opfer.

Der Hinweis findet sich im Bundeslagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamtes (BKA) vom Herbst 2014. „Die Zahl der in Deutschland festgestellten Fälle von Menschenhandel […] hat im Jahr 2013 den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2006 erreicht“, so die Gesamtbewertung des BKA. Weiterlesen →

Prostitution: Ein offener Brief an Sylvia Pantel, MdB für die CDU

Sehr geehrte Frau Pantel,

letzte Woche haben Sie an einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Sexarbeits-Kongresses teilgenommen. Die Diskussion fand am Abend des ersten Tages statt. Insgesamt drei Tage lang gab es Vorträge und Austausch. Es waren unter ihnen nicht nur Sexarbeiter*innen sondern auch Sozialarbeiter*innen anwesend – auch jene, die vorwiegend mit Betroffenen von Menschenhandel arbeiten.

Rechte von Sexarbeiter*innen sind Menschenrechte.

Vor der Veranstaltung haben Sie ein Interview gegeben und einen eigenen Blogbeitrag verfasst. Nicht nur dort sondern auch während der Veranstaltung haben Sie gezeigt, wie wenig Sie über das Thema wissen. Deshalb schreibe ich Ihnen diesen offenen Brief.

In ihrem eigenen Blogbeitrag sprechen Sie von den „anwesenden Prostituierten“ und gehen fälschlicherweise davon aus, dass nur Prostituierte diesen Kongress besucht haben. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass sich niemand sonst aus der Zivilgesellschaft auch nur ansatzweise für das Thema Sexarbeit und Rechte von Sexarbeiter*innen interessiert. Sie unterstellen nicht nur allen anwesenden „Huren“ zu sein sondern sie unterstellen allen anwesenden mutmaßlichen Huren, nichts zu sagen, was man sinnvollerweise in einer Demokratie berücksichtigen sollte. Sie unterstellen allen anwesenden auch, nicht von Gewalt oder gar Menschenhandel betroffen gewesen zu sein.

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Prostitution und Menschenhandel (1): Die „Wahrheit“ über das „Nordische“ und „Schwedische“ Modell

Aktualisiert im November 2022 (Linkliste zu Studien am Ende des Textes und im Text mit Hyperlinks).

Ein paar einleitende Bemerkungen zum sogenannten „schwedischen bzw. nordischen Modell“ 

Das sogenannte „schwedische“ bzw. „nordische“ Modell“ ist ein Prostitutionsverbot, dessen erklärtes Ziel die Abschaffung der Prostitution ist. Die Hauptmaßnahme des „Modell“ ist die pauschale Kriminalisierung aller Kund*innen von Sexarbeitenden, unabhängig von den Arbeitsbedingungen unter denen die Sexarbeit erfolgt. Unterstützer*innen des Modells betonen, dass nicht die Prostituierten, sondern nur die Freier bestraft werden, weshalb auch von „Freierbestrafung“ oder „Sexkaufverbot“ gesprochen wird. De facto handelt es sich um ein Vergütungsverbot für Sexarbeit bzw. sexuelle Dienstleistungen. Statt bessere Bezahlung zu fordern, wird ein Bezahlverbot gefordert.

Das ist aber nicht alles. Es werden alle Akteure rund um die Prostitution und Prostituierten kriminalisiert, sprich Vermietung von Räumlichkeiten und Arbeitsorten oder andere Vermittler*innen, aber auch Kolleg*innen und private Beziehungen. De facto führt das zu einer Deregulierung des Prostitutionsmarktes, denn der Staat reguliert nicht mehr, wo wie und unter welchen Bedigungen Sexarbeit stattfindet. Stattfinden darf sie legal eigentlich nirgends mehr, was zu einer vollständigen Verlagerung ins Dunkelfeld führt.

Weil auch Norwegen und Island, inzwischen auch Nordirland, Irland und Frankreich, den Kauf von Sex verboten haben, sprechen Befürworter von einem „Nordischen“ Modell, obwohl Finland und Dänemark ein allgemeines „Sexkaufverbot“ bereits abgelehnt haben (hier finden sie ältere Beiträge zu Schweden  und Norwegen). Eigentlich gibt es kein „nordisches Modell“, sagen auch Wissenschaftler*innen.

Das sogenannte „Sexkaufverbot“ wird von einer lautstarken Antiprostitutionslobby gefordert, die sich selbst mit dem Begriff „Abolitionismus“ beschreibt (in Anlehnung an den Abolitionismus, der die Abschaffung der Sklaverei forderte, wobei der Vergleich zwischen Sklaverei und Prostitution problematisch ist) und die im feministischen Diskurs auch als „Radikaler Feminismus“ bekannt ist. Sie definieren Prostitution als „Gewalt gegen Frauen“ und als patriarchale Unterdrückung par excellence. Neuerdings wird die Rhetorik des „nordischen Modells“ auch von konservativen Kräften instrumentalisiert, wobei diese unter diesem Deckmantel letztendlich ein Komplettverbot der Prostitution reinschmuggeln, wie neuerdings in Kanada oder auch im EU-Parlament.

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Aber was ist mit Menschenhandel?

Autorin: Megan Rivers-Moore, Soziologin und Assistant Professor in Frauen- und Geschlechterstudien an der Carleton University, Kanada. Ursprünglich veröffentlicht auf Border Criminologies

„Wir möchten Sie einladen, um einen Vortrag über Menschenhandel zu halten. Das Thema stoßt bei unseren Studierenden auf großes Interesse und bereitet ihnen Sorge.“

„Ich habe vor, eine Hausarbeit über sexuelle Sklaverei von Frauen zu schreiben. Jedes Jahr werden Millionen von Frauen in die Sex-Industrie verkauft und das ist ein sehr wichtiges Problem, das Feministinnen ansprechen müssen.“

„Aber was ist mit Menschenhandel? Mit den Frauen, die gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, Sex zu verkaufen? Ich möchte über diesen Aspekt Ihrer Arbeit hören.“ 

Obwohl es in meiner Forschung nicht um Menschenhandel geht, erhalte ich regelmäßig diese Art von Einladungen, studentische Arbeiten und Fragen. Als Sexarbeits-Forscherin werde ich häufig mit der sehr frustrierenden Annahme konfrontiert, dass Sexarbeit und Menschenhandel ein und dasselbe sind. Obwohl ich dieses Problem in der Vergangenheit gelegentlich angesprochen habe, denke ich weiterhin darüber nach, was die Beschäftigung mit diesem Thema erklären könnte. Was zeigt das Interesse an Menschenhandel über die komplizierte Beziehung zwischen Feminismus, Rassismus, Einwanderung und Grenzkontrolle auf?

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„Um Menschenhandel zu bekämpfen, müssen Betroffene zunächst einmal als solche erkannt werden“

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 54 vom Mai 2014 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht. Im Rundbrief wird das 10-jährige Bestehen der Beratungsstelle reflektiert. 

Autorin: Susanne Seytter

Die Beratungs- und Interventionsstelle FIZ Makasi betreut seit zehn Jahren Betroffene von Frauenhandel. Ihr Erfolg gründet darin, dass sie nicht nur Opfer berät, sondern dass sie spezialisiert und vernetzt arbeitet und ihr Wissen weitergibt.

Gründung und Aufbau

Am 25. November 2004, dem Internationalen Tag gegen die Gewalt an Frauen starteten wir das Projekt „FIZ Makasi, Beratung und Begleitung für Opfer von Frauenhandel“. Wir nannten das Kind „Makasi“, ein Name, den uns eine damalige Klientin aus dem Kongo vorschlug: „Makasi heisst STARK in meiner Sprache“, sagte sie uns. Das ist bis heute unser Prinzip, unser Ziel geblieben: Den Frauen wieder zu ihrer eigenen Stärke und Kraft zu verhelfen. Im 2005 begleitete Makasi bereits 116 Opfer aus allen Teilen der Welt. Heute betreuen die Beraterinnen rund 200 Fälle pro Jahr. Sie sprechen neun Sprachen, ergänzt durch weitere sechs Sprachen im Makasi DolmetscherInnennetz. Aus dem Beratungsangebot ist ein veritables Opferschutzprogramm geworden, in dem die Betroffenen vom ersten Moment an Sicherheit und Unterstützung erfahren. Und in dem heute ein Schatz von spezialisiertem Wissen zu Rekrutierungs-und Ausbeutungsmechanismen, Zwangsmitteln der MenschenhändlerInnen und ZuhälterInnen, Zwangslagen der Opfer, Formen und Auswirkungen von Traumatisierung, Beratungsmethoden und Interventionsstrategien existiert. Gearbeitet wird heute mit (leider immer noch) sehr moderaten Personalressourcen von knapp 600 Stellenprozenten. Während die Frauen bei der Gründung von Makasi oftmals nur kurze Zeit blieben und die TäterInnen nicht verfolgt wurden, entscheiden sich heute immer mehr Betroffene, gegen die Täterschaft auszusagen und bleiben während des Verfahrens. So stieg auch die Verweildauer im Makasi Programm. Heute gehen fast alle Gerichtsverfahren gegen die Täterschaften in der Schweiz auf den Aussagemut von Makasi-Klientinnen zurück. Im 2011 ergänzten wir das Makasi Unterbringungsnetz mit einer eigenen Schutzwohnung. Sechs Plätze stehen zur Verfügung. Im Jahr kommen dort zwischen 20 und 30 Frauen unter.

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‘Respecting the rights of sex workers in our democratic societies’

This piece was originally published on humanrightseurope.com, the Human Rights Blog of the Council of Europe, on February 5th 2014

A few years back, it was 2009, I stumbled upon the first media report on “forced prostitution”. Needless to say, I was shocked that such a thing could exist in our societies. Since then, I have been working on the topic of “human trafficking” with a particular interest on a human rights-based approach. It is in this context that I became aware of the criticism of sex workers’ organisations, as well as human rights groups, towards a certain anti-trafficking framework.

According to La Strada International, a “human rights based approach integrates core human rights principles, such as participation, non-discrimination and empowerment, and opposes anti-trafficking measures that may harm the human rights of trafficked persons or other affected groups“ and in particular human rights based anti-trafficking policies are not used „to directly or indirectly discriminate against women, migrants, sex workers or other groups.”

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Frauenhandel: Wenn Mütter betroffen sind

Seiten aus 5553_FIZ_Rundbrief_webDieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 53 vom November 2013 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht.

Wenn Opfer von Frauenhandel Mütter sind, stellen sich ihnen finanzielle, psychologische, medizinische, aufenthaltsrechtliche Fragen und Probleme des Opferschutzes. FIZ Makasi-Beraterin Susana Garcia gibt Auskunft über die spezifischen Herausforderungen bei der Begleitung von Frauen mit ihren Kindern.

Fast zwei Drittel der Frauen, die in den letzten Jahren von FIZ-Makasi begleitet wurden, waren schwanger oder hatten Kleinkinder. Welche spezifischen Bedürfnisse haben sie?

Susana Garcia: Alle Opfer von Frauenhandel, die zu uns kommen, sind hochtraumatisiert und brauchen gezielte und sorgfältige Betreuung. Wenn eine Frau schwanger ist oder ein kleines Kind hat, müssen nicht nur die Bedürfnisse einer Person sondern von zwei Personen berücksichtigt werden. Am wichtigsten ist es, schnell zu handeln. Sowohl Mutter als auch Kind brauchen eine adäquate Betreuung in einer sicheren Umgebung, aber es ist viel schwieriger und langwieriger, eine gute Unterkunft für eine Mutter mit Kind zu finden als für eine Frau alleine. Das Aufnahmeprozedere für eine Mutter-und-Kind-Einrichtung dauert länger und es sind mehr Stellen involviert.

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Frauenhandel: Wenn Mütter betroffen sind – Mütter in der Migration

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 53 vom November 2013 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht.

Seiten aus 5553_FIZ_Rundbrief_webFast die Hälfte aller Migrant_innen in der Schweiz sind Frauen. Ob und wieviele von ihnen Kinder haben und mit ihnen eingereist sind, oder ihre Kinder im Herkunftsland zurücklassen mussten, ist statistisch nicht eruierbar. In den letzten drei Jahren waren rund zwei Drittel der von FIZ-Makasi begleiteten Frauen (344 von total 588) Mütter oder schwangere Frauen.

Geschlechtsspezifische Diskriminierung im Herkunftsland – zum Beispiel wenig Arbeits- und Bildungschancen, sexuelle Gewalt oder Ausbeutung, starre Geschlechtsrollen  – können mit ein Grund dafür sein, dass Frauen migrieren. Diesen Diskriminierungen entkommen sie durch die Migration aber nicht: So erlaubt das Schweizer Migrationsrecht Frauen aus Drittstaaten die Einreise nur als Ehefrauen, Touristinnen, als Cabaret-Tänzerinnen oder aber als hochqualifizierte Fachkräfte. In der Realität kommt letzteres praktisch nicht vor – Frauen aus Drittstaaten sind als Ehefrauen, als Arbeiterinnen in der Sexindustrie oder illegalisiert in der Schweiz. Frauen aus dem EU-Raum dürfen hier zwar arbeiten, finden in der Regel aber nur in „typisch weiblichen“ Tätigkeiten eine Beschäftigung: im Pflegesektor, in der Hausarbeit oder in der Sexarbeit.

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Frauenhandel: Wenn Mütter betroffen sind – Sensibilisierung und adäquates Handeln

Seiten aus 5553_FIZ_Rundbrief_webDieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 53 vom November 2013 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht.

Mütter und schwangere Frauen, die Opfer von Frauenhandel geworden sind, sind in besonderem Masse verletzlich. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden: in Schweizer Gesetzen, aber auch in der Praxis von Bund und Kantonen. Die FIZ fordert mehr Sensibilisierung und Kooperation, gute Lösungen für Unterkünfte, Aufenthaltsbewilligungen für Mütter und Kinder sowie eine vereinheitlichte Praxis, die sicherstellt, dass sowohl Mütter wie Kinder ihr Recht auf Opferhilfemassnahmen wahrnehmen können.

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Der „deutsche Skandal“ der Prostitution. Und wie Sexarbeiter*innen zu Frauenhändlern wurden

Ja, wir müssen uns mit dem Thema Prostitution, der Frage beschäftigen, wie man die Arbeits- und Lebensbedingungen von Prostituierten verbessern kann und wie man Menschenhandel verhindern kann. Aber nicht so. Dieses Buch ist der falsche Ansatz sowohl bei der Bekämpfung des Menschenhandels (der auch in anderen Branchen stattfindet) als auch bei Stärkung der Rechte von Sexarbeitenden. Das Buch wühlt emotional auf, bietet aber kaum eine Quelle an, wenn es um Fakten geht.

Was für ein Wissen ist das, was Alice Schwarzer verkauft? Wie fundiert ist es und was kann man damit anfangen? Kann ich überhaupt solche Fragen an ein Buch herantragen, das weiter entfernt von Wissenschaftlichkeit nicht sein könnte? Wie kann ich ein Buch rezensieren, das auf der Prämisse fundiert zu sein scheint, dass man Wissen erfinden kann, solange die Botschaft ankommt? Und die Botschaft ist klar: Prostitution gehört abgeschafft.

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In der Presse: Appell für und gegen Prostitution

Am Montag veröffenlichten Alice Schwarzer und die EMMA-Zeitschrift ihren Appell gegen Prostitution. Am Tag darauf wurde der Appell für Prostitution durch Sexarbeiter_innen bzw. durch den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen veröffentlicht und von mir mitgezeichnet und unterstützt.

Warum unterstütze ich den Appell der Sexarbeiter_innen, obwohl ich mich gegen Menschenhandel engagiere? Ich müsste doch Prostitution auch abschaffen wollen? An dieser Stelle möchte ich ein paar kurze Gründe darlegen, warum ich mich für den Appell für Prostitution entschieden habe:

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Zehn Jahre Prostitutionsgesetz und die Kontroverse um die Auswirkungen

Autorinnen: Barbara Kavemann, Elfriede Steffan für bpd.de (19.2.2013)

Am 1. Januar 2002 trat mit dem „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (Prostitutionsgesetz – ProstG) in Deutschland eine der modernsten und liberalsten Regelungen in Europa in Kraft. Danach ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig und Verträge zum Zwecke der Ausübung der Prostitution, beispielsweise bei der Anmietung eines Gewerberaumes oder zwischen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und Kunden haben auch vor Gericht bestand. Mit Einführung des Gesetzes wurden gleichzeitig einige Paragrafen des Strafgesetzbuches abgeschafft, die zum Beispiel die (Selbst)-Organisation von Prostituierten und die Gestaltung von deren Arbeitsbedingungen betrafen. Andere Strafrechtsnormen wie beispielsweise §181a StGB (Verbot der Zuhälterei) §184e StGB (Verbot der Prostitution an bestimmten Orten oder Tageszeiten) und §184f StGB (Verbot der „Jugendgefährdenden Prostitution“ in der Nähe von Schulen oder im selben Wohnhaus sowie für unter 18-Jährige) sowie das Verbots des „Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ (§232 StGB) bleiben bestehen und sind ebenfalls maßgeblich für die gesellschaftliche und rechtliche Behandlung des Themas.

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18. Oktober EU Tag gegen Menschenhandel – Frauenhandel: Prävention und Opferschutz ausbauen

Autor: LEFÖ. Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen (PDF)

LEFÖ„Frauenhandel ist eine Verletzung von Menschen- und Frauenrechten. Das heißt: Im Zentrum aller Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels müssen die Rechte der Betroffenen stehen“, sagt die Leiterin der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandel (LEFÖ-IBF), Evelyn Probst. Sie ortet weiteren Handlungsbedarf beim Ausbau der Rechte der Betroffenen sowie bei Prävention und Opferschutz.

Forderungen, Sexarbeit zu verbieten, wie sie in letzter Zeit wieder laut geworden sind, sieht LEFÖ kritisch. „Ein Verbot von Sexarbeit ist keine geeignete Maßnahme zur Bekämpfung des Frauenhandels. Das stärkt die Position der Frauen nicht, im Gegenteil, das stigmatisiert und kriminalisiert sie. Außerdem ist Sexarbeit nur ein Arbeitsbereich, in den Frauen gehandelt werden; die Forderung, Sexarbeit zu verbieten, ignoriert die Situation von Frauen, die in der Hausarbeit oder der Landwirtschaft ausgebeutet werden, völlig. Egal, in welchem Arbeitsfeld Frauen ausgebeutet werden – ihnen ist nur geholfen, wenn ihre Rechte gestärkt werden.“

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Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung: Menschenhandel ist vielmehr als Frauenhandel

Strafgesetzbuch: § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 232 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend. (Quelle)
forced-labor-ilo

Quelle: ILO

Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung sind genauso Formen von Menschenhandel, wie Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Weil Politik und Medien sich aber kaum dafür interessieren, gibt es in Deutschland nahezu keine Verurteilungen wegen Menschenhandel zu Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Der Begriff Zwangsarbeit fällt in Deutschland fast nur im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, wobei dabei die Zwangsprostitution in Lagerbordellen und sexuelle Ausbeutung von Frauen oft vergessen wird.

Doch Zwangsarbeit ist kein Relikt der deutschen Geschichte sondern ein hochaktuelles Problem. Einen Info-Film zu diesem Thema hat das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt.

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Klischees demontieren. Frauenhandel in den Medien

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 52 vom Mai 2013 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht. Der ursprüngliche Titel lautet lediglich „Klischees demontieren“.

Doro Winkler hat die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der FIZ seit 1998 entscheidend geprägt. Professionell, kompetent und politisch sensibel ist sie heute das Gesicht der FIZ in der Öffentlichkeit. Ende April verlässt sie die FIZ. Anlass für ein Interview von FIZ-Geschäftsführerin Susanne Seytter mit Doro Winkler über die Medienarbeit der FIZ.

Susanne Seytter: Doro, du hast die Aufgabe, ein breites Publikum für FIZ-Themen zu interessieren. Gleichzeitig hat die FIZ auch den Auftrag, Opfer von Frauenhandel vor dem Rampenlicht zu schützen. Gegensätzliche Aufgaben?

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„Sie heißen nicht Natasha“ – Fotoserie auf ZEIT ONLINE

Auf Zeit Online wurde vor einigen Tagen eine Fotoserie mit dem Titel „Sie heißen nicht Natascha“ veröffentlicht. Abgebildet werden junge Frauen und Kinder, Zimmer und Räumlichkeiten, in denen angeblich Zwangsprostitution stattfindet und ein Mann mit einem Baby im Arm, der sagt: „Ich weiß, was mit meiner Frau passiert ist. Es ist nicht ihre Schuld, niemand hat das Recht, über sie zu urteilen“.

Die Fotoserie soll auf das Leid vieler Frauen hinweisen, die einen Wunsch nach einem besseren Leben hatten, der aber gebrochen wurde – von skrupellosen Menschen, die sie stattdessen sexuell ausgebeutet und vergewaltigt haben. Andere Inhalte bleiben hingegen unkommentiert stehen, verdienen aber mehr Aufmerksamkeit und hätten kritisch hinterfragt werden sollen.

Victim Blaming

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Sexarbeit im Kontext der Geschlechterverhältnisse (Gastbeitrag)

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 52 vom Mai 2013 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht.

Autorin: Shelley Berlowitz

Ist Sexarbeit eine normale Arbeit wie jede andere? Oder ist sie Ausdruck von Frauenverachtung und eines patriarchalen Herrschaftsverhältnisses zwischen Mann und Frau? Diese Fragen werden in der Öffentlichkeit – auch in der feministischen – kontrovers diskutiert. Die FIZ plädiert für einen sorgfältigen und unaufgeregten Umgang mit dem Phänomen. Und für gleiche Rechte für alle. Weiterlesen →

Wenig Schutz im Asylverfahren (Gastbeitrag)

von Shelley Berlowitz

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 51 vom November 2012 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht. —

Die Haltung der Schweizer Gesellschaft und Behörden gegenüber Asylsuchenden ist von zunehmenden Misstrauen geprägt. Asylsuchende müssen eine kohärente und chronologisch stimmige Geschichte ihrer Flucht erzählen – sonst werden sie als unglaubwürdig eingestuft. Von Frauenhandel Betroffene können dies nicht: ihre Erzählungen sind von Widersprüchen und Lücken gezeichnet. Weiterlesen →

Frauenhandel aus Nigeria in die Schweiz (crossposted)

von Doro Winkler und Susanne Syetter

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 51 vom November 2012 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht. —

In den letzten drei Jahren haben elf Frauen aus Nigeria in der FIZ Unter­stützung gesucht. Sie standen zum Zeitpunkt ihres Kontakts fast alle im Asyl­verfahren. Sie haben alle den Kontakt abgebrochen und sind aus unserem Blickfeld verschwunden. Grund genug, die Situation nigerianischer Frauen in der Schweiz, die mit dem FIZ in Kontakt traten, näher zu beleuchten. Weiterlesen →

Österreich: Wegweisendes Urteil im Bereich Frauenhandel – Schmerzensgeld zugesprochen

Pressemitteilung von LEFÖ, 15. November 2012. – Für die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels ist das Urteil „ein wesentlicher Schritt bei der Erlangung der Opferrechte“.

Frau A., eine 30-jährige bulgarische Staatsbürgerin, wurde über viele Jahre in der Sexarbeit ausgebeutet. Im Jahr 2007 wandte sie sich an einen Helfer, konnte so der Gewalt entkommen und in Folge Unterstützung bei LEFÖ – Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (LEFÖ-IBF) erhalten. Weiterlesen →

Der Europäische Tag gegen Menschenhandel: Für besseren Opferschutz in der europäischen und deutschen Politik gegen Menschenhandel

Der 18. Oktober ist der Europäische Tag gegen Menschenhandel, den die Europäische Kommission im Jahre 2007 eingeführt hat. An diesem Tag findet in Brüssel eine Konferenz statt – unter dem Titel ‚Working together towards the eradication of trafficking in human beings: The Way Forward‘. Doch der im Titel dieser Veranstaltung enthaltene Optimismus, die deutsche und europäische Menschenhandelspolitik sei auf dem besten Wege dahin, Menschenhandel auszurotten, ist irreführend. Tiefgreifende Schwächen und blinde Flecken in den rechtlichen Rahmenbedingungen verurteilen diese Politik zum scheitern.

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom Juni 2012 sind weltweit 21 Millionen Menschen von “Zwangsarbeit” bzw. “Menschenhandel” betroffen. Migrant_innen sind am häufigsten Opfer von Menschenhandel, darunter insbesondere Frauen und Kinder, die vorwiegend Opfer von verschiedenen Formen sexueller Ausbeutung sind, wie z.B. Zwangsprostitution oder Zwangsheirat. Doch auch sklavereiähnliche Arbeitsausbeutung in verschiedenen Sektoren der Privatwirtschaft, wie z.B. Gastronomie, Bau, Landwirtschaft, Fischerei, ist ein global verbreitetes Phänomen. Menschenhandel, so die EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten Cecilia Malmström, sei “moderne Sklaverei”. Die Politik kämpft nun schon seit mehreren Jahren mit diesem globalen Problem, doch nicht immer mit Erfolg und Commitment.

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Die schwedische Prostitutionspolitik

Seit dem 1999 das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen „Kvinnofrid“ (übersetzt: Frauenfrieden) in Kraft trat, ist die Prostitution in Schweden verboten. Genauer genommen, bezieht sich diese Kriminalisierung, ausschließlich auf die Kunden. Die SexarbeiterInnen bleiben hingegen straffrei.  Dieses Gesetz galt damals als einzigartig und Schweden präsentierte sich als ein Vorreiter in der Bekämpfung der Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen sowie der Reduktion von Prostitution – inzwischen ist auch in Irland und Frankreich die Einführung eines ähnlichen Gesetzes geplant. Jedoch werden seine Bewertung sowie Auswirkungen kontrovers betrachtet und der Nutzen der damit verbundenen Maßnahmen bleibt nach wie vor Gegenstand politischer Debatten. So argumentieren gerade GegnerInnen, dass das Gesetz Zwangsprostitution sogar fördern könnten.

VerfechterInnen dieses Gesetzes sehen Prostitution als Form patriarchaler Unterdrückung.  Prostitution ist also keine Tätigkeit, die aus freiem Willen ausgeübt werden kann. Deshalb lässt sich in ihren Augen Prostitution nicht mit dem allgemeinen Anspruch der Geschlechtergleichheit, der in Schweden stark in der Gesellschaft verankert ist, vereinbaren. Ihrer Meinung nach ist deshalb ein Verbot dieser Tätigkeit durch die Kriminalisierung der Kunden die richtige Lösung für eine gleichberechtigtere Gesellschaft. Diese Einstellung findet auch in der schwedischen Bevölkerung großen Anklang. So befürworten mehr als 80% der Schweden die Einführung des Gesetzes zur Strafbarkeit des Erwerbs sexueller Dienstleistungen.

Doch hat dieses Gesetz wirklich dazu geführt, dass weniger Frauen in den so genannten „Abgrund“ der Prostitution in Schweden rutschen? Bietet dieses Gesetz einen besseren Schutz vor Zwangsprostitution? Hat das Anti-Prostitutionsgesetz somit mehr Gleichberechtigung geschaffen?

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