Frauenhandel: Wenn Mütter betroffen sind – Sensibilisierung und adäquates Handeln

Seiten aus 5553_FIZ_Rundbrief_webDieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 53 vom November 2013 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht.

Mütter und schwangere Frauen, die Opfer von Frauenhandel geworden sind, sind in besonderem Masse verletzlich. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden: in Schweizer Gesetzen, aber auch in der Praxis von Bund und Kantonen. Die FIZ fordert mehr Sensibilisierung und Kooperation, gute Lösungen für Unterkünfte, Aufenthaltsbewilligungen für Mütter und Kinder sowie eine vereinheitlichte Praxis, die sicherstellt, dass sowohl Mütter wie Kinder ihr Recht auf Opferhilfemassnahmen wahrnehmen können.

Alle Stellen, die sich mit Kindern befassen, müssen für den Schutz und die Situation von Frauen, die gehandelt wurden, sensibilisiert werden. Während in vielen Kantonen Migrations-, Strafverfolgungs- und Opferhilfestellen an Runden Tischen engen Kontakt und Austausch pflegen, um den Schutz von Opfern von Frauenhandel zu gewähren, ist dieses Thema in Jugendämtern, MuKi-Einrichtungen, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) grösstenteils Neuland. Auch Arztpraxen, Spitäler und andere Gesundheitsstellen sollten sensibilisiert sein dafür, dass schwangere Frauen, die ohne die nötigen Papiere bzw. Versicherungen an sie gelangen, möglicherweise Opfer von Frauenhandel sind. Es braucht Weiterbildungen für alle Stellen sowie Leitfäden für die Interaktion zwischen ihnen. Und alle Stellen sollten Betroffene immer und sofort an spezialisierte Unterstützungsangebote verweisen. An den Runden Tischen müsste die Situation von Müttern und die Besonderheiten beim Umgang mit ihnen diskutiert werden.

Es muss einfacher werden, eine geeignete Unterkunft für Mutter und Kind zu finden. Im Falle einer von Frauenhandel betroffenen Frau müssen Ämter schneller und unkomplizierter für eine Unterkunft sorgen. Es kann sein, dass traumatisierte Frauen, die in MuKi-Einrichtungen leben, mit den strengen Hausregeln und Vorschriften in Fragen der Kindererziehung, denen sie dort begegnen, nicht umgehen können. Nicht immer sind die Mütter Anfängerinnen, was die Kinderbetreuung betrifft. Oft haben sie bereits im Herkunftsland für ihre kleineren Geschwister gesorgt.

In der Ausbeutung wurden sie massiv fremdbestimmt. Sie müssen daher über ihre neue Lebenssituation mitbestimmen können, sonst ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis sie gegen die Regeln verstossen.

Betreuende müssen für diese Situation sensibilisiert werden, es braucht einen partizipativen, systemischen Ansatz, der die Ressourcen der Frauen anerkennt und fördert. Schliesslich geht es darum, eine Balance zwischen Kindeswohl und Autonomie der Mutter zu erreichen.

Für alle Stellen, die mit Betroffenen von Frauenhandel arbeiten gilt außerdem, dass sie mit Dolmetscherinnen zusammenarbeiten sollen.

Frauen mit Kindern sollen auf jeden Fall für ihre Familie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Eine Frau, die Opfer von Frauenhandel geworden ist, bekommt in der Schweiz eine Kurzaufenthaltsbewilligung, unter der Bedingung, dass sie bereit ist, vor Gericht gegen die Täter auszusagen. Die FIZ fordert schon lange, dass eine Aufenthaltsbewilligung unabhängig von der Beteiligung an einem Strafverfahren gewährt wird. Frauen mit Kindern sollen auf jeden Fall für ihre Familie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und wenn die Kinder im Herkunftsland sind, sollten diese im Familiennachzug unbürokratisch und schnell in die Schweiz einreisen können. Denn die Ungewissheit, ob sie in der Schweiz bleiben können oder nicht, die Schwierigkeiten, mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung einen Job oder eine Wohnung zu finden, erschweren die Stabilisierung und wirken sich auch auf das Kind negativ aus.

Alle Opferhilfemassnahmen müssen sowohl Müttern wie auch ihren Kindern zugutekommen. Gemäss Opferhilfegesetz haben Frauen und ihre Kinder Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Dies wird aber nicht in allen Kantonen so gehandhabt. Es braucht dringend eine vereinheitlichte Praxis: alle Opferhilfemassnahmen müssen sowohl Müttern wie auch ihren Kindern zugute kommen.

Die ausreichende staatliche Finanzierung von nichtstaatlichen spezialisierten Opferhilfestellen, ist in allen Kantonen zu gewährleisten. Kinder brauchen zudem spezielle Begleit- und Schutzmaßnahmen. Solche Maßnahmen müssen in allen Kantonen in Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen erarbeitet und umgesetzt werden.