Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 53 vom November 2013 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht.
Wenn Opfer von Frauenhandel Mütter sind, stellen sich ihnen finanzielle, psychologische, medizinische, aufenthaltsrechtliche Fragen und Probleme des Opferschutzes. FIZ Makasi-Beraterin Susana Garcia gibt Auskunft über die spezifischen Herausforderungen bei der Begleitung von Frauen mit ihren Kindern.
Fast zwei Drittel der Frauen, die in den letzten Jahren von FIZ-Makasi begleitet wurden, waren schwanger oder hatten Kleinkinder. Welche spezifischen Bedürfnisse haben sie?
Susana Garcia: Alle Opfer von Frauenhandel, die zu uns kommen, sind hochtraumatisiert und brauchen gezielte und sorgfältige Betreuung. Wenn eine Frau schwanger ist oder ein kleines Kind hat, müssen nicht nur die Bedürfnisse einer Person sondern von zwei Personen berücksichtigt werden. Am wichtigsten ist es, schnell zu handeln. Sowohl Mutter als auch Kind brauchen eine adäquate Betreuung in einer sicheren Umgebung, aber es ist viel schwieriger und langwieriger, eine gute Unterkunft für eine Mutter mit Kind zu finden als für eine Frau alleine. Das Aufnahmeprozedere für eine Mutter-und-Kind-Einrichtung dauert länger und es sind mehr Stellen involviert.
Ist die Schwangerschaft und Mutterschaft ein Problem für die Frauen?
Der schwangeren Frau fehlt das soziale Netz, das sie im Idealfall im Herkunftsland haben würde. Sie ist in einem fremden Land, ohne Sprachkenntnisse, in einer neuen Umgebung. Viele der jungen Mütter hatten oft selbst keine Mutter, die sich um sie gekümmert hat, es fehlt ihnen ein Vorbild. Viele sind Heimkinder oder hatten dysfunktionale Familien, wurden vielleicht vernachlässigt oder haben in ihrer Kindheit Ausbeutung erlebt und wenig Liebe und Zugehörigkeit erfahren. Die traumatischen Erfahrungen als Opfer von Frauenhandel kommen zu dieser Ausgangslage dazu. Die psychischen und physischen Folgen einer posttraumatischen Belastungsstörung werden die Beziehung zum Kind und das Kindswohl unweigerlich beeinflussen. Das bedeutet: Es ist immens wichtig, dass die Mutter, sobald das Kind da ist, entlastet werden kann.
Wie sieht eine solche Entlastung aus?
Man muss ein grosses Szenario vorbereiten, bevor das Kind da ist. Jeder Fall muss natürlich individuell angeschaut werden. Gelegentlich ziehen wir eine Beiständin bei, wenn die Mutter in besonderem Masse psychisch beeinträchtig ist. Die Beistandschaft ist für das Wohl des Kindes zuständig und dadurch wird die Mutter entlastet. Sie kann so von diversen Angeboten profitieren: zum Beispiel der Unterkunft in einer Mutter-Kind-Einrichtung, von Kinderbetreuung oder später von Familienbegleitung. Solche Angebote und Dienstleistungen können von Beiständen relativ schnell in die Wege geleitet werden.
Welchen Schwierigkeiten und Problemen begegnest Du in der Begleitung von Schwangeren oder Müttern?
Es gibt rechtliche, psychologische, medizinische und finanzielle Probleme. Zum Beispiel habe ich einmal eine schwangere Frau betreut. Die junge Frau wurde zwar gemäss Opferhilfegesetz von jenem Kanton, in dem sie zuletzt ausgebeutet wurde, unterstützt. Therapeutische, rechtliche und soziale Betreuung – letztere durch FIZ-Makasi – waren so gedeckt. Für das Kind, das einige Monaten später auf die Welt kam, erhielt sie aber keine materielle und finanzielle Unterstützung.
Was braucht es, um solche Situationen zu verhindern?
Die Zusammenarbeit aller involvierten Stellen ist wesentlich. Sozialdienste, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, Polizei, Migrationsamt, Opferhilfestellen müssen miteinander kooperieren und dies auch über die Kantonsgrenzen hinweg.
Wenn der zukünftige Wohnsitz der schwangeren Frau nicht klar ist, weil es schwierig ist, eine Einrichtung zu finden, die die nötige Betreuung bieten kann, dann verzögert sich die Anmeldung zur Krankenkasse. Und wenn nach der Geburt die Frau noch keinen geregelten Aufenthaltsstatus hat oder, falls nötig, noch keine Beiständin ernannt ist, ist es schwieriger und langwieriger, Entlastungsmassnahmen zu organisieren. Die Aufenthaltsbewilligung öffnet viele Türen für Mutter und Kind. Solange sie nicht gewährt wird, verzögert sich alles und bringt grosse Instabilität mit sich. Das Wichtigste ist aber, dass die traumatisierten Frauen zu Ruhe und Stabilität finden, damit sie nach Ausbeutung und Gewalt wieder Zuversicht fassen und ihr Leben in die Hand nehmen können. Das müssen alle involvierten Ämter und Stellen verstehen.
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