18. Oktober EU Tag gegen Menschenhandel – Frauenhandel: Prävention und Opferschutz ausbauen

Autor: LEFÖ. Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen (PDF)

LEFÖ„Frauenhandel ist eine Verletzung von Menschen- und Frauenrechten. Das heißt: Im Zentrum aller Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels müssen die Rechte der Betroffenen stehen“, sagt die Leiterin der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandel (LEFÖ-IBF), Evelyn Probst. Sie ortet weiteren Handlungsbedarf beim Ausbau der Rechte der Betroffenen sowie bei Prävention und Opferschutz.

Forderungen, Sexarbeit zu verbieten, wie sie in letzter Zeit wieder laut geworden sind, sieht LEFÖ kritisch. „Ein Verbot von Sexarbeit ist keine geeignete Maßnahme zur Bekämpfung des Frauenhandels. Das stärkt die Position der Frauen nicht, im Gegenteil, das stigmatisiert und kriminalisiert sie. Außerdem ist Sexarbeit nur ein Arbeitsbereich, in den Frauen gehandelt werden; die Forderung, Sexarbeit zu verbieten, ignoriert die Situation von Frauen, die in der Hausarbeit oder der Landwirtschaft ausgebeutet werden, völlig. Egal, in welchem Arbeitsfeld Frauen ausgebeutet werden – ihnen ist nur geholfen, wenn ihre Rechte gestärkt werden.“

Als wichtigste Forderung nennt Probst einen gesicherten Aufenthaltsstatus für Betroffene des Frauenhandels. „Das Hauptproblem, das uns in unserer Arbeit als Opferschutzeinrichtung begegnet, ist der Aufenthaltsstatus. Es gibt keinen Aufenthalt für die Betroffenen unabhängig von Gerichtsverfahren“, so Probst. Die gegenwärtige Rechtslage sieht vor, dass ein Verfahren wegen Menschenhandels aufgenommen werden muss und die Frauen aussagen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Dieser ist auch an die Dauer des Verfahrens gebunden. „Für die Frauen bedeutet das, dass sie nicht das Recht haben, in Österreich zu bleiben, wenn sie nicht aussagen wollen oder können, etwa weil sie gar nicht genug wissen. Und wenn sie es nicht schaffen, während der Verfahrensdauer die Integrationsvereinbarung zu erfüllen, sprich Deutsch zu lernen und eine Arbeit zu finden, haben sie auch kein Recht auf einen dauerhaften  Aufenthalt.“

Positiv sei, dass Betroffene von Frauenhandel seit diesem Jahr Zugang zum Verbrechensopfergesetz und damit zu Gesundheitsversorgung und Therapie haben. Positiv sei weiters, dass Opfer mehr Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen bekämen. Hier gebe es allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten, sagt Probst: „Es ist für die Frauen extrem schwierig, wirklich an das Geld zu kommen. Die TäterInnen verschleiern ihre Vermögenslage und verstecken ihr Geld; der Antrag der Opfer auf Exekution geht in der Folge ins Leere. Wünschenswert wäre eine Regelung wie in den Niederlanden. Da schießt der Staat das Geld vor und klagt es dann bei den TäterInnen ein. Schadensersatz und Schmerzensgeld sind aus unserer Sicht nicht nur eine Wiedergutmachung, sondern auch eine Form der Prävention. So bekommen die Frauen eine finanzielle Basis, um sich ein neues Leben aufzubauen. Das verhindert, dass Frauen wieder zurück in die Armut rutschen und erneut zu Opfern von Menschenhandel werden.“

Für weitere Informationen:

Mag.a Evelyn Probst

Tel. 017969298

Handy 0699 11 609606