Es wird immer wieder argumentiert, dass ein sogenanntes „Sexkaufverbot“ bzw. „Schwedisches Modell“ (weil es zuerst in Schweden im Jahre 1999 eingeführt wurde) – die einzige gesetzliche Regelung sei, die Menschenhandel und Ausbeutung von „Frauen in der Prostitution“ verhindern kann. Es sei auch die einzig wirklich „feministische“ gesetzliche Regelung von Prostitution.
Dem widerspreche ich. Und nicht nur ich. Das Verbot, für Sex zu bezahlen, wurde in Schweden auf problematische Weise umgesetzt. Das habe ich schon vor einiger Zeit hier erläutert. Vor allem für Sexarbeiter*innen hat des Verbot negative Folgen, wie z. B. eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
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