Eine feministische Kritik am „Sexkaufverbot“

Es wird immer wieder argumentiert, dass ein sogenanntes „Sexkaufverbot“ bzw. „Schwedisches Modell“ (weil es zuerst in Schweden im Jahre 1999 eingeführt wurde) – die einzige gesetzliche Regelung sei, die Menschenhandel und Ausbeutung von „Frauen in der Prostitution“ verhindern kann. Es sei auch die einzig wirklich „feministische“ gesetzliche Regelung von Prostitution.

Dem widerspreche ich. Und nicht nur ich. Das Verbot, für Sex zu bezahlen, wurde in Schweden auf problematische Weise umgesetzt. Das habe ich schon vor einiger Zeit hier erläutert. Vor allem für Sexarbeiter*innen hat des Verbot negative Folgen, wie z. B. eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

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Über Monica Jones, Prostitution und …. Zwang

Manifesting prostitution“ heißt die Straftat, die Monica Jones begangen haben soll und wofür sie am vergangenen Freitag im US-Bundesstaat Arizona verurteilt wurde. „Manifesting prostitution“ heißt im Fall von Monica Jones, die schwarz und transsexuell ist, „auf der Straße laufen“ und „sich hin und wieder mit Leuten unterhalten“. Wer sich so verhält, kann festgenommen und wegen Prostitution angeklagt werden, die im US-Bundesstaat Arizona verboten ist.

Natürlich spazieren viele Leute auf der Straße und unterhalten sich mit Menschen, aber nur wer so oder so aussieht, wird tatsächlich verhaftet. Die ACLU – American Civil Liberties Union – wies deutlich daraufhin, dass das Kriterium für eine Festnahme meistens das Geschlecht und die Hautfarbe sind. Insbesondere transsexuelle women of color würden besonders oft durch die Polizei festgenommen und zwar nach Prinzipien, die ein racial profiling mit einem sexual profiling kombinieren. Nicht nur die Hautfarbe sondern auch das Geschlecht und Sexualitäten, die von der gesellschaftlichen Norm abweichen, werden gezielt unter Strafe gestellt und verfolgt. Das Gesetz lädt quasi zu Diskriminierung ein. Auf ihre erste Verhaftung folgten noch weitere, wie Monica Jones in einem Interview erklärt:

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‘Respecting the rights of sex workers in our democratic societies’

This piece was originally published on humanrightseurope.com, the Human Rights Blog of the Council of Europe, on February 5th 2014

A few years back, it was 2009, I stumbled upon the first media report on “forced prostitution”. Needless to say, I was shocked that such a thing could exist in our societies. Since then, I have been working on the topic of “human trafficking” with a particular interest on a human rights-based approach. It is in this context that I became aware of the criticism of sex workers’ organisations, as well as human rights groups, towards a certain anti-trafficking framework.

According to La Strada International, a “human rights based approach integrates core human rights principles, such as participation, non-discrimination and empowerment, and opposes anti-trafficking measures that may harm the human rights of trafficked persons or other affected groups“ and in particular human rights based anti-trafficking policies are not used „to directly or indirectly discriminate against women, migrants, sex workers or other groups.”

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Motive der männlichen Nachfrage nach käuflichem Sex (crossposted)

Autor: Udo Gerheim für bpb.de (19.2.2013)

In diesem Beitrag beschäftige ich mich mit der Frage, aus welchen empirisch bestimmbaren Gründen, heterosexuelle Männer käuflichen Sex nachfragen. Trotz unzureichender Datenlage vertrete ich die These, dass nur ein geringer Teil der bundesrepublikanischen Männer Prostitutionssex dauerhaft nachfragt. Die Gründe hierfür können aus der hybriden und „zerrissenen“ Struktur des Prostitutionsfeldes abgeleitet werden, die zum einen Zugänge zur Prostitution rechtfertigt, zum anderen aber die Nachfragepraxis mit delegitimierender Ambivalenz belegt. Dieser Artikel wird einige dieser Aspekte näher beleuchten und im Schwerpunkt ergründen, welche spezifische Anziehungskraft Prostitution auf die männliche Nachfrageseite ausübt, wie sich der individuelle Weg in dieses Feld hinein im Konkreten gestaltet und wie sich die dortigen Machtverhältnisse darstellen.[1]

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„Sie heißen nicht Natasha“ – Fotoserie auf ZEIT ONLINE

Auf Zeit Online wurde vor einigen Tagen eine Fotoserie mit dem Titel „Sie heißen nicht Natascha“ veröffentlicht. Abgebildet werden junge Frauen und Kinder, Zimmer und Räumlichkeiten, in denen angeblich Zwangsprostitution stattfindet und ein Mann mit einem Baby im Arm, der sagt: „Ich weiß, was mit meiner Frau passiert ist. Es ist nicht ihre Schuld, niemand hat das Recht, über sie zu urteilen“.

Die Fotoserie soll auf das Leid vieler Frauen hinweisen, die einen Wunsch nach einem besseren Leben hatten, der aber gebrochen wurde – von skrupellosen Menschen, die sie stattdessen sexuell ausgebeutet und vergewaltigt haben. Andere Inhalte bleiben hingegen unkommentiert stehen, verdienen aber mehr Aufmerksamkeit und hätten kritisch hinterfragt werden sollen.

Victim Blaming

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„Wir wissen immer noch sehr wenig.“ – 10 Jahre Prostitutionsgesetz (ProstG) in Deutschland

ProstG – Das deutsche Prostitutionsgesetz

Am 19. Oktober 2012 lud die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema „10 Jahre Prostitutionsgesetz“ ins Jakob-Kaiser-Haus ein.

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Ohne die Teilnahme von Sexarbeiter_innen werden wir das Blatt nicht wenden können (crossblogged)

Dieser Beitrag wurde am 23. Juli 2012 auf RHRealityCheck. Reproductive Health and Justice unter dem Titel „We Can’t Turn the Tide on HIV Without the Participation of Sex Workers“ veröffentlicht und für die Weiterveröffentlichung auf diesem Blog übersetzt.

Im Mai, als wir bis zum Hals in der Organisation für den „Sexworker Freedom Festival“ steckten, hörten wir, dass Sexarbeiter_innen in Griechenland zwangsweise auf HIV getestet und verhaftet wurden, wenn der Test positiv ausfiel. Zunächst einmal ist es eine Verletzung der Menschenrechte, jemanden mit Gewalt ohne ihre/seine Zustimmung zu testen. Das gilt auch für Sexarbeiter_innen. Was noch hinzu kommt: Eine Person in einem Gesundheitszustand zu verhaften, der behandelt werden muss  – wie würden Sie das nennen, wenn nicht eine Verletzung der Rechte des Einzelnen? Wie ein Mitarbeiter des Gesundheitswesens sagte: „Die öffentliche Gesundheit kann nicht durch die Bestrafung der Patienten geschützt werden.“

Die griechische Episode geht weit über das übliche Niveau von Rechtsverstößen, mit denen Sexarbeiter_innen regelmäßig konfrontiert werden, hinaus. In einer bizarren Wiederholung der „Verurteilung des Opfers“ wurden die Frauen, deren Testergebnisse positiv waren, wegen „vorsätzlicher schwerer Körperverletzung“ angeklagt, obwohl viele nicht wussten, dass sie HIV-positiv waren, da sie keinen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem oder freiwilligen Testeinrichtungen haben. Wie hätten sie wissentlich eine Infektion verbreiten können, von der sie nichts wussten?

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Norwegen: Den Prostituierten hilft das „feministische“ Prostitutionsgesetz am wenigsten

Nachdem Schweden 1999 den Kauf sexueller Dienstleistungen verboten und kriminalisiert hat, folgte 2004 auch Norwegen mit einem ähnlichen Gesetz. 

Anmerkung: Die verlinkten  Texte sind größtenteils in norvegischer Sprachen. Diese können mit Hilfe von Google  Translate übersetzt werden.

Als Schweden 1999 Prostitution gesetzlich als Gewalt gegen die Verkaufenden, insbesondere gegen Frauen, einstufte und die Käufer sexueller Dienstleistungen kriminalisierte, wurde dies mit Beifall von den meisten feministische Organisationen in ganz Skandinavien empfangen. Dafür hatten sie hart gekämpft. Der Verkauf von sexuellen Dienstleistungen blieb zwar  „legal“, aber der Kauf wurde untersagt. Das Gesetz geht jedoch einen Schritt weiter: Es hat eine globale Reichweite, d. h. dass schwedische Staatsangehörige, die irgendwo auf der Welt Sex kaufen, an das Heimatland ausgeliefert werden können, um dort vor Gericht zu erscheinen.

Norwegen führte 2004 nach einer längeren Debatte ein ähnliches Gesetz (§201a3) ein. Auch dort hat sich die juristische Fiktion, dass jede Art von Kauf von Geschlechtsverkehr auch Gewalt gegen die Verkaufenden ist, in  der Gesellschaft als unhinterfragte Wahrheit, als Dogma, durchgesetzt. Warum aber konnte sich diese Auffassung durchsetzen?

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Newsticker 1/2012

Ab sofort werden wir in regelmäßigen Abständen einen Newsletter über aktuelle Themen und Entwicklungen im Themenbereich Menschenhandel verfassen. Wir werden dabei auf nationale und internationale News aufmerksam machen, sowie auf angrenzende Themenbereiche, die wir für wichtig und relevant erachten.

Die Newssammlung ist nicht vollständig und wir freuen uns auf Hinweise, die wir gerne aufnehmen und die auch auf Facebook gepostet werden können.

Menschenhandelspolitik

Nicht mehr ganz so tabu: Sexuelle Gewalt und sexuelle Versklavung in kriegerischen Auseinandersetzungen

Selbst UN-Blauhelmen, die zur Friedenssicherung nach einem Konflikt eingesetzt werden, wird der Vorwurf gemacht, der sonst häufig die Kriegsparteien selbst trifft: sexuelle Gewalt einzusetzen. Sexuelle Gewalt als Waffe in kriegerischen Auseinandersetzungen ist keine Seltenheit, wie Berichte unter Anderem über Kriege in Bosnien, Ruanda oder dem Kongo zeigen. Zwar liegen alle genannten Beispiele in der jüngeren Geschichte, doch ist sexuelle Gewalt schon lange davor eine Waffe in Kriegszeiten gewesen und wurde auch im Zweiten Weltkrieg von verschiedenen Seiten ausgeübt. Dabei wird sexuelle Gewalt nicht nur gegen die Gegner_innen eingesetzt, sondern ist auch in den eigenen Reihen üblich (Mühlhäuser). Weiterlesen →

17. Dezember: Der Internationale Tag gegen Gewalt an Sexarbeiter_innen (International Day to End Violence Against Sex Workers)

Violence against Sex workers ia a crime

„Violence against Sex workers ia a crime“

„A woman has a right to sell sexual services just as much as she has the right to sell her brains to a law firm or sell creative work to a museum…“

Das hat im Jahre 1973 die erste US-Amerikanische Prostituiertenorganisation COYOTE (Call Off Your Old Tired Ethics) betont.

Sexarbeiter_innen sind öfter Opfer von Gewalt, Vergewaltigungen und Mord durch Kunden, Zuhälter oder durch andere Personen. Gewalt gegen Sexarbeiter_innen findet in Kontexten statt, in denen Sexarbeiter_innen stigmatisiert, diskriminiert oder auch kriminalisiert werden. Gewalt gegen Sexarbeiter_innen ist somit eine Form von staatlich geduldeter Gewalt. Dagegen richtet sich der heutige Tag.

Eingeführt wurde der Internationale Tag gegen Gewalt an Sexarbeiter_innen anlässlich einer Reihe von Morden von Sexarbeiterinnen in den 1980er Jahren in Seattle, WA (USA). Es war der sogenannte „Green River Killer“ – ein US-Amerikanischer Serien-Mörder – , der 2003, fünfzehn Jahre später, wegen 48 Morden an Sexarbeiterinnen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Laut Wikipedia bleiben einige der Opfer bis heute unentdeckt. Der Hass gegen Sexarbeiterinnen genauso wie ihre gesellschaftliche Verletzlichkeit und Schutzlosigkeit spielten eine zentrale Rolle in der Motivation des Mörders, wie das öffentlich einsehbare Geständnis zeigt:

Quelle: http://www.thesmokinggun.com/documents/crime/green-river-killers-chilling-confession

Geständnis des „Green River Killer“

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Der richtige Umgang mit Prostitution….

Prostitution ist in Deutschland weiter verbreitet, als mensch vielleicht vermuten könnte. Das Angebot von schätzungsweise 400.000 Prostituierten,  nehmen täglich bis zu 1,5 Mio. Menschen, zum Großteil Männer, in Anspruch. Die jährlichen Umsätze in diesem „Wirtschaftsbereich“ bewegen sich im zweistelligen Milliardenbereich. Die meisten der Prostituierten sind Frauen, rund 90%, 3% Transgender und 7% Männer. (1)

Die hier genannten Zahlen beruhen allerdings auf Schätzungen und Hochrechnungen repräsentativ befragter Personen. Amtliche Statistiken hierfür gibt es zurzeit nicht. Die rot-grüne Bundesregierung reagierte am 20.12.2001 mit dem sogenannten Prostitutionsgesetz auf diese Realität. (2) Das Gesetz wurde verabschiedet, um den Prostituierten eine gewisse Rechtssicherheit zu gewähren und somit indirekt die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern. Damit wurde Prostitution in Deutschland als sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige Dienstleistung anerkannt. Im Vergleich dazu wurde in Schweden 1999 der Kauf von sexuellen Dienstleistungen, nicht der Verkauf, verboten, was eine direkte Kriminalisierung von Zuhälter_innen (3) wie Freier_innen zur Folge hat, aber auch negativen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Prostituierten hat. (4)

Diskussionen um den „richtigen“ Umgang mit Prostitution werden in den verschiedensten politischen Spektren mit unterschiedlichsten Perspektiven geführt. So sind auch in feministischen Diskussionen um den Umgang mit bzw. die Bewertung  von Prostitution verschiedenste Positionen zu finden.  (5/6)

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