Nicht mehr ganz so tabu: Sexuelle Gewalt und sexuelle Versklavung in kriegerischen Auseinandersetzungen

Selbst UN-Blauhelmen, die zur Friedenssicherung nach einem Konflikt eingesetzt werden, wird der Vorwurf gemacht, der sonst häufig die Kriegsparteien selbst trifft: sexuelle Gewalt einzusetzen. Sexuelle Gewalt als Waffe in kriegerischen Auseinandersetzungen ist keine Seltenheit, wie Berichte unter Anderem über Kriege in Bosnien, Ruanda oder dem Kongo zeigen. Zwar liegen alle genannten Beispiele in der jüngeren Geschichte, doch ist sexuelle Gewalt schon lange davor eine Waffe in Kriegszeiten gewesen und wurde auch im Zweiten Weltkrieg von verschiedenen Seiten ausgeübt. Dabei wird sexuelle Gewalt nicht nur gegen die Gegner_innen eingesetzt, sondern ist auch in den eigenen Reihen üblich (Mühlhäuser).

Die Situation von Mädchensoldatinnen in der Lord Resistance Army (LRA) in Uganda ist ein Beispiel für sexuelle Versklavung in den eigenen Reihen. Seit 1987 wurden in Norduganda Schätzungen zufolge mehr als 10.000 Kinder zwischen 8 und achtzehn Jahren verschleppt, die der LRA „als Krieger, Dienstgehilfen, Sexsklaven, Träger und Spione“ dienen sollten (Coalition To Stop the Use of Child Soldiers), darunter 30-40% Mädchen. Mehrere Mädchen gehören Mischkowski zufolge einem Kommandeur, der sie manchmal auch mit anderen Kommandeuren austauscht. Die Anzahl der Mädchen, über die ein Kommandeur verfügt, symbolisiert seinen Status innerhalb der LRA. Damit diese einen Anreiz zu besseren Kampfesleistungen haben, bekommen sie bei guten Ergebnissen ein weiteres Mädchen als Sexsklavin.

Ein Beispiel für die sexuelle Versklavung von Frauen der Gegner sind die so genannten „Trostfrauen“: Im Asien-Pazifik-Krieg (1931-45) suchte sich die japanische Armee in jedem Land, in das sie eindrang, Frauen, die die sexuellen Bedürfnisse der Soldaten erfüllen mussten – also vergewaltigt wurden.

Aber nicht nur Frauen sind Opfer sexueller Gewalt und nicht nur Männer sind Täter. In dem irakischen Gefängnis Abu Ghraib wurden unter US-amerikanischer Besatzung muslimische Männer dazu gezwungen, Sex mit anderen Männern zu haben – und zwar von US-amerikanischen Frauen.

Weil diese Beispiele keine Einzelfälle sind, gibt es gibt mittlerweile verschiedene wichtige Resolutionen und andere Dokumente, die sexuelle Gewalt als Waffe verurteilen und damit eine strafrechtliche Verfolgung ermöglichen. Besonders relevant ist die 2008 verabschiedete Resolution 1820 der Vereinten Nationen, die erklärt, dass Formen sexueller Gewalt „ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können“.

Mit diesem Rechtsschutz verschob sich die vorher implizite Verurteilung von sexueller Versklavung und anderen Formen sexueller Gewalt in kriegerischen Auseinandersetzungen weg vom Schutz der Ehre oder des männlichen Besitzes und damit weg von der Stigmatisierung als Opfer. Stattdessen wird eine eigene Subjektivität gewährleistet mit dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung (Vgl. Mühlhäuser).

Damit bleibt zu hoffen, dass die ersten Prozesse nicht die einzigen bleiben, sondern sexuelle Versklavung  und alle weiteren Formen sexueller Gewalt weiterhin verfolgt und das Thema zunehmend enttabuisiert wird.