Amnesty International kritisiert Maßnahmen gegen Ausbeutung im Katar an

Pressemitteilung von Amnesty International (12.11.2014)

Ein neuer Amnesty-Bericht zeigt: Katar bleibt weiterhin dringend notwendige Reformen zum Schutz von Arbeitsmigranten schuldig. Vor sechs Monaten hatte die Regierung eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, um die Ausbeutung im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 zu bekämpfen.

BERLIN, 12.11.2014 – Katar bleibt weiterhin dringend notwendige Reformen zum Schutz von Arbeitsmigranten schuldig. Das stellt Amnesty International in einem heute veröffentlichten Bericht fest. Vor sechs Monaten hatte die Regierung eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, um die Ausbeutung im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 zu bekämpfen.

„Katar hat den Zuschlag für die Fußball-WM bereits vor vier Jahren erhalten. Bisher ist im Kampf gegen die weit verbreitete Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften aber erbärmlich wenig passiert“, sagt Regina Spöttl, Katar-Expertin von Amnesty International in Deutschland. Amnesty International forderte die Behörden wiederholt auf, das umstrittene Sponsorengesetz abzuschaffen. Das Gesetz verpflichtet ausländische Arbeiter unter anderem dazu, die Genehmigung ihres Arbeitgebers einzuholen, wenn sie diesen wechseln oder Katar verlassen möchten. Das kann dazu führen, dass ausgebeutete Arbeiter in Katar festsitzen und nicht ausreisen können. Außerdem fördert es die Zwangsarbeit.

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Neues Forschungsprojekt zu Menschenhandel in Deutschland und Frankreich

Pressemitteilung der Universität Leipzig, 14.10.2014 

Nicht immer sind sie jung und stammen aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder Ungarn. „Opfer von Menschenhandel können auch ältere Frauen aus der Bundesrepublik sein, die sich in einer Zwangslage befinden und dadurch zur Prostitution gezwungen werden“, sagt Prof. Dr. Rebecca Pates, Politikwissenschaftlerin an der Universität Leipzig. „Unser alltägliches Verständnis von Menschenhandel ist geprägt durch popkulturelle Phänomene wie Spielfilme, die allerdings mit der Realität in vielen Fällen nicht übereinstimmen.“ Pates forscht derzeit zum Thema „Menschenhandel im Lichte institutioneller Praktiken“ und vergleicht dabei Deutschlands und Frankreich.

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EuGH-Urteil beendet rechtswidrige Abschiebungshaft – Abschiebungshaft in mehreren Bundesländern vor dem Aus

Pressemitteilung von Pro Asyl

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fordern PRO ASYL und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst die sofortige Freilassung von Abschiebungshäftlingen aus der Strafhaft.  Der EuGH hatte klargestellt, dass Abschiebungshaft nicht in einer  gewöhnlichen Haftanstalt vollzogen werden darf. Dem widerspricht die Haftpraxis in fast der Hälfte aller Bundesländer, in denen Abschiebungshaft im Strafvollzug organisiert wird.

Dem heutigen EuGH-Urteil liegen die Fälle einer Syrerin, einer Vietnamesin und eines Marokkaners zugrunde, die gegen ihre Inhaftierung in Justizvollzugsanstalten geklagt hatten. Unterstützt wurden die Verfahren aus den Rechtshilfefonds des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes und von PRO ASYL. Der EuGH stellte einen Verstoß gegen das sogenannte Trennungsgebot der europäischen Rückführungsrichtlinie fest, wonach Abschiebungsgefangene ausschließlich in speziellen Hafteinrichtungen unterzubringen sind, wenn diese im jeweiligen EU-Mitgliedstaat vorhanden sind.

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Lebendig begraben: Isolationshaft in den USA

Pressemitteilung von Amnesty International 

Amnesty dokumentiert grausame Isolationshaft in US-Bundesgefängnissen und kritisiert geplante Ausweitung der Praxis

BERLIN, 16.07.2014 – Die Isolationshaft in den US-Bundesgefängnissen verstößt gegen internationales Recht und hat verheerende Folgen für die Gesundheit der Gefangenen. Zu diesem Ergebnis kommt Amnesty International in dem heute veröffentlichten Bericht „Entombed: Isolation in the US Federal Prison System“ (Lebendig begraben – Isolationshaft in US-Bundesgefängnissen). Der Bericht stellt fest, dass im ADX Florence in Colorado – dem einzigen Hochsicherheitsgefängnis, das die US-Bundesregierung betreibt – die Gefangenen über Jahre 22-24 Stunden täglich in abgeschirmten Einzelzellen verbringen müssen.  

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Katar: Amnesty International prangert Ausbeutung von migrierten Hausangestellten an

In Katar arbeiten ausländische Hausangestellte sehr häufig unter ausbeuterischen Bedingungen und haben keine rechtlichen Möglichkeiten sich zu wehren. „Die überwiegend weiblichen Hausangestellten sind der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgeliefert, müssen Demütigungen und Gewalt erleiden und die Behörden in Katar tun nichts, um die Frauen zu schützen“, sagt Regina Spöttl, Katar-Expertin von Amnesty International in Deutschland,  anlässlich der Veröffentlichung des neuen Amnesty-Berichts „My sleep is my break“: Exploitation of domestic workers in Qatar („Der Schlaf ist meine Pause“) am Mittwoch.

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EU-Gipfel nach den Katastrophen vor Lampedusa (Pro Asyl)

Presseerklärung von Pro Asyl, 23.10.2013

Betroffenheitserklärungen sind angesichts geplanter Maßnahmen unglaubwürdig
PRO ASYL appelliert: Tödliche Abschottungspolitik beenden

Vor dem morgen beginnenden EU-Gipfel in Brüssel zeichnet sich ab, dass Regierungen der EU-Staaten auch nach den Katastrophen vor Lampedusa die bisherige Abschottungspolitik weiter perfektionieren wollen. „Vor diesem Hintergrund sind die zu erwartenden Betroffenheitserklärungen absolut unglaubwürdig“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

PRO ASYL appelliert an die Staats- und Regierungschefs der EU, die falsche Weichenstellung der EU-Innenminister zu korrigieren. Diese wollen Frontex weiter ausbauen, die Grenzüberwachung perfektionieren und Transitstaaten wie sogar Herkunftsstaaten in die Abwehr von Flüchtlingen einbinden. Im Entwurf der Abschlusserklärung heißt es, existierende Maßnahmen sollten effektiver genutzt werden, „insbesondere in Hinblick auf Kooperationen mit den Herkunfts- und Transitstaaten, Aktivitäten von Frontex und den Kampf gegen Schleusung und Menschenhandel“.

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18. Oktober EU Tag gegen Menschenhandel – Frauenhandel: Prävention und Opferschutz ausbauen

Autor: LEFÖ. Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen (PDF)

LEFÖ„Frauenhandel ist eine Verletzung von Menschen- und Frauenrechten. Das heißt: Im Zentrum aller Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels müssen die Rechte der Betroffenen stehen“, sagt die Leiterin der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandel (LEFÖ-IBF), Evelyn Probst. Sie ortet weiteren Handlungsbedarf beim Ausbau der Rechte der Betroffenen sowie bei Prävention und Opferschutz.

Forderungen, Sexarbeit zu verbieten, wie sie in letzter Zeit wieder laut geworden sind, sieht LEFÖ kritisch. „Ein Verbot von Sexarbeit ist keine geeignete Maßnahme zur Bekämpfung des Frauenhandels. Das stärkt die Position der Frauen nicht, im Gegenteil, das stigmatisiert und kriminalisiert sie. Außerdem ist Sexarbeit nur ein Arbeitsbereich, in den Frauen gehandelt werden; die Forderung, Sexarbeit zu verbieten, ignoriert die Situation von Frauen, die in der Hausarbeit oder der Landwirtschaft ausgebeutet werden, völlig. Egal, in welchem Arbeitsfeld Frauen ausgebeutet werden – ihnen ist nur geholfen, wenn ihre Rechte gestärkt werden.“

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Deutsches Institut für Menschenrechte zu Menschenhandel: Rechte der Betroffenen stärken

Autor: Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert den neuen Bundestag und die künftige Bundesregierung auf, zügig einen umfassenden Gesetzentwurf zu Menschenhandel vorzulegen, der die Rechte der Betroffenen stärkt.
„Weder hat Deutschland die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, noch die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllt. Eine gesetzliche Stärkung der Aufenthalts- und Entschädigungsrechte von Betroffenen ist jetzt dringend erforderlich“, erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte.

„Dabei sollten Betroffene von Menschenhandel einen Aufenthaltstitel unabhängig davon erhalten, ob sie bereit sind, in einem Strafverfahren gegen die Täter mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren; zumindest aber diejenigen Betroffenen, die als Zeuginnen ausgesagt haben, sowie minderjährige Betroffene und diejenigen, die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen“, so Follmar-Otto weiter. „Auch muss allen Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz eingeräumt werden.“

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Stiftung EVZ: Apple, Shell, Wal-Mart und Barrick Gold nach ethischem Screening deinvestiert – HSBC Asset-Mandat gekündigt (Pressemitteilung)

Der folgende Text ist eine Pressemitteilung der Stiftung EVZ vom 28.05.2013.

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ präsentierte am 28. Mai 2013 die Ziele ihrer Nachhaltigkeitsstrategie bei Kapitalanlagen und die Ergebnisse und Konsequenzen ihres Engagement-Prozesses: Die Stiftung EVZ veräußerte wegen Menschenrechtsverletzungen bei Royal Dutch Shell das Investment in Höhe von 340.000 Euro. Darüber hinaus werden Apple mit 1 Mio. Euro, Wal-Mart Stores mit 203.000 Euro und Barrick Gold mit 65.000 Euro deinvestiert. Alle drei Unternehmen haben im Engagement-Prozess nicht kooperiert. Weiterlesen →