menschenhandel heute.

kritische perspektiven auf die bekämpfung von menschenhandel

Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung

Strafgesetzbuch: § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 232 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend. (Quelle)
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Quelle: ILO

Zwangsarbeit und bestimmte Formen der Arbeitsausbeutung sind genauso Formen von Menschenhandel, wie Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Weil Politik und Medien sich aber kaum dafür interessieren, gibt es in Deutschland nahezu keine Verurteilungen wegen Menschenhandel zu Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Der Begriff Zwangsarbeit fällt in Deutschland fast nur im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, wobei dabei die Zwangsprostitution in Lagerbordellen und sexuelle Ausbeutung von Frauen oft vergessen wird.

Doch Zwangsarbeit ist kein Relikt der deutschen Geschichte sondern ein hochaktuelles Problem. Einen Info-Film zu diesem Thema hat das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt.

Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisationen betonen, dass der Großteil von Menschenhandel im Bereich Zwangsarbeit stattfindet (ca. 70%). Auch der neue US-Bericht zum Thema Menschenhandel empfiehlt Deutschland sich stärker im Kampf gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung einzusetzen. Warum ist das bisher nicht geschehen? Diesem Thema scheint leider (sic!) das Tabu des Sexuellen zu fehlen, das die Prostitution verspricht und interessiert daher kaum jemanden: weder Feminist_innen, noch Politiker_innen, noch Journalist_innen.

In anderen Ländern ist die Debatte schon viel weiter. In den USA hat inzwischen die American Civil Liberties Union (ACLU) einen Prozess gestartet, um gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung von migrantischen Arbeitnehmer_innen zu kämpfen.

Das schwedische Modell – Freier kriminalisieren: Aber was ist mit den anderen Formen von Menschenhandel?

Fälle von Menschenhandel und Zwangsarbeit gibt es auch in Schweden, wo versucht wurde, Menschenhandel durch eine Kriminalisierung der Freier zu bekämpfen – ein Gesetz, das immer wieder von Sexarbeiter_innen kritisiert wird, weil es sie stigmatisiere und diskriminiere. Dabei wurde übersehen, dass es nicht nur in der Sexindustrie Menschenhandel gibt. Der neuesten polizeilichen Kriminalstatistik zufolge sind Fälle von Menschenhandel in Schweden doppelt so hoch wie Fälle von Zwangsprostitution. So waren dort z.B. migrantische Beerenpflücker und Holzfäller Opfer von Menschenhandel. Wird Schweden als nächstes den Konsum von Holz und Beeren verbieten, um die Nachfrage nach diesen Produkten einzuschränken? Oder wird vielleicht eine sachlichere Debatte über Menschenhandel (und nicht über Sexarbeit) angestoßen werden?

Frauenhandel mit Hausangestellten

Hausangestellte, die fast ausschließlich Migrantinnen sind, werden häufig Opfer von Menschenhandel – in Deutschland, in Europa, in den USA und vor allem in den reichen Golfstaaten. Im Gegenstaz zu Sexarbeiter_innen sind Hausangestellte gleichzeitig unsichtbar und in reichen Gesellschaften unverzichtbar. Untersuchungen haben gezeigt, dass z.B. Hausangestellte in den Golfstaaaten oft flüchten und lieber als Sexarbeiterinnen arbeiten, da sie als Hausangestellte wie Gefangene behandelt werden und meist den Hausherren auch jederzeit sexuell zur Verfügung stehen müssen. Das Rechtssystem sieht sogar vor, dass eine Frau, die aus einem Arbeitsverhältnis als Hausangestellte flüchtet, bestraft wird – der gewalttätige Arbeitgeber bleibt straffrei. Hausangestellte werden weltweit nicht behandelt wie andere Arbeitnehmer_innen und verfügen nicht über die gleichen Arbeitsrechte, die andere Arbeitnehmer_innen innehaben. Deshalb können sie weltweit straffrei ausgebeutet werden. Aber interessiert sich irgendjemand dafür?

Zwar wurde inzwischen ein neues Internationales Abkommen über die Rechte von Hausangestellten verabschiedet und Deutschland plant, das Abkommen zu ratifizieren. Doch viele Länder – auch Deutschland – weigern sich es auch konsequent durchzusetzen. Vor allem für Hausangestellte ohne regulären Aufenthaltstitel wird sich wenig ändern.

So erfuhr ich auf einer Veranstaltung der Böckler-Stiftung, dass die Bundesregierung die Konvention für die sogenannten „live-in Hausangestellten“, also solche, die am gleichen Ort leben und arbeiten, nicht gelten soll. Über Gründe konnte nur spekuliert werden, aber angeblich sei es problematisch mit rechtlichen Vorschriften bei diesen Arbeitnehmer_innen Freizeit von Arbeitszeit zu trennen. Was für die Arbeitszeit (und Freizeit) der Frauen impliziert, können Sie sich leicht vorstellen…

Während also viele nach dem Verbot der Prostitution rufen, wenn Sexarbeiter_innen dort leben, wo sie auch arbeiten, interessiert es niemanden, dass das bei Hausangestellten sogar erwünscht ist.

Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen stärken

Ein Ergebnis eines Panels des Symposiums „Verletzte Leben – verwehrte Rechte. Menschenhandel im 21. Jahrhundert” an der Humboldt-Universität zu Berlin war, dass die begriffliche Trennung zwischen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung wenig sinnvoll ist, ja gar kontraproduktiv ist. Auch eine kürzlich veröffentlichte Studie kommt zum gleichen Ergebnis. Diese Trennung habe man ohnehin nur vorgenommen, um den Begriff „Arbeit“ zu verdrängen und somit eine Gleichstellung von Sexarbeit mit anderer Arbeit zu vermeiden.

Prostitution als Sex-arbeit anzuerkennen und die Menschen- und Arbeitsrechte von Sexarbeiter_innen und migrantischen Arbeitnehmer_innen zu stärken, gemeint sind hier alle Arbeitnehmer_innen, ist die einzig erfolgversprechende Strategie gegen Menschenhandel.

Arbeitsrechte zu stärken bedeutet, dass ein Mindestlohn eingeführt werden muss – in allen Branchen. Arbeitsrechte zu stärken bedeutet auch, dass Arbeitskontrollen auch Arbeitsbedingungen kontrollieren, was aktuell nicht der Fall ist, obwohl inzwischen das neue Projekt „Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung“ gerade diesen Aspekt stärker in den Blick nimmt. Solange das nicht geschieht, wird die oft lautstark geäußerte Forderung nach mehr Polizeibefugnissen mitnichten zu einer Reduzierung von Menschenhandel und einer Stärkung von Arbeitsrechten führen – schließlich ist es ja auch nicht die Aufgabe der Polizei für die Einhaltung von Arbeitsrechten zu sorgen.

Menschenhandel, globale Konzerne und Zulieferketten

Das Problem von Arbeitsbedingungen in Zulieferketten globaler Konzerne verbindet man in Deutschland vor allem mit dem Apple-Zulieferer Foxconn und den Fabrikbränden und -unfällen in Bangladesh, oder aber mit von Kinderhand gepflückten Kakaobohnen. Dabei ist das Problem eines von weitaus größerem Ausmaß.

Seit 2012 müssen in Kalifornien Großkonzerne auf ihrer Webseite Informationen darüber veröffentlichen, ob es in ihren Zulieferketten Formen von Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Kinderarbeit gibt – wissen sie es nicht oder können sie es nicht ausschließen, muss das ebenfalls angegeben werden. Das schreibt das Supply Chain Transparency Act vor. Beispiele für diesen Ansatz können Sie auch den Webseiten von einigen Firmen nachlesen. Auch wenn den dort aufgeführten Informationen noch einige Substanz fehlt, müssen sich die Firmen nun aber zumindest mit dem Problem befassen.

Nike (und hier ); Ford (und hier); General Electric; Bayer; P&G;

Es ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit geworden, dass Formen der Zwangsarbeit und des Menschenhandels in Zulieferketten von Konzernen vorkommen können. Deshalb ist es unablässig, diese Konzerne dazu zu bringen, sich dafür einzusetzen, diesen Trend umzukehren. Die schier endlos scheinende Debatte über das Prostitutionsgesetz, gepaart mit der Vermischung der Prostitution mit Menschenhandel, wird einen ähnlichen Gesetzesentwurf in Deutschland vermutlich bis auf weiteres verhindern, denn am Ende einer Debatte, die nicht auf das richtige Problem abzielt, wird kaum ein sinnvolles Gesetz gegen den Menschenhandel auf den Weg gebracht werden können.

Das Pentagon, der Irak-Krieg und Menschenhandel

Während des Irak-Krieges kamen Fälle von Menschenhandel ans Licht, die von Sub-Unternehmen zu verantworten waren, die die US-Regierung beauftragt hatte – darüber berichtete der New Yorker. Sub-Unternehmen wurden beauftragt, billige Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen, um die für den Krieg notwendige Logistik aufzubauen. So wurden geschätzte 70.000 Köche, Reinigungskräfte, Bauarbeiter und andere Arbeitskräfte rekrutiert. Diese wurden oft mit falschen Versprechungen in den Irak gelockt. Es war für sie unmöglich, aus den einmal unterzeichneten Verträgen auszusteigen. Daher forderte US-Präsident Obama im September 2012 eine stärkere Kontrolle der durch die US-Regierung beauftragten Sub-Unternehmer.

Das sind nur einige wenige Beispiele von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung. Aber vielleicht fühlen sich die Leser_innen angeregt, an diesem Thema dran zu bleiben und ihre Perspektive zum Thema Menschenhandel nachhaltig zu erweitern. Das wäre allerdings auch für die öffentliche mediale und politische Debatte wünschenswert. Diese aber scheint kein echtes Interesse daran zu haben.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Beitrag „Bordell Deutschland – Journalismus auf Lücke“, der als Kritik an der Spiegel Artikel „Bordell Deutschland“ hier veröffentlicht wurde.

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