Menschenrechtsverletzungen im Namen des Kampfes gegen Menschenhandel

Dieser Beitrag wurde ursprünglich als Teil der Kritik an einem Spiegel-Artikel “Bordell Deutschland” – Journalismus auf Lücke (SPIEGEL 22/2013) veröffentlicht. 

Die Überschrift mag Sie verwundern, aber im global geführten Kampf gegen Menschenhandel sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung – und geschehen ironischer Weise mit der Begründung Menschenrechte schützen zu wollen. Ein paar Beispiele.

In Nigeria werden Frauen, die so aussehen (sic!), als könnten sie Opfer von Menschenhandel werden, an der Grenze gestoppt und in Gewahrsam genommen. Obwohl es ein Menschenrecht auf das Verlassen des eigenen Landes gibt, wird inzwischen in vielen Ländern die Migration von Frauen eingeschränkt, damit diese nicht Opfer von Menschenhandel werden.

Andere berichten über „shelters“, Unterkünfte für Opfer von Menschenhandel, in denen ihre Bewegungsfreiheit “zu ihrem Schutz” ebenfalls eingeschränkt wird. In diesem Fall vergleicht die Autorin die Unterkünfte mit den irischen „Magdalenen Heimen“, in denen sogenannte „gefallene Mädchen“, gemeint sich sexuell freizügige Frauen, sowie Prostituierte unter der Vorgabe, ihre Moral zu verbessern, zur Arbeit gezwungen wurden. Die taz bezeichnete diese Heime als „moderne Sklaverei„.

Es ist offensichtlich, dass sich diese angeblichen Präventionspraktiken, die sich ausschließlich gegen Frauen richten, die zutiefst frauenverachtenden Elemente einer auf Sicherheitspolitik fixierten Anti-Menschenhandelspolitik sind. Selbst der Einsatz von FRONTEX und Grenzkontrollen werden mit Verweis auf Menschenhandel begründet, obwohl Menschenhandel, der eine Form der Ausbeutung ist, an der Grenze per definitionem nicht erkannt werden kann. Wer dort aber erkannt wird, sind unerwünschte Migrant_innen, die man auf diese Weise rechtzeitig von der Einreise abhalten kann. Wie oben erwähnt, gehen manche Länder einen Schritt weiter, in dem sie die schon die Ausreise verhindern – eine Verletzung des Menschenrechts, das eigene Land verlassen zu dürfen. Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass:

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Nicht-intendierte Folgen von Anti-Menschenhandelspolitiken wurden bereits häufig untersucht. Frauen im Migrationsprozess spüren sie am stärksten – egal welcher Arbeit sie im Ausland nachgehen wollen.

Auch die Anthropologin Pardis Mahdavi weist auf negative Folgen von Anti-Menschenhandelspolitiken hin – vor allem jene, die nur „Sexarbeit“ in den Blick nehmen. Ein verengter Blickwinkel, wie ihn auch der Spiegel-Artikel verbreitet, führe nämlich dazu, dass andere Opfer unerkannt bleiben – das sind oft Hausangestellte, aber auch männliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung.

Reißerischer Berichterstattung, wie jene des Spiegels (aber andere Beiträge unterscheiden sich nicht groß davon), trägt also im Zweifelsfall dazu bei, dass sich die Öffentlichkeit, die Politik, die Polizei noch weniger für jene anderen Formen von Menschenhandel und Ausbeutung interessieren, die nicht ins Skandal-Raster der jungen, unschuldigen, vergewaltigten, zur Prostitution gezwungenen Frau passen. Wahre, echte Menschenrechtsverletzungen bleiben unerkannt, weil man sich lieber auf die Kontrolle von Sexarbeiter_innen stürzt.

Migration und Menschenhandel

Der kritisierte Spiegel-Artikel erweckt den Eindruck, als ginge es beim Menschenhandel alleine um die Folgen von unglücklich gestalteten, liberalen Prostitutionsgesetzen. Gleichzeitig wird das Prostitutionsgesetz auch für die Unzulänglichkeiten anderer Gesetze und Kontexte verantwortlich gemacht. Die existierenden Migrations- und Ausländer_innengesetze scheinen in der Frauenhandelswelt des Spiegels schlichtweg nicht zu existieren.

Increasingly stringent immigration and anti-trafficking laws have the opposite of their intended effect as some of the survivors of various sectors of illicit networks articulated. (Quelle)

Wie die amerikanische Soziologin Rhacel Salazar Parreñas feststellte, sind es nicht Prostitutionsgesetze, sondern Migrationsgesetze, die die Migration von jungen, alleinstehenden Frauen einschränken und Abhängigkeiten und Menschenhandel Vorschub leisten. Auch der Kampf für mehr Rechte von Migrant_innen ist zentral für die Stärkung der Rechte von Opfern von Menschenhandel und seiner Prävention.

In Deutschland ist die Lage nicht anders. Opfer von Menschenhandel aus Nicht-EU-Drittstaaten oder aus Rumänien und Bulgarien werden abgeschoben, wenn sie nicht mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Selbst wenn sie aussagen, werden sie sofort nach dem Prozess abgeschoben, zurück dahin, wo sie von Menschenhändlern rekrutiert wurden. Für die Autor_innen des Spiegel-Artikels scheint es unerklärlich zu sein, dass unter diesen Umständen keine Zusammenarbeit mit Betroffenen von Menschenhandel zu erreichen ist, und ihr Staunen ist an Naivität, die sie allerdings bei anderen vermuten, wohl kaum zu übertreffen. Die Forderung des KOK e.V. und anderen Frauenorganisationen nach einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel war im vergangenen Jahr kaum zu überhören: den Spiegel-Autor_innen ist es dennoch gelungen.

gemeinsam gegen menschenhandel gemeinsamen gegen menschenhandel initiative. Diese Initiative. Zwangsprostitution, Huren, Prostituierte ficken