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Prostitution: Auf der Suche nach Frankreichs „Ausstiegsprogramm“

Das französische Prostitutionsgesetz bietet den Sexarbeiterinnen des Landes einen Ausweg, aber das Programm ist wählerisch, wen es akzeptiert.

Autor*innen: Calogero Giametta, Hélène Le Bail
Dieser übersetzte Text wurde zuerst auf Beyond Trafficking and Slavery (opendemocracy.net) veröffentlicht.

Im April 2018 haben wir einen Bericht über das französische Prostitutionsgesetz von 2016 mitverfasst, der nun ins Englische übersetzt wurde. Mit diesem Gesetz wurde das „nordische Modell“ in Frankreich eingeführt, das auf die Nachfrage nach kommerziellem Sex abzielt, indem es den Kauf (die Kund*innen) und nicht den Verkauf von sexuellen Dienstleistungen kriminalisiert. Unser Bericht stützt sich auf Daten von über 70 interviewten und 580 befragten Sexarbeiterinnen, um die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes zu bewerten. Wir haben festgestellt, dass sich das Leben der Sexarbeitenden erheblich verschlechtert hat, seit ihre Kund*innen kriminalisiert sind, und dass ihre Arbeitsbedingungen, ihre Gesundheit, ihre Rechte, ihre Sicherheit und ihre allgemeinen Lebensbedingungen darunter leiden.

Im Frühjahr 2018 haben wir Nicht-Regierungsorganisationen und Basisorganisationen in ganz Frankreich konsultiert, um unsere Analyse weiterzuverfolgen. Die Situation hat sich nicht verbessert. Die aus der Kriminalisierung von Freiern resultierende Repression wirkt sich weiterhin negativ auf das Leben der Sexarbeitenden aus. Sie verstärken die Marginalisierung, die Gewalt und die Stigmatisierung und setzen sie finanzieller Unsicherheit und Gefahren für ihre Gesundheit aus.

Ebenso besorgniserregend sind die bisher enttäuschenden Ergebnisse des viel gepriesenen „Ausstiegsprogramms“ aus der Prostitution. Das Programm hat bisher nur eine begrenzte Zahl von Menschen im ganzen Land erreicht, und seine Existenz hat die Stigmatisierung derjenigen, die nicht mit der Sexarbeit aufhören wollen oder können, weiter verstärkt.

Der verschlossene Eingang des „Ausstiegsprogramms“ für Prostituierte

Auf den ersten Blick ist das Ausstiegsprogramm recht vielversprechend. Es enthält Bestimmungen, die in vielen Fällen den ausdrücklichen Bedürfnissen von Sexarbeitenden entsprechen könnten. Dazu gehören befristete Aufenthaltsgenehmigungen, Zugang zu Wohnraum und Hilfe bei der Suche nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten. Der Mechanismus ist jedoch in Bezug auf seine Umsetzung und das Bild, das er von der Sexarbeit vermittelt, auf scharfe Kritik gestoßen. Darüber hinaus hat unser Bericht gezeigt, dass innerhalb der Umsetzungsausschüsse ein starkes Spannungsverhältnis zwischen dem Ansatz der Regierung und der lokalen Behörden zur Bekämpfung der irregulären Einwanderung und der Bereitstellung konkreter Unterstützung für die Menschen besteht, die mit der Sexarbeit aufhören wollen.

Mehr als die Hälfte der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die wir Anfang 2018 befragten, wussten nichts von dem Ausstiegsprogramm. Ein Jahr später ist nach Angaben der von uns befragten Organisationen die Zahl der Personen, die sich erfolgreich für das Programm beworben haben, immer noch relativ gering. Die Gebietskörperschaften, die die meisten Anträge validiert haben, sind offenbar die Region Haute Garonne (Toulouse), wo bis April 2019 achtzehn Anträge erfolgreich waren, und die acht Gebietskörperschaften im Großraum Paris, wo bis November 2018 57 Anträge validiert wurden. In anderen Regionen, auch in Großstädten, wurden nur wenige oder gar keine Anträge angenommen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Ausstiegsprogramms ist die sofortige und vollständige Aufgabe der Sexarbeit

Ein wahrscheinlicher Grund dafür ist, dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter aufgefordert werden, die Sexarbeit aufzugeben, bevor sie ihre Anträge bei den Ausschüssen des Ausstiegsprogramms einreichen. Die von uns befragten Organisationen wiesen wiederholt auf das Problem hin, dass dadurch die Frage offen bleibt, wie die Antragsteller in der Zwischenzeit ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen bestreiten sollen. Das Warten auf eine Entscheidung über einen Antrag kann sehr lange dauern.

Es ist zwar unklar, wie die Ausschüsse dieses Kriterium anwenden oder wie sie kontrollieren wollen, was Sexarbeiterinnen während der Teilnahme am Programm für ihren Lebensunterhalt tun, aber die sofortige und vollständige Aufgabe der Sexarbeit bleibt eine Voraussetzung für den Zugang zu den Bestimmungen des Ausstiegsprogramms. Diese verwaltungstechnische Vorgabe läss keinen Raum für allmähliche Veränderungen, die den Antragstellern einen Ausstieg aus der Sexarbeit entsprechend ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten ermöglichen könnten. Der Ausstieg muss endgültig sein und er muss sofort erfolgen.

Ausschüsse für Ausstiegsprogramme: Auswahlkriterien und strukturelles Misstrauen

Das Problem wird durch die vielen verschiedenen Akteure verkompliziert, die an der Verwaltung des Programms beteiligt sind. Diese reichen von den Ausschüssen, die vom regionalen Präfekten geleitet werden, über die zahlreichen Organisationen, die vor Ort tätig sind, bis hin zu den Sozialarbeiter*innen, die die Anträge der Sexarbeitenden bearbeiten. Sie alle sind potenzielle Türsteher. So wählt der Präfekt beispielsweise auf der Grundlage der Empfehlungen der zugelassenen Organisationen aus, wer aufgenommen wird. Dies gibt dem Präfekten nicht nur einen Ermessensspielraum, sondern macht die Akkreditierung zu einem mächtigen Instrument, um zu entscheiden, welche Gruppen ein Mitspracherecht haben. Dies bedeutet, dass Sexarbeitende nur begrenzt auswählen können, durch welche Organisation sie unterstützt werden wollen. Auch das Auswahlverfahren nimmt Zeit in Anspruch. Die Aufnahme in das Ausstiegsprogramm ist oft mit einer mehrmonatigen Wartezeit verbunden, die zwischen dem Zeitpunkt der Beratung eines Ausschusses und der Antwort an die Bewerber*innen liegt. Manchmal, wie in Marseille und Nizza, werden die Termine der Ausschüsse selbst mehrmals verschoben.

Die lokalen Behörden können entscheiden, welche Aufnahmekriterien sie in den Vordergrund stellen, was zu widersprüchlichen Ansätzen führen kann. Einige konzentrieren sich auf die prekärsten Gruppen, insbesondere auf nigerianische Frauen. Andere lehnen systematisch Anträge von Nigerianer*innen ab, wobei sie sich auf Stereotypen stützen, die Nigerianer*innen sowohl als Opfer als auch als „Profiteure“ des Mechanismus darstellen. Einerseits werden sie von den Mitgliedern einiger lokaler Ausschüsse als Opfer des Menschenhandels abgestempelt und ihre Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass internationale kriminelle Netzwerke das System ausnutzen könnten. Andere Ausschüsse verdächtigen diese rassifizierten Migrant*innen, das System selbst zu instrumentalisieren. Sie argumentieren, dass nigerianische Frauen das System nur in Anspruch nehmen, um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, und stellen somit systematisch ihre Beweggründe in Frage. Nicht-Regierungsorganisationen und Basisorganisationen haben auch über den Gebrauch rassistischer und sexistischer Sprache und Stereotypen durch Mitglieder der lokalen Ausschüsse während ihrer Beratungen berichtet.

Sexarbeitende und Organisationen haben auch festgestellt, dass in einigen Ausschüssen für Ausstiegsprogramme die Kriterien für die Zulassung von Antragstellenden vervielfacht wurden: Sie dürfen nicht von einem Ausreisebefehl betroffen sein; sie dürfen nicht in Frankreich oder einem anderen europäischen Land Asyl beantragen; sie müssen eine Geburtsurkunde, Nachweise über ihre Wohnsituation oder ihren Gesundheitszustand vorlegen; sie müssen Französischkenntnisse haben usw. In einigen Regionen wurden die Antragstellenden sogar aufgefordert, nachzuweisen, dass sie eine Anzeige wegen Zuhälterei erstattet haben.

Zu den weiteren Widersprüchen gehört die Tatsache, dass einige Ausschüsse Anträge von Personen angenommen haben, die bereits seit mehreren Jahren nicht mehr in der Sexarbeit tätig sind. Unsere Analyse zeigt, dass die meisten Sexarbeitenden, die den Beruf wechseln und eine andere Beschäftigung finden, dies aus eigener Kraft oder mit der Unterstützung von Organisationen tun, die bereits ohne Inanspruchnahme des Ausstiegsprogramms tätig sind. Der unmittelbare Vorteil eines eigenständigen Berufswechsels oder der Inanspruchnahme von Unterstützung außerhalb des Ausstiegsprogramms besteht darin, dass die Betroffenen nicht plötzlich mit ihrem bisherigen Leben brechen müssen. Das Ausstiegsprogramm zwingt sie zu einem solchen Schritt. Dieser abrupte Bruch, ohne ausreichende Mittel zur Deckung der Grundbedürfnisse, führt dazu, dass einige Sexarbeitenden zwischen ihrer Bereitschaft, eine andere Arbeit zu finden, und der Notwendigkeit, ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, wählen müssen.

Trotz der widersprüchlichen Kriterien und des zeitaufwändigen Aufbaus eines solchen Systems ist es wichtig festzustellen, dass die Ausschüsse in einigen französischen Departements reibungslos funktionierten und gut mit den beteiligten Nicht-Regierungsorganisationen zusammenarbeiteten. Dies geschah jedoch in Regionen, in denen die Zahl der potenziellen Antragsteller sehr gering ist. Ein kleiner Sieg vielleicht, aber die Organisationen betonten, dass der Mechanismus für diese wenigen Frauen eine Atempause bedeutete, indem er es ihnen ermöglichte, ihren Status zu regularisieren und sich eine andere Arbeit und neue Lebensmöglichkeiten zu suchen.

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Dieser Text wurde ursprünglich veröffentlicht in der Reihe Beyond Trafficking and Slavery auf opendemocracy.net.
Dieser Text wird mit der gleichen Lizenz weiterveröffentlicht.
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