menschenhandel heute.

kritische perspektiven auf die bekämpfung von menschenhandel

Warum es Unsinn ist, das Mindestalter für die Ausübung der Sexarbeit auf 21 zu erhöhen

Die CSU will laut Medienberichten Anfang Januar einen Gesetzesentwurf zum Thema Prostitution beschließen. Daran ist vieles problematisch, da in erster Linie die Prostituierten zusätzlich unter behördliche Kontrolle gestellt werden, ohne gleichzeitig mehr Rechte zu erhalten. Das Argument lautet, wie immer, dass dadurch die „Frauen“ besser vor Menschenhandel geschützt werden sollen – ein Argument, das unkundige Bürgerinnen und Bürger sprachlos macht (wer will den Frauen schon nicht schützen?). Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:

  • das Mindestalter für eine Tätigkeit als Sexarbeiter*in auf 21 erhöhen
  • Zwangsuntersuchungen für Prostituierte und Registrierung beim Gesundheitsamt
  • Telekommunikationsüberwachung beim Verdacht auf Zuhälterei
  • Abschaffung des beschränkten Weisungsrechtes, wie es im Prostitutionsgesetz vorgesehen ist

Das Hauptargument für die Erhöhung des Mindestalters ist, dass die meisten Betroffenen von Menschenhandel unter 21 seien. Laut Bundeskriminalamt waren im Jahre 2012 36% der Betroffenen von Menschenhandel zwischen 18 und 20 Jahre alt, während 45% älter waren – von insgesamt 612 identifizierten Opfern. Der Gesetzesentwurf trifft also in dieser Hinsicht ins Leere, da es nicht die Mehrheit der Opfer ist und es einen Grund gibt, warum diese Zahl nicht niedriger ist.

Die relativ hohe Zahl Betroffener von Menschenhandel unter 21 ist in der Tat mit dem Gesetz gegen Menschenhandel zu erklären. Für unter 21-Jährige ist nämlich kein Zwang notwendig, damit es Menschenhandel ist. Im Prinzip macht sich jede und jeder des Menschenhandels schuldig, der oder die eine Person unter 21 der Prostitution zuführt, beispielsweise indem ein Job in einem Bordell angeboten wird. Das hat zur Folge, dass Prostituierte unter 21 gezwungen sind entweder alleine und/oder auf der Straße zu arbeiten, wo es unter Umständen gefährlicher ist und wo sie sich mit niemanden austauschen können bzw. dürfen. Schließlich ist jegliche Interaktion mit Prostituierten unter 21, die die Prostitution begünstigen, potentiell ein Akt des Menschenhandels. Es ist kein Zwang nötig. Man könnte sagen: Die strafrechtlichen Bestimmungen sind schon weit genug, um den Behörden genügend Ermessensspielraum zu geben, um bei Verdacht einzugreifen.

Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt. (§ 232 StGB)

Eine Erhöhung des Mindestalters von Prostituierten auf 21 ist also unnötig, da schon Teil des Paragraphen gegen Menschenhandel. Doch auch aus anderen Gründen ist dieser Vorschlag problematisch.

ILO Conventions and Recommendations on child labourErstens wird hier die Entmündigung per Gesetz von erwachsenen Menschen gefordert. Selbst die Internationale Arbeitsorganisation setzt das Mindestalter für gefährliche Arbeit nicht höher als 18. Und das ist richtig so: Wer rechtlich erwachsen ist, ist erwachsen. Per Gesetz eine bestimmte Gruppe von Menschen aufgrund der Art ihres Gelderwerbs (in diesem Fall die Sexarbeit) für unmündig zu erklären, ist schlicht und ergreifend diskriminierend. Diese Praxis erinnert auch an die Entmündigungspraktiken des Nationalsozialismus, die auch Prostituierte betrafen. In welchem anderen Bereich dieser Gesellschaft würden wir Menschen ihre Mündigkeit absprechen und das mit dem heuchlerischen Argument verkaufen, es diene ihrem Schutz?

Die Einführung von Zwangsuntersuchungen und einer Registrierungspflicht ist ein Schritt zurück in die Vergangenheit, der empirisch nicht begründet werden kann. Schließlich wurden genau diese Formen der Prostituiertekontrolle in den 1990er Jahren abgeschafft. Erstens ist es diskriminierend eine bestimmte Gruppe aufgrund ihrer Tätigkeit eine solche Registrierung aufzuzwingen (egal ob es zu ihrem Schutz sein soll oder nicht). Die niederländischen Menschenrechtsaktivistin Marjan Wijers fragte sich diesbezüglich auf einer Konferenz, ob wir eventuell eine solche Zwangsregistrierung (mit einer entsprechenden Datenbank) auch für Homosexuelle und Juden zu ihrem Schutz (vor Homophobie und Antisemitismus) akzeptieren würden. Die Antwort lautet natürlich: Nein. Warum sollte es also für Prostituierte anders sein?

Abgesehen davon gibt es keinen Grund für Zwangsuntersuchungen, außer dem Kontrollwahn des deutschen Staates nachzugeben. Geschlechtskrankheiten werden nachweislich unter nicht-Prostituierten häufiger verbreitet als durch Prostituierte. Eine Registrierung bedeutet außerdem ein „Zwangs-Outing“, das im digitalen Zeitalter fatale Konsequenzen haben kann. Auch damals, als es in der Bundesrepublik noch Zwangsuntersuchungen und eine Registrierungspflicht gab, weigerten sich viele Frauen dem nachzugehen (Männer waren noch nicht mitgedacht). Zurecht, denn das ist eine Form des Zwangsoutings.

Im November 2013 lehnte auch die Deutsche STI-Gesellschaft (DSTIG) anlässlich ihres Fachtages zur sexuellen Gesundheit am 8. und 9. November 2013 Pflichtuntersuchungen entschieden ab:

Pflichtuntersuchungen

  • dienen weder der Gesundheit des Individuums noch der Gesellschaft
  • beeinträchtigen die Förderung der sexuellen Gesundheit
  • sind grundgesetzwidrig und verletzen die Würde der Menschen
  • erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung
  • verhindern weder Menschenhandel noch sexuelle Ausbeutung.

Die DSTIG weist darauf hin, dass die Erfahrungen mit dem Thema HIV den Weg für die Förderung sexueller Gesundheit auch in der Sexarbeit weisen. (Quelle: dstig.de)

Die wichtigste Frage ist zuletzt: Wer wird bestraft? Wird die Prostituierte unter 21 bestraft, wenn sie dennoch – dann wohl ‚illegal‘ – auf der Straße steht und sexuelle Dienste anbietet? Wer wird bestraft, wenn sich Prostituierte nicht registrieren (bzw. wenn sie von echten Menschenhändler*n davon abgehalten werden)? Vermutlich die Prostituierten selbst. Die CSU hat in dieser Hinsicht ja schon eine außerordentliche Konsequenz bewiesen und es ist zu befürchten, dass dieser Vorstoß alleine einer zusätzlichen Kriminalisierung dient.

In Augsburg wurden im vergangenen Sommer zwei bulgarische Prostituierte verhaftet, weil sie der „verbotenen Prostitution“ nachgegangen waren. Eine von ihnen war 19 Jahre alt. Das Verbot der Straßenprostitution war „zum Schutz“ der Prostituierten eingeführt worden. Dass dabei die zu schützenden Frauen selbst inhaftiert wurden, störte damals niemand – nicht mal den inzwischen Bundesabgeordneten der CSU Volker Ullrich. Dieser schrieb schon damals: „in Augsburg wurde zum Schutz der Frauen die Strassenprostitution verboten“. Dass dabei Prostituierte verhaftet wurden, fand er rechtmäßig – was es leider auch war und immer noch ist.

Vor diesem Hintergrund erscheint es wahrscheinlich, dass die Prostituierten gezielt durch die (in diesem Fall sinnlose) Erhöhung der Hürden für die Ausübung der Prostitution indirekt kriminalisiert würden.

Dass es in diesem Entwurf nicht um den Schutz von Betroffenen von Menschenhandel geht, zeigt das inzwischen üblich gewordene Schweigen zum Thema Opferschutz, Aufenthaltsrecht, Entschädigung, usw.

Echter Schutz fehlt, alles andere ist Kontrolle und Repression.

Für sachliche Kommentare und Ergänzungen bin ich, wie immer dankbar.

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