Veranstaltung am 9.12 in Berlin “Daten und Fakten zur Prostitution, die vielleicht überraschen“

Prostitution Menschenhandel Daten Fakten _Seite_1Veranstaltung 1: 09.12.13 18 Uhr Urania Berlin, Humboldt – Saal

Tickets kann man unter (030) 218 90 91 telefonisch reservieren & an der Abendkasse bezahlen.

“Daten und Fakten zur Prostitution, die vielleicht überraschen”

Vortragende:

Percy MacLean, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht (2002/2003 beurlaubt für das Amt des Direktors des Deutschen Instituts für Menschenrechte)

Christiane Howe, Sozialwissenschaftlerin aus Berlin, Studien Geschlechterverhältnisse im globalisierten Kontext, Prostitution und Menschenhandel, Anwohnerprojekt Straßenstrich Kurfürstenstraße in Berlin

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Studie von Pro Asyl: Völkerrechtswidrige Push Backs – europäische Komplizenschaft

Pressemitteilung von Pro Asyl

Der neue PRO ASYL-Bericht “PUSHED BACK” beleuchtet völkerrechtswidrige Zurückweisungen von Flüchtlingen an der türkisch-griechischen Land- und Seegrenze und stellt die Frage nach der Mitverantwortung der Europäischen Union.

„Zwei kamen mit uns. Zwei maskierte Männer und der Kapitän waren an Bord. Zwei standen am Strand. Sie befestigten eines unserer Boote mit einem Seil und zogen uns zurück ins Meer. Dann löschten sie die Lichter und ließen nur ein Rücklicht an. Sie riefen: „Geht!“ Sie drängten uns zurück auf unser Boot und behandelten uns wie Tiere. Sie verschwanden. Als sie etwa 100 Meter entfernt waren, machten sie ihre Lichter wieder an.“ (A.K.)

„Sie brachten uns bis in die türkischen Gewässer und warfen uns, einen nach dem anderen, auf unser Boot. Einer von uns fiel ins Meer und wir zogen ihn wieder aus dem Wasser. Sie warfen uns weg, als wären wir Abfall. Dann schnitten sie das Seil durch.“ (A.K.N.)

Push Back von Flüchtlingen

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Vortrag von Ina Hunecke zum Prostitutionsgesetz, seine Hintergründe und Geschichte

Die Rechtswissenschaftlerin Ina Hunecke und Autorin von „Das Prostitutions­gesetz und seine Umsetzung“ hielt am 29.01.2013 einen Vortrag zum Thema „Die Entstehung und Umsetzung des Prostitutionsgesetzes“ an der Universität Kiel. Sie spricht u.a über die Geschichte der Prostitution, das deutsche Prostitutionsgesetz, den Umgang der Medien und zuletzt über das schwedische Modell.

Der Vortrag kann hier als Video gefunden werden.

Zehn Jahre Prostitutionsgesetz und die Kontroverse um die Auswirkungen

Autorinnen: Barbara Kavemann, Elfriede Steffan für bpd.de (19.2.2013)

Am 1. Januar 2002 trat mit dem „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (Prostitutionsgesetz – ProstG) in Deutschland eine der modernsten und liberalsten Regelungen in Europa in Kraft. Danach ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig und Verträge zum Zwecke der Ausübung der Prostitution, beispielsweise bei der Anmietung eines Gewerberaumes oder zwischen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und Kunden haben auch vor Gericht bestand. Mit Einführung des Gesetzes wurden gleichzeitig einige Paragrafen des Strafgesetzbuches abgeschafft, die zum Beispiel die (Selbst)-Organisation von Prostituierten und die Gestaltung von deren Arbeitsbedingungen betrafen. Andere Strafrechtsnormen wie beispielsweise §181a StGB (Verbot der Zuhälterei) §184e StGB (Verbot der Prostitution an bestimmten Orten oder Tageszeiten) und §184f StGB (Verbot der „Jugendgefährdenden Prostitution“ in der Nähe von Schulen oder im selben Wohnhaus sowie für unter 18-Jährige) sowie das Verbots des „Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ (§232 StGB) bleiben bestehen und sind ebenfalls maßgeblich für die gesellschaftliche und rechtliche Behandlung des Themas.

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Deutsches Institut für Menschenrechte zu Menschenhandel: Rechte der Betroffenen stärken

Autor: Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert den neuen Bundestag und die künftige Bundesregierung auf, zügig einen umfassenden Gesetzentwurf zu Menschenhandel vorzulegen, der die Rechte der Betroffenen stärkt.
„Weder hat Deutschland die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, noch die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllt. Eine gesetzliche Stärkung der Aufenthalts- und Entschädigungsrechte von Betroffenen ist jetzt dringend erforderlich“, erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte.

„Dabei sollten Betroffene von Menschenhandel einen Aufenthaltstitel unabhängig davon erhalten, ob sie bereit sind, in einem Strafverfahren gegen die Täter mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren; zumindest aber diejenigen Betroffenen, die als Zeuginnen ausgesagt haben, sowie minderjährige Betroffene und diejenigen, die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen“, so Follmar-Otto weiter. „Auch muss allen Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz eingeräumt werden.“

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Datenschutz, Menschenrechte und die Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels: eine Herausforderung im digitalen Zeitalter

Autor: Thilo Weichert

Kommentar der Redaktion: Dieser Vortrag wurde am 25. September 2013 auf der Konferenz des datACT-Projektes „Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung für marginalisierte Gruppen: eine neue Herausforderung in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels“ in Berlin gehalten, die vom KOK e.V. und La Strada International organisiert wurden. Auf der Konferenz des Projekts datACT befassten sich NGOs und Datenschutz-AktivistInnen mit der Frage des Datenschutzes im Bereich der Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel. Ein Beitrag von Sonja Dolinsek und Silvia Oitner über die Konferenz ist auch auf netzpolitik.org erschienen.

Als ich gefragt wurde, ob ich mich an der heutigen Konferenz aktiv beteiligen würde, habe ich spontan zugesagt, da das Thema „Datenschutz bei der Bekämpfung von Menschenhandel“ äußerst spannend klang. Mir war klar, dass eine direkte Beziehung zu einem Thema besteht, mit dem ich mich in der Vergangenheit über Jahre hinweg intensiv beschäftigt habe: das Thema des Datenschutzes für Ausländerinnen und Ausländer, insbesondere auch für Asylsuchende, in Deutschland.

Als ich mich mit diesem neuen Thema näher befasste, wurde mir schnell klar, dass hier viele unbeantwortete Fragen auf Antworten warten und dass eine Vielzahl bestehender Konfliktlagen normativ und empirisch intensiv untersucht werden müssen. Für die offensichtlich bestehenden grundsätzlichen Konflikte gibt es zudem keine oder zumindest keine befriedigenden Lösungen. Insofern war und bin ich neugierig auf die Ergebnisse der Studie datACT, also der Untersuchung über „data protection in anti-trafficking action“.

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Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung: Menschenhandel ist vielmehr als Frauenhandel

Strafgesetzbuch: § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 232 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend. (Quelle)
forced-labor-ilo

Quelle: ILO

Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung sind genauso Formen von Menschenhandel, wie Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Weil Politik und Medien sich aber kaum dafür interessieren, gibt es in Deutschland nahezu keine Verurteilungen wegen Menschenhandel zu Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Der Begriff Zwangsarbeit fällt in Deutschland fast nur im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, wobei dabei die Zwangsprostitution in Lagerbordellen und sexuelle Ausbeutung von Frauen oft vergessen wird.

Doch Zwangsarbeit ist kein Relikt der deutschen Geschichte sondern ein hochaktuelles Problem. Einen Info-Film zu diesem Thema hat das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt.

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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung führender Mitglieder einer Zuhälterbande im Verfahren um sogenannte „Flatrate-Bordelle“

Pressemitteilung des Bundesgerichtshof (BGH) 

Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten wegen vielfachen gewerbs- und bandenmäßig begangenen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB*) und damit zusammenhängender weiterer Delikte (Zuhälterei, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Millionenhöhe hat das Gericht wegen vorrangiger Ansprüche geschädigter Sozialversicherungsträger abgesehen. Weiterlesen →