Fluchthilfe und Menschenhandel

Wenn vonMenschenhandeldie Rede ist, denken viele an kriminelle Banden und brutale Mafiosi, die sich auf Kosten schutzlos ausgelieferter Opfer bereichern. In der DDR transportierte der Begriff ähnliche Bilder. Mit ihm wurden Menschen bezeichnet, die anderen Menschen bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR halfen. Ganz anders war allerdings die Bewertung dieser „Menschenhändler“ in der BRD. Als „Fluchthelfer“ bezeichnet wurde ihre Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR im Allgemeinen positiv bewertet. Auch wenn dieseFluchthilfemit dem Ende der DDR verschwunden ist, kann uns die unterschiedliche Bewertung interessante Perspektiven auf heutige Bilder, Diskurse und den staatlichen und gesellschaftlichen Umgang mit Migration ermöglichen.

Am 22. Juni 2010 wurde Hartmut Horst das Bundesverdienstkreuz alsAuszeichnung für seine großen Verdienste in der Fluchthilfeverliehen. Er habemaßgeblich dazu beigetragen, dass mehr als 60 Menschen aus der damaligen DDR ihr Leben in Freiheit und Unabhängigkeit fortsetzen konnten. Tatsächlich war Hilfe zur illegalen Ausreise aus der DDR – in der BRD damals wie heute gemeinhinalsFluchthilfebezeichnetfür Tausende, die die DDR verlassen wollten, unverzichtbar. Denn ohne Genehmigung aus der DDR auszureisen, wurde von der DDR als ungesetzlicher Grenzübertrittverfolgt. Eine Genehmigung zu erhalten war sehr schwierig, mit harten Repressionen verbunden oder gar unmöglich. Menschen, die bei der aus Sicht der Regierung der DDR illegalen Ausreise behilflich waren, wurden von ihr alsMenschenhändlerverfolgt und alsKopfjägerdiffamiert (Detjen (2005), S.78). Im Hauptzielland der Migrant_innen  aus der DDR, der BRD, fiel die Bewertung ganz anders aus. Die Einreise von DDR-Bürger_innen war nicht strafbar, da Inhaber_innen eines Passes der DDR auf Grundlage einer „gesamtdeutschen Staatsbürgerschaft“ von der BRD als eigene Staatsangehörige akzeptiert wurden. Bürger_innen der DDR bei der Einreise zu helfen war ebenso legal. Einzig mit ihr verknüpfte Straftatbestände wie Urkundenfälschung oder Diebstahl wurden strafrechtlich verfolgt. Nicht verfolgt wurde, dass viele „Fluchthelfer“ mit dem Wunsch nach Freiheit gute Geschäfte machten. Im Gegenteil. Der Bundesgerichtshof entschied beispielsweise 1977, dass eine Entlohnung der „Fluchthilfe“ nicht sittenwidrig sei und 30’000 Mark ein akzeptabler Preis für die entrichteten Dienste sei.

In derFluchthilfewaren über die Jahrzehnte verschiedene Menschen aktiv, deren Motivationen unterschiedlich bewertet wurden und werden. Direkt nach dem Bau der Mauer waren laut der Historikerin Marion Detjen idealistische Gründe unter den oftmals studentischenFluchthelfernvorherrschend, doch schon 1963 habe sich eine Wende zu  kommerzieller  Hilfe  vollzogen. Dass eine klare Trennung zwischen idealistischer und kommerziellerFluchthilfeaber nicht gemacht werden kann, zeigt sich vielleicht am besten an der sogenannten Girrmann-Gruppe. Diese habe aus idealistischen Gründen die „Fluchthilfe“ begonnen und später aus ökonomischen Motiven gehandelt, um Schulden zu begleichen. Trotz der verschiedenen Motive und ihren unterschiedlichen Bewertungen durch die Öffentlichkeit der BRD wurde die Legitimität der Hilfe zum Überqueren einer staatlichen Grenze, das doch von einem der betroffenen Staaten als illegal betrachtet wurde, nicht in Frage gestellt.

Mit dem Fall der Mauer hat sich das Phänomen dieserFluchthilfeerledigt, nicht aber jenes irregulärer Übertritte der Grenzen der neuen Bundesrepublik. Auch und insbesondere nach dem Ende des Ostblocks versuchen Menschen in die BRD einzuwandern. Weil die BRD Immigration begrenzen oder unterbinden will, legale Wege für viele Einwanderungswillige deswegen nicht existieren und die Grenzen durch rigorose Überwachung für vom Staat Unerwünschte so gut wie unpassierbar sind, benötigen Menschen häufig Hilfe beim Übertritt der Grenze. Der Unterschied zwischen der irregulären Immigration aus der DDR und der irregulären Immigration nach Ende der DDR liegt zum einen darin, dass nicht die Ausreise verboten ist, sondern die Einreise. Damit verbunden ist ein zweiter Unterschied: Den aktuellen Neuankömmlingen wirdanders als den Immigrant_innen aus der DDRkeine deutsche Staatsangehörigkeit zugebilligt und sie werden alsfremdmarkiert. Der größte Unterschied liegt aber in der Rhetorik ihnen gegenüber und in Bezug auf ihre Helfer_innen.

Der politische konnotierte BegriffRepublikflüchtlingwurde abgelöst von Begriffen wieWirtschaftsflüchtling, der Flucht und Migration allgemein auf die vermeintlich illegitime Suche nach Wohlstand reduziert, verzerrt und abwertet. Bei den Helfer_innen zur Migration kommen weder die WörterFluchtnochHilfevorsie werden gemeinhin alsSchleuserbezeichnet. Ähnlich wie in der DDR werden sie in die Nähe von Menschenhandel  gerückt. Dass dieseSchleuser“ anderen Menschen bei der Flucht vor Krieg, politischer Verfolgung, Armut, Diskriminierung, unzureichender medizinischer Versorgung oder einfach bei dem Versuch, ihren Wunsch nach Freiheit zu verwirklichen, behilflich sind, transportiert dieser Begriff nicht. Die Migrationsforscher_innen Fabian Georgi und Helmut Dietrich sowie die Grünen-Abgeordnete Claudia  Roth sehen im staatlich geförderten Begriffswandel vomFluchthelferzumSchleuserein Instrument zur stärkeren Kontrolle und zur Abwehr von Migration in die EU. Sie machen den Wandel an der Budapester Minister_innen-Konferenz 1993 und der darauffolgenden Änderung des deutschen Ausländerrechts 1994 fest. Differenzierte Betrachtungen oder Ambivalenzen, wie es sie zu Zeiten derFluchthilfeaus der DDR gab, haben im neuenSchleuser-Diskurs keinen Platz. Und die Fokussierung auf Menschen, die Hilfe bei der Migration leisten, lenkt ab von der Rolle der Staaten, die eine solchefür viele Menschen oft unerschwingliche, traumatisierende oder gar tödlicheHilfe durch die Abschottung ihrer Grenzen erst nötig machen.

Ein ausführlicher Text des Autors zum Bedeutungswandel der FigurenSchleuserundFluchthelferwird voraussichtlich in der Ausgabe 27 des Magazins Hinterland des Bayerischen Flüchtlingsrats erscheinen.