Leiharbeit: Mensch zu vermieten!

„Leiharbeit ist ungesetzlich und reduziert Menschen zu persönlichem Besitz.“ So lautet das Urteil von Richter Carles Parker vom obersten Gericht Namibias im Jahr 2009, in dem Leiharbeit in Namibia offiziell unter Strafe gestellt wurde. Begründet wurde dieses Urteil unter anderem damit, dass in einem Leiharbeitsverhältnis die_der Lohnabhängige selbst zu einer Ware deklassiert wird, und deren Verkauf an Dritte somit möglich gemacht wird. (1) Eine solches Urteil muss verwundern, wenn mensch sich die Tendenzen in Bezug auf Leiharbeit und die Vorliebe für diese Art der Lohnarbeit einiger Politiker_innen (2) in Deutschland, dem Land der vielgepriesenen sozialen Marktwirtschaft, betrachtet. (3) Auch scheint bei den meisten Gewerkschaften, wie z. B. der IG-Metall, Leiharbeit grundsätzlich nicht zur Debatte zu stehen, stattdessen wird sich meist nur über die Konditionen gestritten. (4)

Doch was ist Leiharbeit eigentlich? Wie wird sie organisiert?

Leiharbeit ist eine Form von Lohnarbeit im kapitalistischen Produktionsprozess. Sie unterscheidet sich aber von einem „normalen“ Lohnarbeitsverhältnis in Bezug auf die sogenannte doppelte Freiheit der Arbeiter_innen, denn die Wahlmöglichkeit, wem die eigene Arbeitskraft angeboten wird, ist hier nicht vorhanden. Leiharbeit wird auch oft als Zeitarbeit oder als Arbeitnehmer_innenüberlassung bezeichnet. Konkret bedeutet das, dass Arbeiter_innen durch eine Vermittlungsfirma zur Arbeit bei einem dritten Unternehmen, den Entleiher_innen, ausgeliehen werden. Es besteht hier also eine Dreierbeziehung zwischen Arbeiter_in, Verleiher_in und Entleiher_in. Die_der Verleiher_in verlangt von der_dem Entleiher_in Geld für die_den geliehene_n Arbeiter_in. Zwischen Verleiher_in und Entleiher_in wird ein Vertrag, der sog. Personalservicevertrag geschlossen. Angestellt und bezahlt ist die_der Arbeiter_in durch das verleihende Unternehmen. Die Rechte der Leiharbeiter_innen werden zurzeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. (5)

Bis um Jahr 1967 lag das Monopol auf Arbeiter_innenüberlassung bis auf wenige Ausnahmen bei der Bundesanstalt für Arbeit. Nach diversen Klagen durch Leiharbeitsfirmen wurde das Monopol jedoch ausgebaut und 1972 das AÜG erlassen. Hier werden arbeitsrechtliche Beziehungen zwischen Verleiher_in und Leiharbeiter_in geregelt, nicht aber zwischen Ver- und Entleiher_in. Dabei wurde erlaubt, den Leiharbeiter_innen einen Lohn unter der tariflichen Vergütung auszuzahlen. Diese Erlaubnis wird unter Vorbehalt gewährt. Am 01.01.2004 trat eine Änderung des AÜG zugunsten der Leiharbeiter_innen in Kraft, Stichwort „equal pay“ und „equal treatment“. (6) Jedoch gibt es diverse Möglichkeiten, das Gleichbehandlungsgesetz zu umgehen. So kann unter anderem ein Tarifvertrag zwischen Entleiher_innen, sog. „gelben Gewerkschaften“ und den Verleiher_innen diesen Grundsatz umgehen. Auf diese Weise konnten z. B. so genannte Christliche „Gewerkschaften“ wie die CGZP „Dumpinglöhne“ aushandeln. Ein Gerichtsurteil des BAG aberkannte dem praktizierenden Dachverband „CGZP – christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit“ 2009 die Tariffähigkeit. (7) Neben „CGZP“ gibt es aber auch Tarifverträge zwischen der „Tarifgemeinschaft DGB“ und dem „Bundesverband Zeitarbeit“ (BZA) sowie zwischen dem „Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen“ (iGZ) und dem deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Diese Tarifverträge sind jedoch nur minimal besser – 7,60 € im Westen und 6,65 € im Osten Deutschlands. Trotz des BAG – Urteils gelten die Tarifverträge des DGB weiterhin, von denen rund 500 000 Leiharbeiter_innen davon betroffen sind. Die Rufe nach Mindestlohn des DGB werden unglaubwürdig, wenn die Tarifverträge mit BZA und iGZ ständig verlängert werden. Der Charakter der Leiharbeit bleibt außerdem neben dem grundsätzlichen Zwangs- und Ausbeutungscharakter von Lohnarbeit (8) auch mit Mindestlohn erhalten: unsichere Arbeitsverhältnisse und das Ausleihen der Ware Arbeitskraft, die die Einschränkung der Wahl der Arbeiter_innen, wem sie ihre Arbeitskraft anbieten, bedeutet. Ziel dieser Politik ist, dass Leiharbeiter_innen auch weiterhin flexible, billige Arbeitnehmer_innen, billige Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sind, um Löhne der Stammbelegschaften zu drücken und so die Arbeitskraft kapital- und profiteffizient zu verwerten. Das ist schließlich der Sinn der (Lohn-)Leiharbeit.

In Deutschland sind derzeit etwa 1 Million Menschen in Leiharbeitsverhältnissen bei ca.      17.000 Leiharbeitsfirmen beschäftigt, Tendenz steigend. (9) Im Jahr 2001 waren es „nur“ 350.000 Menschen. Leiharbeiter_innen verdienen rund 30-50% weniger als die Stammbelegschaft. Dies hat unter anderem geringere Steuerzahlungen und damit eine geringe Einzahlung in das Sozialsystem zur Folge. Mangelnde Einzahlungen in die Rentenkasse wiederum haben Altersarmut als direkte Konsequenz. Zuschläge, Urlaubs- oder gar Weihnachtsgeld für Leiharbeiter_innen fallen niedriger aus bzw. entfallen ganz. Das Verhältnis zwischen Verleiher_in und Entleiher_in, wie auch zwischen den Leiharbeiter_innen und der Leiharbeitsfirma ist jederzeit kündbar. Leiharbeiter_innen sind somit enormer psychischer, finanzieller und sozialer Unsicherheit ausgeliefert. Ein kontinuierliches (Arbeits-)Leben ist kaum möglich, denn das Risiko des Arbeitsplatzverlustes ist dadurch erheblich höher als bei „normalen“ Arbeiter_innen – 60% der Leiharbeiter_innen sind nicht länger als 3 Monate beschäftigt, ca. 13% der Leiharbeiter_innen müssen Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Verbreitete Praxis ist es, Teile der Stammbelegschaft zu entlassen und als Leiharbeiter_innen zu weitaus geringeren Konditionen wieder einzustellen. (10) Arbeiter_innen, die auf ein Visum angewiesen sind, müssen sich teilweise sogar zur Leiharbeit zwingen lassen, um ihr Visum zu behalten, wie die Süddeutsche Zeitung am 04.10.2011 auf der Titelseite berichtete. (11)

Nach kritischer Betrachtung wird der generell fade Beigeschmack von Lohnarbeit in seiner „modernen“ Ausprägung in Form von Leiharbeit nochmal um einiges ungenießbarer und es zeigt sich hier auch nochmal deutlich, um was es eigentlich im Kapitalismus geht: den maximalen Profit und nicht den einzelnen Menschen.