menschenhandel heute.

kritische perspektiven auf die bekämpfung von menschenhandel

„Die“ politische Lösung gibt es nicht. Prostitutionspolitiken im Vergleich

Bild: Steve Rhodes (Flickr); CC BY-NC-ND 2.0

Autorin: Helga Amesberger

Prostitutionspolitiken in Europa und anderswo sind hochgradig durch ideologische und moralische Haltungen geprägt. In meinem Beitrag zeichne ich die Grundlagen der verschiedenen Prostitutionsregime nach und versuche anhand dreier Länderbeispiele deren Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von SexarbeiterInnen darzustellen.

Modelle der Regelung von Sexarbeit

Weltweit gibt es sehr unterschiedliche Wege des Umgangs mit Sexarbeit. Diese Prostitutionsregime werden meist nach deren jeweiligen primären politischen Zielorientierung klassifiziert: prohibitive, abolitionistische und regulative Regime sowie das sogenannte Sexarbeitsmodell.

Prohibitive Regime verbieten Sexarbeit generell und kriminalisieren damit SexarbeiterInnen, Freier und ZuhälterInnen. Beispiele hierfür sind Länder wie USA, Kanada und Rumänien. Es ist sowohl der Verkauf als auch der Kauf sexueller Dienstleistungen verboten. Während sich in prohibitiven Regimen alle Beteiligten strafbar machen, sind dies bei abolitionistischen Modellen nur all jene Personen, die entweder Sex kaufen oder direkt oder indirekt vom Verkauf sexueller Dienstleistungen profitieren; dies können BordellbetreiberInnen und ZuhälterInnen sein, aber ebenso Taxiunternehmen, Personen, die eine Website für SexarbeiterInnen erstellen oder potentiell auch erwachsene Kinder, die beispielsweise studieren und Unterstützung von der Mutter erhalten. Jegliche Art von Bordellbetrieben ist damit ebenfalls verboten. Das heißt, der Verkauf von sexuellen Dienstleistungen ist nicht unter Strafe gesetzt, lediglich deren Kauf sowie Dienstleistungen für SexarbeiterInnen, die die Ausübung der Prostitution ermöglichen oder fördern. Das langfristige Ziel ist die Abschaffung der Prostitution. Schweden verfolgt ein abolitionistisches Regime und ist damit Vorbild für andere europäische Staaten (aktuell etwa Frankreich).

Das prohibitive wie das abolitionistische Regime werden von einer feministischen Position unterstützt, die jegliche Form des Verkaufs von sexuellen Dienstleistungen – ob freiwillig oder nicht – als Ausdruck des patriarchalen ungleichen Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen sieht. Jeder gekaufte Sex kommt einer Verletzung der Menschenwürde und einer Vergewaltigung gleich.

Bei regulativen Regimen stehen hingegen in erster Linie Überlegungen der öffentlichen Sicherheit im Vordergrund. Regulative Prostitutionspolitik ist meist von einem Pragmatismus geprägt, in dem von den EntscheidungsträgerInnen davon ausgegangen wird, dass man Prostitution nicht verhindern könne und ein Verbot das Feld lediglich schwerer kontrollierbar mache und zum Nachteil der SexarbeiterInnen wäre. Dieses Modell regelt die Anbahnung und Ausübung von Prostitution sowie die Bedingungen unter welchen Bordellbetriebe operieren können mittels Straf- und Verwaltungsgesetzen. Das heißt, Sexarbeit ist prinzipiell erlaubt, unterliegt jedoch zahlreichen Einschränkungen. Das Ausmaß der Regulierung variiert mitunter sehr stark und kann von strikter staatlicher Kontrolle bis hin zur freien Ausübung innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens reichen. Die österreichische Prostitutionspolitik ist diesem Modell zuzuordnen.

Sexarbeitsregimeerkennen sexuelle Dienstleistungen gesetzlich als Erwerbstätigkeit an. Damit erfolgen (meist) eine Integration ins Gewerberecht und die Möglichkeit einer arbeits- wie sozialrechtlichen Absicherung. Man geht davon aus, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie andere arbeitsbezogene Rechte – wie sie auch für andere Berufszweige gelten – mittels dieses Regimes besser umgesetzt werden können. Gerne werden die Niederlande und Deutschland als Beispiele für dieses Modell der Prostitutionspolitik angeführt, jedoch zeitigte in beiden Ländern das Gesetz aufgrund mangelhafter Implementierung nicht die gewünschten Erfolge. Ein Land, in dem das Sexarbeitsregime weitgehend erfolgreich umgesetzt wird, ist Neuseeland.

So wie feministische Gruppierungen für ein Verbot von Prostitution eintreten, machen sich andere Feministinnen für das Sexarbeitsregime unter dem Motto des Empowerments von Frauen, MigrantInnen und anderen marginalisierten Gruppen stark. Sie argumentieren hierbei, dass nur eine rechtliche Gleichstellung mit anderen Berufen dazu führe, Sexarbeit zu entkriminalisieren, die Stigmatisierung von SexarbeiterInnen abzubauen und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Des Weiteren wird argumentiert, dass eine restriktive Gesetzgebung im Bereich Prostitution (und Migration) Zuhälterei fördere, weil insbesondere migrantische SexarbeiterInnen dadurch verstärkt die Unterstützung von Dritten benötigten. (Vgl. hierzu Hamen 2012, 51-57, die ausführlich auf die unterschiedlichen feministischen Positionen – auch innerhalb des sex-work-Ansatzes – eingeht.)

Feministische Gruppen verfolgen also unterschiedliche und konträre Prostitutionspolitiken. Ebenso wenig lässt sich eine einheitliche Linie entlang parteipolitischer Ausrichtung feststellen. Die Konfliktlinien verlaufen innerhalb wie zwischen politischen Weltanschauungen. Dies macht Prostitutionsregime nicht nur labil und anfällig für rasche Kursänderungen bei (innerparteilichen) Mehrheitsverschiebungen, sondern weist auch darauf hin, dass hier gesellschaftliche Ordnungen (z.B. Sexualität, Geschlechterhierarchien) verhandelt werden.

Die Praxis

Die eingangs skizzierten Prostitutionsregime treten selten in Reinform auf. Prostitutionspolitiken folgen zwar mehr oder weniger einem spezifischen Regime, nehmen aber gleichzeitig häufig Anleihen bei anderen. Zudem besteht meist eine große Diskrepanz zwischen formulierten politischen Zielen, deren gesetzlicher Fassung sowie deren Implementierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Dennoch haben Gesetze massive beabsichtigte wie unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen von SexarbeiterInnen.

Effekte abolitionistischer Regime – Beispiel Schweden

Trotz gegenteiliger Behauptungen schwedischer (feministischer) PolitikerInnen haben das schwedische Sexkaufverbot und weitere prostitutionsrelevante Gesetze nicht zu den erwarteten Erfolgen geführt (Dodillet/Östergren 2013). Es hat weder prostitutionshemmende Wirkung, noch werden Freier abgeschreckt und auch die Reduktion von Menschenhandel kann nicht belegt werden. Bedeutender ist jedoch, dass das schwedische Modell gravierende negative Auswirkungen auf die SexarbeiterInnen hat, das Gesetz also nicht, wie von den PolitikerInnen immer betont wird, ausschließlich die Kunden bestrafen würde. In Schweden können SexarbeiterInnen weder Wohnungen noch Hotelzimmer für die Ausübung ihrer Tätigkeit mieten; Bordelle sind per Gesetz verboten. VermieterInnen sind verpflichtet, Mietverträge für Räumlichkeiten, die zur Prostitution genutzt werden – und seien diese auch gleichzeitig der Lebensraum – zu kündigen. Sie können auch nicht für ihre Dienstleistungen werben. Einer der schwerwiegendsten unbeabsichtigten Effekte dieser Politik ist wohl die verstärkte Stigmatisierung der SexarbeiterInnen. Mit der Behauptung, dass alle SexarbeiterInnen Opfer und ausgebeutet seien (und alle Kunden Missbrauchstäter), werden stereotype Vorurteile genährt und gefestigt. Teils mit weitreichenden und entwürdigenden Konsequenzen, wie etwa, dass Sexarbeiterinnen gerichtlich das Sorgerecht für ihre Kinder abgesprochen wird, weil sie diesen Beruf ausüben. Die Gesetzeslage hält in der Prostitution tätige Personen davon ab, Hilfe zu suchen, Missstände zur Anzeige zu bringen und bei Gericht auszusagen. Auf dem Straßenstrich gibt es zudem Anzeichen, dass sich das Gewalt- und Ausbeutungsrisiko für SexarbeiterInnen verstärkt haben. Die BefürworterInnen des schwedischen Modells führen ins Feld, dass das Gesetz für jene Frauen geschaffen wurde, die nicht freiwillig der Prostitution nachgehen, wobei dabei angenommen wird, dass dies beim Großteil der Fall sei. Sexarbeiterinnenorganisationen würden nur die Anliegen einer Minderheit vertreten.

Regulative Prostitutionsregime – Beispiel Österreich

In Österreich regeln eine Unzahl von Gesetzen – vom AIDS-Gesetz und Geschlechtskrankheitengesetz, bis hin zum Straf- und Fremdenrecht sowie dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht auf nationaler Ebene und den Polizeistrafgesetzen bzw. spezifischen Prostitutionsgesetzen auf Bundesländerebene – sowie Gerichtsentscheide die Ausübung von Sexarbeit. Dementsprechend vielfältig und nahezu unübersichtlich sind die Regelungen. Die Arbeitsgruppe „Länderkompetenzen Prostitution“empfiehlt daher eine österreichweite Regelung der Prostitution. (Diese ExpertInnengruppe setzt sich zusammen aus VertreterInnen der Exekutive, Verwaltung, Gesundheit, Wissenschaft und Beratungseinrichtungen für SexarbeiterInnen.)

Auch hierzulande fällt die Umsetzung nationaler wie landesspezifischer Gesetze sehr unterschiedlich aus und führt zu Ungleichbehandlung von in Österreich tätigen SexarbeiterInnen. Die Bandbreite der Regulierungen auf Landesebene ist enorm: in Vorarlberg beispielsweise ist Sexarbeit de facto verboten; für Männer generell und für Frauen ist sie nur in Bordellen zugelassen, solche wurden aber vom Land bislang nicht genehmigt. In Salzburg besteht ein Berufsausübungsverbot für sichtbar schwangere Sexarbeiterinnen. In Wien ist die Anbahnung von sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen Raum eingeschränkt möglich, in den meisten anderen Bundesländern ist dies verboten. Auch die nationalen Gesetze werden auf Ebene der Bundesländer sehr unterschiedlich umgesetzt: etwa die Einhebung und Höhe der Pauschalsteuer für SexarbeiterInnen oder die Handhabung der verpflichtenden wöchentlichen Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Österreichische Prostitutionspolitik stellt vor allem den Aspekt der Kontrolle und die Sicherung der öffentlichen Ordnung in den Vordergrund, wenngleich in den letzten Jahren einige neue Landesgesetze erlassen wurden, die auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit anstrebten. Inwiefern dies gelungen ist, müssen erst zukünftige Erhebungen zeigen. Mit dem Fall der Sittenwidrigkeitwäre nun auch eine rechtliche Integration von Sexarbeit ins Arbeits- und Gewerberecht möglich (derzeit werden diesbezüglich auf Ministeriumsebene Gespräche geführt).

Effekte von Sexarbeitsregimen – Beispiel Neuseeland

Meines Wissens gibt es in Europa kein einziges Land, in dem das Sexarbeitsmodell tatsächlich umgesetzt worden wäre. Die Prostitutionsgesetze der Niederlande und Deutschlands werden in den Medien immer wieder als Beispiele für das Sexarbeitsmodell angeführt. Der Schein trügt jedoch. In beiden Ländern oblag die Implementierung den Kommunen bzw. Bundesländern; auf nationaler Ebene wurden jedoch keine oder nur mangelhafte Vorkehrungen für die Implementierung getroffen. Insbesondere der deutsche Gesetzgeber schien auf die Selbstregulierung zu vertrauen mit dem Resultat der „Rechtszersplitterung und Rechtsverweigerung“ (Lembke 2012, 115).

Neuseelanderarbeitete das neue Prostitutionsgesetz (2003) in enger Zusammenarbeit mit SexarbeiterInnenorganisationen, mit dem Ziel, die Menschenrechte von SexarbeiterInnen zu sichern, sie vor Ausbeutung zu schützen sowie ihren Wohlstand, die berufliche Gesundheit und Sicherheit zu fördern. Der wesentlichste Pfeiler ist die Anerkennung der Sexarbeit als eine Erwerbstätigkeit, wobei die Weisungsbefugnis der ArbeitgeberInnen/ BordellbetreiberInnen eingeschränkt ist. Prostitution ist im Wesentlichen nur durch das Prostitutionsgesetz und das Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit in Beschäftigungsverhältnissen aus dem Jahr 1992 (dieses gilt für alle Berufe) geregelt. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie für andere Berufe auch. Wie bei anderen, nicht in der Sexindustrie beschäftigten Personen, können arbeitsrechtliche Konflikte (außer-) gerichtlich geregelt werden.

Die zwischen 2004 und 2008 erfolgte, äußerst umfangreiche Evaluierung des Gesetzes (New Zealand Government 2008) bescheinigt nicht nur weitreichende Umsetzung, sondern eine Zielerreichung in vielen Belangen. (Eingebunden in die Evaluierung waren das Justiz- und Frauenministerium, die Gesundheitsbehörde, die Wirtschaftskammer und VertreterInnen aus allen Bereichen von der Kirche bis zu Sexarbeiterinnen und NGOs; wissenschaftlich federführend war das Crime and Justice Center of Victoria University.) Die befragten Sexarbeiterinnen (insgesamt 700) gaben an, nun bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weitaus selbstbestimmter agieren zu können. Darauf weist auch hin, dass zwar die Anzahl der Sexarbeiterinnen insgesamt relativ gleich geblieben ist, jedoch jener, die alleine oder zu zweit arbeiten, gestiegen ist. Zudem habe sich das Verhältnis zur Polizei deutlich gebessert. Die Polizei bestätigt dies insofern, als sie nun mehr Informationen über kriminelle Handlungen bekämen und so leichter gegen solche vorgehen könnten. Zudem sei ein Rückgang an Korruption festzustellen. Handlungsbedarf wird von der Evaluierungskommission bei der Ausweitung von Rechten für migrantische Sexarbeiterinnen gesehen. Sie empfiehlt auch eine Verlängerung des Zulassungszeitraums für Bordelle auf drei Jahre. Kontroversen bestehen in Hinblick auf das von Gemeinden geforderte Recht, die Ansiedlung von Bordellbetrieben auf bestimmte Stadtgebiete einzuschränken.

Schlussfolgerungen

Die im Rahmen der internationalen Vergleichsstudie zu der Implementierung und den Effekten von Prostitutionspolitik in Österreich von LEFÖ und MAIZ durchgeführten 85 Interviews mit Sexarbeiterinnen bestätigen, dass Gesetze massive Auswirkungen auf deren Arbeits- und Lebensbedingungen haben (Wagenaar et al. 2013). Insbesondere fremdenrechtliche Regelungen beeinflussen in hohem Maße die geographische Mobilität von migrantischen SexarbeiterInnen. Andere, wie etwa die Neuregelung der Straßenprostitution im Wiener Prostitutionsgesetz 2011, führten dazu, dass ein Teil der auf der Straße arbeitenden Frauen die Stadt verließen, andere wechselten in den Indoors-Sektor (z.B. Bordelle, Laufhäuser, Studios) oder in die illegale Wohnungsprostitution. Sexarbeiterinnen brachten im Interview zum Ausdruck, dass die Legalität der Prostitution, die sie hier in Österreich vorfanden, ihre Arbeitsbedingungen wesentlich erleichtert und diese sie weniger abhängig von Dritten mache. Damit behaupte ich nicht, dass es in Österreich keine ökonomische wie sexuelle Ausbeutung gibt (wir haben solche in den verschiedensten Ausprägungen gefunden), aber die Interviewten verdeutlichten, dass sie sich in einem legalen Setting leichter dagegen wehren und den Arbeitsplatz wechseln können. Legalität erhöht meines Erachtens den Handlungsspielraum und die Unabhängigkeit der SexarbeiterInnen.

Ebenso wenig – so ein weiteres Studienergebnis – gibt es die politische Lösung. Vielmehr sind eine sorgfältige Planung der Implementierung von Gesetzen und der Auswahl von politischen Instrumenten (z.B. Information, Begleitmaßnahmen wie Beratung, Kontrollen, Strafen) entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg von (Prostitutions-)Politik. Wohl überlegte Koordination einer großen Bandbreite von administrativen und Vollzugsmaßnahmen, ebenso Vertrauen zwischen den kooperierenden Verwaltungseinheiten sowie zwischen Behörden und SexarbeiterInnen sind Voraussetzungen für den Erfolg. Wie das Beispiel Neuseeland zeigt und von SexarbeiterInnen auch immer wieder gefordert wird, ist die Einbeziehung von SexarbeiterInnen in die Gesetzesentwicklung und Implementierung notwendig. Nur Rechte schützen SexarbeiterInnen vor Gewalt und Ausbeutung, nicht paternalistische und moralisierende Haltungen.

Literatur: 

Dodillet, Susanne/Östergren, Petra (2013): The Swedish Sex Purchase Act: Claimed Success and Documented Effects, in: Wagenaar et al., S. 107-134

Hamen, Melanie (2011): Framings von Sexarbeit im Kontext des Oberösterreichischen Sexualdienstleistungsgesetzes, unveröffentlichte Diplomarbeit, Universität Wien

Lembke, Ulrike (2012): Legalisierung und Repression, in: Greif, Elisabeth (Hg.): SexWork(s). verbieten – erlauben – schützen? Linzer Schriften zur Frauenforschung 51, hg. von Ursula Flossmann, Linz, S. 111-160

New Zealand Government (2008): Report of the Prostitution Law Review Committee on the Operation of the Prostitution Reform Act 2003, Wellington, http://www.justice.govt.nz/policy/commercial-property-and-regulatory/prostitution/prostitution-law-review-committee/publications/plrc-report/documents/report.pdf

Wagenaar, Hendrik / Altink, Sietske / Amesberger, Helga (2013): Final Report of the International Comparative Study of Prostitution Policy: Austria and the Netherlands. Platform31, The Hague, http://issuu.com/platform31/docs/p31_prostitution_policy_report

Autorin:

Helga Amesberger ist Sozialwissenschafterin am Institut für Konfliktforschung in Wien. Verantwortlich für die Durchführung der Internationalen Vergleichsstudie zur Prostitutionspolitik in Österreich. Ihr Buch Sexarbeit in Österreich. Ein Politikfeld zwischen Pragmatismus, Moralisierung und Resistenz erscheint im Mai 2014 bei New Academic Press

Dieser Beitrag ist ursprünglich erschienen in: AEP Information – Feministische Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, Schwerpunkt: Prostitution oder Sexarbeit. Realitäten – Rechte – Richtungen. 41. Jg., Nr. 1, S. 4-7

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