Frauenhandel: Wenn Mütter betroffen sind – Mütter in der Migration

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 53 vom November 2013 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht.

Seiten aus 5553_FIZ_Rundbrief_webFast die Hälfte aller Migrant_innen in der Schweiz sind Frauen. Ob und wieviele von ihnen Kinder haben und mit ihnen eingereist sind, oder ihre Kinder im Herkunftsland zurücklassen mussten, ist statistisch nicht eruierbar. In den letzten drei Jahren waren rund zwei Drittel der von FIZ-Makasi begleiteten Frauen (344 von total 588) Mütter oder schwangere Frauen.

Geschlechtsspezifische Diskriminierung im Herkunftsland – zum Beispiel wenig Arbeits- und Bildungschancen, sexuelle Gewalt oder Ausbeutung, starre Geschlechtsrollen  – können mit ein Grund dafür sein, dass Frauen migrieren. Diesen Diskriminierungen entkommen sie durch die Migration aber nicht: So erlaubt das Schweizer Migrationsrecht Frauen aus Drittstaaten die Einreise nur als Ehefrauen, Touristinnen, als Cabaret-Tänzerinnen oder aber als hochqualifizierte Fachkräfte. In der Realität kommt letzteres praktisch nicht vor – Frauen aus Drittstaaten sind als Ehefrauen, als Arbeiterinnen in der Sexindustrie oder illegalisiert in der Schweiz. Frauen aus dem EU-Raum dürfen hier zwar arbeiten, finden in der Regel aber nur in „typisch weiblichen“ Tätigkeiten eine Beschäftigung: im Pflegesektor, in der Hausarbeit oder in der Sexarbeit.

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