Warum es Unsinn ist, das Mindestalter für die Ausübung der Sexarbeit auf 21 zu erhöhen

Die CSU will laut Medienberichten Anfang Januar einen Gesetzesentwurf zum Thema Prostitution beschließen. Daran ist vieles problematisch, da in erster Linie die Prostituierten zusätzlich unter behördliche Kontrolle gestellt werden, ohne gleichzeitig mehr Rechte zu erhalten. Das Argument lautet, wie immer, dass dadurch die „Frauen“ besser vor Menschenhandel geschützt werden sollen – ein Argument, das unkundige Bürgerinnen und Bürger sprachlos macht (wer will den Frauen schon nicht schützen?). Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:

  • das Mindestalter für eine Tätigkeit als Sexarbeiter*in auf 21 erhöhen
  • Zwangsuntersuchungen für Prostituierte und Registrierung beim Gesundheitsamt
  • Telekommunikationsüberwachung beim Verdacht auf Zuhälterei
  • Abschaffung des beschränkten Weisungsrechtes, wie es im Prostitutionsgesetz vorgesehen ist

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Prostituierte zu ihrem Schutz verhaften: Das Augsburger Modell und seine Heuchelei

Twitter : Suche - augsburger straßenstrich Noch vor einem Monat argumentierte auf Twitter Volker Ullrich („Berufsmäßiger Stadtrat und Ordnungsreferent der Stadt Augsburg – CSU-Kandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis Augsburg-Stadt“, wie es auf Twitter heißt), dass das Augsburger Verbot der Straßenprostitution der erster „richtige“ Schritt gewesen sei. Daraufhin betonte er:

„in Augbsurg wurde zum Schutz der Frauen die Strassenprostitution verboten. Jetzt ist der BT gefragt!“ (vollständige Unterhaltung auf Twitter)

Heute, am 19. Juli berichtet die Ausgburger Allgemeine über die Inhaftierung von drei bulgarischen Prostituierten (im Alter von jeweils 18, 19 und 25 Jahren), weil sie wiederholt auf der Straße gearbeitet hatten. Die Augsburger Allgemeine schreibt, dass die Frauen trotz „Belehrung“ gegen das Verbot verstoßen hätten. Kritisch hinterfragt wird weder das Gesetz noch der Sinn der Inhaftierung.

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