Schwere Form der Ausbeutung von Arbeitskraft: Arbeitnehmer*innen, die sich innerhalb der EU bewegen oder in sie einreisen

MEMO der Europäischen Agentur für Grundrechte / 2. Juni 2015. Der vollständige Bericht zum Memo ist hier zu finden (Englisch).

1. Was ist schwerwiegende Arbeitsausbeutung?

Als schwere Form der Ausbeutung von Arbeitskraft gilt zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer jeden Tag arbeiten müssen und unregelmäßig oder überhaupt nicht entlohnt werden, wenn sie in beengten und unwürdigen Wohnverhältnissen von der übrigen Gemeinschaft isoliert leben oder wenn sie ohne Vertrag und unter ständiger Androhung der Abschiebung arbeiten müssen. Formal gesehen, bezeichnet der Begriff „schwerwiegende Arbeitsausbeutung“ alle Formen der Ausbeutung von Arbeitskraft, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Ausbeutung stattfindet, strafbar sind. Das Strafrecht der EU erstreckt sich nur auf bestimmte Formen der Ausbeutung von Arbeitskraft; nach Artikel 5 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind jedoch Sklaverei und Zwangsarbeit verboten, und gemäß Artikel 31 dieser Grundrechtecharta haben alle Arbeitnehmer das Recht auf „gerechte und angemessene“ Arbeitsbedingungen.

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Ein Phänomen, das auch die Schweiz betrifft: Menschenhandel in die Arbeitsausbeutung

Dieser Artikel wurde ursprünglich im Rundbrief 55 vom Dezember 2014 der FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Zürich) veröffentlicht. Im Rundbrief geht es um Arbeitsausbeutung und Menschenhandel. 

Seit Jahren betreut die FIZ Betroffene von „Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft“ in verschiedenen Arbeitssituationen. Im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht allerdings bisher Frauenhandel zwecks sexueller Ausbeutung, also der Handel von Frauen in die Sexindustrie. Aber Menschenhandel im Zusammenhang mit Ausbeutung der Arbeitskraft kommt auch in vielen anderen Branchen vor. Sowohl auf internationaler Ebene wie auch in der Schweiz gestaltet es sich schwierig, Opfer von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft zu erkennen, Täter_innen zu verfolgen und Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.

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12. Juni: Tag gegen Kinderarbeit. Wie eine faire Sozialpolitik und faire Arbeitsbedingungen für Erwachsene Kinderarbeit reduzieren können

Weltweit arbeiten Millionen von Kindern unter ausbeuterischen Bedingungen. Viele von ihnen arbeiten, weil die Armut zu groß ist, um ohne Arbeit zu überleben. In Bolivien haben sich Kinder zu Gewerkschaften zusammengeschlossen, um für Arbeitsrechte zu kämpfen – das Verbot von Kinderarbeit halten sie für kontraproduktiv, weil sie dadurch nicht gegen Ausbeutung vorgehen können. Arbeiten müssten sie schließlich trotzdem – warum also rechtlos bleiben? Weiterlesen →

Arbeitsbedingungen: Deutschland ratifiziert ILO-Konventionen für Hausangestellte und Seeleute

Pressemitteilung der ILO – Internationale Arbeitsorganisation vom 7. Juni 2013

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und zum Seearbeitsübereinkommen macht die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von zwei großen Arbeitnehmergruppen. Weiterlesen →

HINTERGRUND: GEFÄNGNISSARBEIT BEIM FWF-MITGLIED TAKKO. IST DAS NOCH ‚FAIR WEAR‘?

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GET CHANGED!

In der letzten Woche berichteten die deutschen Medien, dass der Discounter Takko in chinesischen Gefängnissen produzieren liess. Takko ist Mitglied der Fair Wear Foundation, einer Sozialstandardinitiative, die von kritischen NGOs wie der Clean Clothes Campaign (CCC) als empfehlenswert bewertet werden. Wie kann es sein, dass ein Mitglied einer vorbildlichen Sozialstandardinitiative in chinesischen Gefängnissen produzieren lässt?

Text: Mark Starmanns

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