Gestern wurde der erste Entwurf des Koalitionsvertrags veröffentlicht. Darin werden auch die Themen Menschenhandel, Prostitution sowie andere Menschenrechtsverletzungen thematisiert. Die relevanten Abschnitte habe ich in dieser Datei kommentiert und mit einigen (sicherlich noch unvollständigen) Änderungsvorschlägen versehen.
Auch der KOK e.V. (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess) äußert sich in einer ersten Einschätzung zum Koalitionsvertrags kritisch:
Gerade als Organisation, die sich für die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel unter Beachtung frauenspezifischer Aspekte einsetzt, erachten wir es als sehr wichtig, Frauen besser vor Menschenhandel zu schützen. Aber nicht nur Frauen, sondern auch Männer, Minderjährige und Transsexuelle können von Menschenhandel betroffen sein und benötigen Schutz.
Wir begrüßen das Vorhaben, das Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel zu verbessern, bedauern es jedoch, dass das Vorhaben einerseits nicht klarer umschrieben wird und anderseits das Aufenthaltsrecht erneut im Zusammenhang mit der Mitwirkung bei der Strafverfolgung diskutiert wird. Betroffenen des Menschenhandels ist ein Aufenthaltstitel zu erteilen, unabhängig von ihrer Kooperationsbereitschaft gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und ihrer ZeugInneneigenschaft, auch über das Prozessende hinaus. Den Vorschlag die intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung zu gewährleisten, sehen wir als Bestärkung unserer langjährigen Forderung einer finanziell stabilen Sicherung und des Ausbaus eines flächendeckenden niedrigschwelligen, anonymen Unterstützungssystems von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen.
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