Autorin: Ina Kerner für bpb.de (7.2.2014)
Dass der Gegenstandsbereich des Sexismus über Vorurteile und Akte der Belästigung hinausgeht, ist alltagssprachlicher Konsens. Laut Duden bezeichnet der Begriff die „(Diskriminierung aufgrund der) Vorstellung, dass eines der beiden Geschlechter dem anderen von Natur aus überlegen sei“.[1] Im aktuellen Brockhaus steht Sexismus sogar für „jede Art der Diskriminierung, Unterdrückung, Verachtung und Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts sowie für die Ideologie, die dem zugrunde liegt“. Sexismus finde sich „in psych. Dispositionen, in Vorurteilen und Weltanschauungen ebenso wie in sozialen, rechtl. und wirtschaftl. Regelungen, schließlich auch in der Form fakt. Gewalttätigkeit und Ausschließung im Verhältnis der Geschlechter und in der Rechtfertigung dieser Gewaltakte und -strukturen durch den Verweis auf eine ‚naturgegebene‘ Geschlechterdifferenz“. Damit habe er neben personalen auch strukturelle beziehungsweise institutionelle Erscheinungsformen. Der Brockhaus informiert ferner über die Entstehung des Begriffs: „Der Begriff S. wurde in den 1960er-Jahren in den USA im Zuge der Formierung einer neuen Frauenbewegung in der Entsprechung zum Begriff Rassismus gebildet. (…) Mit dem Begriff Rassismus teilt S. die krit. Intention, einen gesellschaftl. Missstand zu benennen, seine kulturhistor. bzw. ideolog. Grundlagen bewusst zu machen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.“[2]
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