Deutsches Institut für Menschenrechte zu Menschenhandel: Rechte der Betroffenen stärken

Autor: Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert den neuen Bundestag und die künftige Bundesregierung auf, zügig einen umfassenden Gesetzentwurf zu Menschenhandel vorzulegen, der die Rechte der Betroffenen stärkt.
„Weder hat Deutschland die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, noch die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllt. Eine gesetzliche Stärkung der Aufenthalts- und Entschädigungsrechte von Betroffenen ist jetzt dringend erforderlich“, erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte.

„Dabei sollten Betroffene von Menschenhandel einen Aufenthaltstitel unabhängig davon erhalten, ob sie bereit sind, in einem Strafverfahren gegen die Täter mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren; zumindest aber diejenigen Betroffenen, die als Zeuginnen ausgesagt haben, sowie minderjährige Betroffene und diejenigen, die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen“, so Follmar-Otto weiter. „Auch muss allen Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz eingeräumt werden.“

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Der Europäische Tag gegen Menschenhandel: Für besseren Opferschutz in der europäischen und deutschen Politik gegen Menschenhandel

Der 18. Oktober ist der Europäische Tag gegen Menschenhandel, den die Europäische Kommission im Jahre 2007 eingeführt hat. An diesem Tag findet in Brüssel eine Konferenz statt – unter dem Titel ‚Working together towards the eradication of trafficking in human beings: The Way Forward‘. Doch der im Titel dieser Veranstaltung enthaltene Optimismus, die deutsche und europäische Menschenhandelspolitik sei auf dem besten Wege dahin, Menschenhandel auszurotten, ist irreführend. Tiefgreifende Schwächen und blinde Flecken in den rechtlichen Rahmenbedingungen verurteilen diese Politik zum scheitern.

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom Juni 2012 sind weltweit 21 Millionen Menschen von “Zwangsarbeit” bzw. “Menschenhandel” betroffen. Migrant_innen sind am häufigsten Opfer von Menschenhandel, darunter insbesondere Frauen und Kinder, die vorwiegend Opfer von verschiedenen Formen sexueller Ausbeutung sind, wie z.B. Zwangsprostitution oder Zwangsheirat. Doch auch sklavereiähnliche Arbeitsausbeutung in verschiedenen Sektoren der Privatwirtschaft, wie z.B. Gastronomie, Bau, Landwirtschaft, Fischerei, ist ein global verbreitetes Phänomen. Menschenhandel, so die EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten Cecilia Malmström, sei “moderne Sklaverei”. Die Politik kämpft nun schon seit mehreren Jahren mit diesem globalen Problem, doch nicht immer mit Erfolg und Commitment.

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