Rassismus (nicht) beim Namen nennen

Say no to racism!

„Say no to racism!“ by Daviniodus Creative Commons: Attribution-Non Commercial-Share Alike License

Autorin: Iman Attia für bpb.de 

„Was Du sagst, ist rassistisch!“ oder „Du bist Rassist!“ sind schwerwiegende Anschuldigungen. Wer auf diese Weise angesprochen wird, fühlt sich beschimpft, falsch verstanden, vielleicht auch überführt. Der Vorwurf weist darauf hin, dass eine Grenze überschritten wurde. Dennoch passiert es immer wieder, dass wir andere oder auch uns selbst dabei ertappen, Dinge zu denken, zu sagen oder zu fühlen, etwas zu tun oder zu unterlassen, wovon wir selbst wissen oder vermuten, dass es rassistisch sein könnte. In den vergangenen Jahren entwickelte sich ein Gefühl dafür, dass es Rassismus auch im eigenen Alltag und Umfeld gibt, auch wenn nicht immer klar ist, ob es sich in einer konkreten Situation tatsächlich um Rassismus handelt. Im Folgenden wird anhand von Beispielen und mit Bezug zur Fachdebatte[1] definiert, was Rassismus ist, auf welchen Ebenen und in welchen Formen er wirksam wird und in welcher Weise er zum „normalen“ Bestandteil unseres persönlichen und gesellschaftlichen Alltags gehört.

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Varianten des Sexismus

Autorin: Ina Kerner für bpb.de (7.2.2014) 

Dass der Gegenstandsbereich des Sexismus über Vorurteile und Akte der Belästigung hinausgeht, ist alltagssprachlicher Konsens. Laut Duden bezeichnet der Begriff die „(Diskriminierung aufgrund der) Vorstellung, dass eines der beiden Geschlechter dem anderen von Natur aus überlegen sei“.[1] Im aktuellen Brockhaus steht Sexismus sogar für „jede Art der Diskriminierung, Unterdrückung, Verachtung und Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts sowie für die Ideologie, die dem zugrunde liegt“. Sexismus finde sich „in psych. Dispositionen, in Vorurteilen und Weltanschauungen ebenso wie in sozialen, rechtl. und wirtschaftl. Regelungen, schließlich auch in der Form fakt. Gewalttätigkeit und Ausschließung im Verhältnis der Geschlechter und in der Rechtfertigung dieser Gewaltakte und -strukturen durch den Verweis auf eine ‚naturgegebene‘ Geschlechterdifferenz“. Damit habe er neben personalen auch strukturelle beziehungsweise institutionelle Erscheinungsformen. Der Brockhaus informiert ferner über die Entstehung des Begriffs: „Der Begriff S. wurde in den 1960er-Jahren in den USA im Zuge der Formierung einer neuen Frauenbewegung in der Entsprechung zum Begriff Rassismus gebildet. (…) Mit dem Begriff Rassismus teilt S. die krit. Intention, einen gesellschaftl. Missstand zu benennen, seine kulturhistor. bzw. ideolog. Grundlagen bewusst zu machen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.“[2]

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Zehn Jahre Prostitutionsgesetz und die Kontroverse um die Auswirkungen

Autorinnen: Barbara Kavemann, Elfriede Steffan für bpd.de (19.2.2013)

Am 1. Januar 2002 trat mit dem „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (Prostitutionsgesetz – ProstG) in Deutschland eine der modernsten und liberalsten Regelungen in Europa in Kraft. Danach ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig und Verträge zum Zwecke der Ausübung der Prostitution, beispielsweise bei der Anmietung eines Gewerberaumes oder zwischen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und Kunden haben auch vor Gericht bestand. Mit Einführung des Gesetzes wurden gleichzeitig einige Paragrafen des Strafgesetzbuches abgeschafft, die zum Beispiel die (Selbst)-Organisation von Prostituierten und die Gestaltung von deren Arbeitsbedingungen betrafen. Andere Strafrechtsnormen wie beispielsweise §181a StGB (Verbot der Zuhälterei) §184e StGB (Verbot der Prostitution an bestimmten Orten oder Tageszeiten) und §184f StGB (Verbot der „Jugendgefährdenden Prostitution“ in der Nähe von Schulen oder im selben Wohnhaus sowie für unter 18-Jährige) sowie das Verbots des „Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ (§232 StGB) bleiben bestehen und sind ebenfalls maßgeblich für die gesellschaftliche und rechtliche Behandlung des Themas.

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