Die in Berlin ansässige Nichtregierungsorganisation Ban Ying setzt sich seit einigen Jahren für die Rechte von ausländischen Hausangestellten ein, die für Diplomat_innen tätig waren oder es noch sind. Für diese Personen besteht das Hauptproblem darin, dass sie gegenüber ihren Arbeitgeber_innen keine Rechte geltend machen können.
Aufgrund der diplomatischen Immunität ihrer Arbeitgeber_innen haben diese Angestellten nicht die Möglichkeit, Arbeitnehmer_innenrechte – etwa auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungsschutz oder eine angemessene Bezahlung – gerichtlich durchzusetzen (Ban Ying 2003: 20). Der Hauptgrund dafür ist, dass Diplomat_innen durch ihre diplomatische Immunität einen generellen Schutz vor Strafverfolgung im Gastland genießen. Im Falle einer Rechtsverletzung durch eine/n Diplomat_in können die Geschädigten keine Anklage erheben, ohne dass diese von den Gerichten des Gastlandes mit dem Verweis auf die diplomatische Immunität abgewiesen wird (vgl. TAZ; Süddeutsche; Deutsches Institut für Menschenrechte 2011: 4).
Zudem verfügen die Hausangestellten von Diplomat_innen über keinen eigenen Aufenthaltsstatus, sondern dieser ist direkt an die Tätigkeit bei ihrer/m Arbeitgeber_in geknüpft. Im Falle einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses verlieren die Angestellten unverzüglich das Aufenthaltsrecht (vgl. Kartusch 2011: 50). Der Großteil von Hausangestellten kommt laut Nivedita Prasad (2008: 95) aus asiatischen Ländern. Sie werden dort von Rekrutierungsagenturen angeworben, an die sich die Diplomat_innen wenden. Die Angestellten kommen also nicht zwangsläufig aus demselben Land wie die/der Diplomat_in.